Beschreibung der Beschaffung
1. Die Stadt Schramberg im Schwarzwald umfasst mehrere Stadtteile.
2. Der bisherige Gas-Konzessionsvertrag für den Stadtteil Tennenbronn endete zum 31.12.2020. Die Stadt Schramberg beabsichtigte für den Folgezeitraum einen neuen Gaskonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 19 Jahren mit einem qualifizierten Energieversorgungsunternehmen abzuschließen. Hierfür wurde ein wettbewerblichen verfahren nach den §§ 46ff. EnWG durchgeführt.
3. Die Stadt Schramberg hatte hierzu am 22.09.2018 mit der Bekanntmachung im „Europäischen Ausschreibungsblatt“ (Tenders Electronic Daily) und am 27.09.2018 im Bundesanzeiger das Ende des bisherigen Konzessionsvertrages für das Gasverteilernetz im Stadtteil Tennenbronn bekannt gegeben.
Zum 02.01.2019 gingen zwei Interessenbekundungen ein. Über die vom bisherigen Konzessionär erhobenen Rügen, denen die Stadt nicht abhalf, entschied das Landgericht Stuttgart, mit Urteil vom 23.07.2020.
Am 30.04.2021 gingen zwei Angebote auf Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages bei der Stadt ein. Auf die Zuschlagsentscheidung des Gemeinderates vom 21.10.2021 erhob der bisherige Konzessionär ebenfalls Rügen, denen die Stadt nicht abhalf. Der hiergegen erhobene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Stuttgart wurde am 4.10.2022 zurückgenommen. Die Antragstellerin nahm anschließend mit Schreiben vom 17.10.2022 ihr Angebot auf Abschluss eines Konzessionsvertrages zurück. Der von der Stadt bezuschlagte Bieter nahm mit Schreiben vom 19.10.2022 sein Angebot ebenfalls zurück.
Der Gemeinderat der Stadt Schramberg stellte mit Beschluss vom 17.11.2022 in öffentlicher Sitzung fest, dass das Konzessionsvergabeverfahren damit ohne Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages endete. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass bis zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages Gas für das Versorgungsgebiet Schramberg, Ortsteil Tennenbronn, ein Interimsbetrieb des Gasnetzes vom bisherigen Konzessionsinhaber nach Maßgabe des bisherigen Konzessionsvertrages durchgeführt wird.
Maßgebliche Gründe hierfür waren
• die Ergebnislosigkeit des abgeschlossenen Konzessionsvergabeverfahrens,
• der seit 01.01.2021 bestehende vertragslose Zustand,
• die Erwartung, dass sich bei einem sofortigen Beginn eines neuen Konzessionsvergabeverfahrens keine Energieversorgungsunternehmen ein Interesse bekunden,
• die Verpflichtung der Stadt bis zum 31.12.2023 einen Kommunalen Wärmeplan zu erstellen (§ 7d Abs. 1 KSG), von dem Aussagen zur Wärmeversorgung auch im Stadtteil Tennenbronn erwartet werden.
Eine entsprechende Vereinbarung wurde dem bisherigen Konzessionsinhaber vorgelegt. Der Beschluss des Gemeinderats zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung wurde der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nach §§ 107, 108, 121 Abs. 2 Gemeindeordnung BaWü angezeigt.