VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, mit dem unter V.2.3) genannten Auftragnehmer zu schließen.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Das Klinikum Oldenburg hat sich aus Kostengründen dazu entschieden, die bereits vorhandene Angiographie-Anlage ARTIS dTA der Firma Siemens Healthcare auf den neuesten Stand der Technik zu ertüchtigen.
Nur die Fa. Siemens kann eine solche Ertüchtigung (im Rahmem des Reloaded-Programm 2.0 auf ARTIS icone ceiling) mit den passenden Hard- und Softwarekomponenten ausführen. Produkte anderer Hersteller, die zur Erreichung des Upgrades mit den vorhandenen Systemen kompatibel wären, gibt es nicht. Die Herstellervorgabe ist daher durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.
Es gibt keinen Fachhändler, Dienstleister oder ein anders Tochterunternehmen von SIEMENS Healthcare im Markt, welches ein Upgrade durchführen kann. Ausschließlich SIEMENS Healthcare hat die technischen Möglichkeiten, Teile von Systemen so auszutauschen, damit diese auf den neusten Stand der Technik gebracht werden können.
Das Bestandgerät ist voll funktions- und nachrüstungsfähig, sodass die Anschaffung einer neuen Anlage mit denselben Funktionen, die die aufgerüstete Angiographie Anlage haben wird, aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten unvernünftig und unwirtschaftlich wäre.