672477-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Installation von Lenk- und Steuersystemen – Machbarkeitsstudie Echtzeitbestimmung der Zugposition im Tunnel
OJ S 197/2025 14/10/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
E-MailEinkauf.itd1@bvg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMachbarkeitsstudie Echtzeitbestimmung der Zugposition im Tunnel
BeschreibungDurchführung einer Machbarkeitsstudie (Projektdauer 7 Monate) zur Untersuchung, ob die patentierte Messtechnik der MOXZ GmbH im U-Bahn-Betrieb eingesetzt werden kann. Es handelt sich hierbei um experimentelle, prototypische Arbeiten, bei denen MOXZ GmbH und BVG kooperieren, wobei das Potenzial der Technik erforscht werden soll. Innovationsforschung und -entwicklung im ÖPNV, bei der die BVG Vorreiter sein möchte, stehen im Vordergrund.
Kennung des Verfahrensa93fd700-1827-4928-827b-436c326dce80
Interne KennungBEK-2025-0038
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 51900000 Installation von Lenk- und Steuersystemen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48140000 Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelMachbarkeitsstudie Echtzeitbestimmung der Zugposition im Tunnel
BeschreibungDurchführung einer Machbarkeitsstudie (Projektdauer 7 Monate) zur Untersuchung, ob die patentierte Messtechnik der MOXZ GmbH im U-Bahn-Betrieb eingesetzt werden kann. Es handelt sich hierbei um experimentelle, prototypische Arbeiten, bei denen MOXZ GmbH und BVG kooperieren, wobei das Potenzial der Technik erforscht werden soll. Innovationsforschung und -entwicklung im ÖPNV, bei der die BVG Vorreiter sein möchte, stehen im Vordergrund.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 51900000 Installation von Lenk- und Steuersystemen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48140000 Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns24/10/2025
Enddatum der Laufzeit23/05/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, weil er die Erschaffung oder den Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung zum Ziel hat
Sonstige BegründungDie BVG nutzt das Zugidentifikationssystem MOBY-V das Mitte der 90er Jahre errichtet und bis 2004 auf allen Linien aufgebaut wurde. Bei diesem System werden an jedem Fahrzeug mobile Datenspeicher (MDS) montiert. Diese MDS werden bei Überfahrt von Lesegeräten im Gleis (SLG) ausgelesen. Bei der BVG sind aktuell 1300 MDS an Fahrzeugen und 1100 SLG im Gleis verbaut. In der Regel befinden sich die Lesegeräte im Bereich der Bahnhofsein- und Bahnhofsausfahrt, an Weichenverzweigungen, an Aufstellgleisen, an Ein- und Ausbruchstellen sowie in Betriebswerkstätten. Die Überfahrt der Lesegeräte in streckenspezifischen Bereichen ermöglicht die Erfassung und Identifikation von Fahrzeugen und erfüllt damit eine Kernaufgabe im Leitsystem. Die so ermittelten Zugpositionen stellen jedoch nur den Zustand zum Zeitpunkt der Überfahrt dar. Eine Veränderung der Zugposition kann nur anhand der Überfahrt des nächsten Lesegerätes ermittelt werden. Dennoch könne Mithilfe der Daten des Zugidentifikationssystems der U-Bahnbetrieb durch die Zuglenkung automatisiert werden. Auch die Fahrgastinfo DAISY (Dynamisches Auskunfts- und Informationssystem) beruht auf den Daten der Zugidentifikation. Das Zugidentifikationssystem MOBY-V kann die aktuellen Anforderungen bzgl. Qualität und Genauigkeit der Positionierung nicht mehr erfüllen. Das wirkt sich negativ auf die Gleisbelegung und damit die Leistungserbringen der BVG aus. Zudem ist MOBY-V seit 2013 abgekündigt und muss dringend abgelöst werden. Ein potenzielles Nachfolgesystem stellt die Positionierungstechnologie des MOXZ‐Funksystems dar. Das System ermöglicht eine präzise Lokalisierung und Kommunikation zwischen Zügen, Stationen und zentralen Steuerstellen in Echtzeit. Darüber hinaus sorgt die robuste Technologie dafür, dass auch in anspruchsvollen Umweltbedingungen, wie etwa in tiefen Tunnelabschnitten, die Kommunikation aufrechterhalten wird. Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin (BVG) ist der Ansicht, dass gem. § 13 Abs. 3c SektVO die Auftragsvergabe für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie (Projektdauer 7 Monate) an die MOXZ GmbH; Südendstr. 16; 12169 Berlin ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, ob die patentierte Messtechnik der MOXZ GmbH im U-Bahn-Betrieb eingesetzt werden kann. Es handelt sich hierbei um experimentelle, prototypische Arbeiten, bei denen MOXZ GmbH und BVG kooperieren, wobei das Potenzial der Technik erforscht werden soll. Innovationsforschung und -entwicklung im ÖPNV, bei der die BVG Vorreiter sein möchte, stehen im Vordergrund. Nach der bisher ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/ MoWaS u. Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da - die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, - die Gründe tatsächlich vorhanden sind, - und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Am 08.10.2025 wurde eine Markterkundung durchgeführt. Bislang gibt es für die patentierte Messtechnik der MOXZ GmbH keine marktreife Lösung für den U-Bahn-Betrieb im ÖPNV.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMOXZ GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer0204:11-2000016000-38
PostanschriftHolzmarktstraße 15-17
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailEinkauf.itd1@bvg.de
Telefon+4930 256 28962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
PostanschriftMartin-Luther-Str. 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+49 30-9013-8316
Fax+49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMOXZ GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE360634988
PostanschriftSüdendstraße 16
StadtBerlin
Postleitzahl12169
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailinfo@moxz.tech
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung81dd04ff-6c0d-46d9-ab81-ec7643f0b50f  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/10/2025 11:41:01 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung672477-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe197/2025
Datum der Veröffentlichung14/10/2025