Beschreibung der Beschaffung
Am Schul-Doppelstandort Grützmühlenweg/Hummelsbüttler Hauptstraße befinden sich seit 1976 die Grundschule Grützmühlenweg sowie das Gymnasium Hummelsbüttel.
Der aktuelle Schulentwicklungsplan sieht für beide Schulen eine Erweiterung von 3/3,5 auf 5 Züge vor.
Die 3-zügige Grundschule verfügt über eine 1-Feld-Sporthalle, ein Schulgebäude VSK und ein Doppel-H-Gebäude zur alleinigen Nutzung; das 3,5-zügige Gymnasium verfügt über eine 3-Feld-Sporthalle, ein Oberstufen- ein Fachklassen- und ein Doppel-H-Gebäude zur alleinigen Nutzung. Ein Eingangszentrum beherbergt die Verwaltungen beider Schulen.
Vom Bestand bleibt für die Grundschule nach Umbau das Eingangszentrum zur alleinigen Nutzung erhalten; das Gymnasium behält seine 3-Feld-Sporthalle und sein Doppelt-H-Gebäude. Alle weiteren Gebäude werden zurückgebaut. Sie sollen ersetzt sowie durch Zubau auf jeweils 5 Züge erweitert werden.
Auf dieser Grundlage wurde zur Klärung der Schul- Sport- sowie Gemeindebedarfe- und Bedürfnisse ein moderiertes Beteiligungsverfahren -die Phase Null- durchgeführt.
Vorbefasste Planer:
- Machbarkeitsstudie 2020 durch das Büro Drees und Sommer
- Sanierung der 3-Feldsporthalle 2017 durch die Büros wrs, Hamburg (Planung) und psp, Hamburg (Bauausführung), Pinck Ingenieure (TGA), Gladigau & Schmahlfeldt (TWP)
- Sanierung des Doppel-H-Gebäudes des Gymnasiums 2013 durch die Büros Wischhusen Architektur (OP), DJM Planung GmbH (TGA), ISP (TWP), euroterra (externe PS)
- Umbau GBS-Küche 2014 durch das Büro Jedrkowiak (GP)
- Rückbau eines Hausmeister-Wohnhauses 2019, Tim Helms (externe PS)
- Sielsanierung 2015, Büro M+P (Ing-Bauwerke)
- Sanierung der Außenanlagen 2017, durch das Büro Hunck & Lorenz (Gala-Planung)
Die Umsetzung der Maßnahmen muss für die Grundschule im Sommer 2025 sowie für das Gymnasium in Sommer 2027 abgeschlossen sein. Eine besondere Anforderung stellt hierbei die Durchführung der Bauarbeiten bei laufendem Schulbetrieb dar. Die Nutzer können innerhalb der Gebäude nur sehr eingeschränkt umziehen. Es sind Auslagerungs- und Umzugskonzepte -auch im Zusammenhang mit der Entwicklung schulverträglicher und sicherer Bauabschnitte- zur Umsetzung der Aufgabe im Rahmen des Baubudgets zu entwickeln, wobei während der Bauausführung weitestgehend auf eine Auslagerung des Schulbetriebs verzichtet werden sollte.
Gleichzeitig soll eine Abgrenzung zwischen den Schulen erreicht und jeweils eine deutliche Adressbildung formuliert werden.
Es wird besonderer Wert auf die Entwicklung eines ganzheitlichen energetischen Konzepts gelegt- Schule soll zukünftig nachhaltig, wirtschaftlich und zukunftsorientiert betrieben werden.
Die Neubauten müssen mindestens den Anforderungen GEG 40-Standard entsprechen.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist ein Budget (KGR 200-600) in Höhe von ca. 21 Mio. Euro netto veranschlagt; für den Abbruch ca. 1 Mio. Euro netto, den Ersatz- Zu- und Umbau ca. 18 Mio. Euro netto und für die Außenanlagen inkl. Siele 2 Mio. Euro netto. Die Planung ist dem Kostenrahmen anzupassen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphase 2 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI,
- Leistungsphasen 3 bis 6 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden
- Standsicherheitsbewertung der zurückzubauenden Gebäude sowie Umbaumaßnahmen im Bestand als optionale Beauftragung
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Tragwerksplanung gem. §§ 49HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch büro luchterhandt & partner, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.