672755-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Entwicklung von kundenspezifischer Software – Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundesstraßen in Sachsen
OJ S 189/2026 30/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
E-Mail: vergabe@lasuv.sachsen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundesstraßen in Sachsen
Beschreibung: Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundesstraßen in Sachsen
Kennung des Verfahrens: 8cc6d04f-3442-4438-870a-f67d9b61850c
Interne Kennung: 32-B038-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stauffenbergallee 24  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundesstraßen in Sachsen
Beschreibung: Gegenstand des Vorhabens sind insbesondere (gemäß EVB-IT-Erstellungsvertrag): •Überlassung der LStZ-Software auf Dauer, ggf. inkl. Customizing und/oder Anpassung auf Quellcodeebene •Installation und Einrichtung der Software auf vorhandener bzw. beigestellter Hardware des AG •Erstversorgung der LStZ für bis zu 100 LSA und Herstellen der Betriebsbereitschaft •Test und Inbetriebnahme •Schulung und Dokumentation •Systempflege
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Optionen: 
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag enthält optionale Leistungen, welche erst in den Folgejahren gesondert vom Auftraggeber beauftragt und abgerufen werden (Zeitraum Jahre 2 bis 10 ab Abnahme, beginnend vsl. 2029). Die optionalen Leistungen umfassen: -Pflegeleistungen (die Betriebskosten der LStZ), welche als optionale Leistungspositionen (Bedarfspositionen) im LV berücksichtigt sind und nicht sofort bezuschlagt werden. Diese werden gemäß der jeweils angebotenen Preise gesondert beauftragt, sofern dem AG hierfür erforderliche Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (näheres Ziffer 2.2.1 Leistungsbeschreibung) -Sonstige Leistungen nach der Abnahme (schrittweise Anbindung und Versorgung weiterer LSA), welche als optionale Leistungspositionen (Bedarfspositionen) im LV berücksichtigt sind und erst nachträglich in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der notwendigen LSAseitigen Anpassungen beauftragt werden (näheres Ziffer 2.2.2 Leistungsbeschreibung) Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen. Die optionalen Leistungen sind Teil der Wertungssumme, aber nicht Teil der Auftragssumme.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stauffenbergallee 24  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 390 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigungskriterium Qualitätssicherung: Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist hinsichtlich der Qualitätssicherung Folgendes zu erbringen (§ 49 (1) VgV): Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt, dass er über ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem verfügt. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (oder ein gleichwertiges Zertifikat einer akkreditierten Stelle bzw. andere gleichwertige Belege über entsprechende Qualitätsicherungsmaßnahmen) vorgelegt wird. Hinweis: Sofern ein Zertifikat vorgelegt wird, muss bei einer Verbundzertifizierung aus dem beigefügten Nachweis ersichtlich sein, dass die Zertifizierung die sich bewerbende Niederlassung/den sich bewerbenden Standort einschließt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eignungskriterium Unternehmensbezogene Referenzen: Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten höchstens fünf Jahren (2021 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen anzugeben. Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter ist folgender Leistungsbestandteil: Lieferung und Einrichtung einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ). Berücksichtigt werden nur Referenzen, die alle der folgenden Merkmale erfüllen: • Auftraggeber war ein Straßenbaulastträger innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder innerhalb des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz. • An die LStZ sind mindestens 100 Lichtsignalanlagen (LSA) angebunden. • Die LStZ ist zum Zeitpunkt der Angebotslegung in Betrieb und die Software der LStZ ist nicht abgekündigt. • Mindestens 50% der LSA sind mittels OCIT-Outstations, Version 2.0 oder höher, an die LStZ angebunden. • In der LStZ ist die Funktion der manuellen und/oder automatischen Signalprogrammumschaltung implementiert und für mindestens eine mittels OCIT-Outstations angebundene LSA nutzbar, d. h. es können von der LStZ aus mittels der OCIT-Outstations-Schnittstelle Befehle zur Signalprogrammumschaltung an mindestens eine LSA ausge-geben werden. Mindestens eine der Referenzen muss zusätzlich alle der folgenden Merkmale erfüllen: • Auftraggeber war ein Straßenbaulastträger, dessen Anlagen der Verkehrssteuerung im Sinne der BSI-KritisV oder der Europäischen Richtlinien NIS oder NIS-2 bzw. den darauf aufbauenden nationalen Rechtsrahmen des jeweiligen EU-Mitgliedsstaats als kritische Infrastruktur (bzw. kritische Anlagen) gelten. • Die LStZ wird in einer IT-Infrastruktur in Verantwortung des jeweiligen Auftraggebers betrieben. Die IT-Infrastruktur kann entweder durch den Auftraggeber (Straßenbaulastträger) selbst oder durch einen vom Straßenbaulastträger gesondert beauftragten IT-Dienstleister (auch z.B. ein Landesrechenzentrum) betrieben werden. Die IT-Infrastruktur darf jedoch nicht durch den Bieter selbst oder durch einen vom Bieter beauftragten Dienstleister betrieben werden. Weitere Mindestanforderung: Die geforderten Referenzen müssen mindestens folgenden Inhalt haben: - kurze Beschreibung des Projekts - kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen - Auftragsvolumen der Referenzleistung - Leistungszeitraum - Ansprechpartner des Auftraggebers Der Bieter hat jeweils ein Referenzblatt/Referenzbeschreibung (formlos) als Anlage beizufügen. Der Bieter hat Angaben in der Unterlage Referenzprojekte zu machen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern der Bieter beabsichtigt, Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer zu vergeben, ist dies zu erklären (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). Gegebenenfalls ist die Erklärung auf dem Vordruck " HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen" mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eignungskriterium Mindestumsatz: Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 (1) i. V. m. (4) Nr. 4 VgV: Der Bieter hat für die letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025) folgenden Mindestumsatz pro Geschäftsjahr nachzuweisen: - 1 Mio. € netto in Summe

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. (1) VgV Eintragung Berufs- oder Handelsregister i.V.m. § 75 (1) VgV: Der Bieter hat sich mit dem Angebot über eine Eintragung in das zuständige Berufsregister zu erklären.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. (1) VgV Eintragung Berufs- oder Handelsregister i.V.m. § 75 (1) VgV: Der Bieter hat sich mit dem Angebot über eine Eintragung in das zuständige Handelsregister zu erklären.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionsumfang & Bedienkomfort
Beschreibung: Das Kriterium Funktionsumfang & Bedienkomfort setzt sich aus einzelnen Unterkriterien (Anforderungen) mit jeweils unterschiedlichen Wichtungen von 1%, 3% und 6% und einer Punktzahlbewertung zusammen. Einzehlheiten sind im Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien zzgl. deren Anlage zum Formblatt enthalten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebots. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, alle optionalen Leistungspositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1a0a3b42189-20b9c2b953c8585a
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
Eröffnungstermin: 01/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden
Eröffnungstermin — Beschreibung: Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert und erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnungs-Format unter der Leitweg-ID Zentrale: 14-0706002LASUV01-45.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@lasuv.sachsen.de
Telefon: 000
Fax: +49 35181391099
Internetadresse: www.lasuv.sachsen.de
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: PF 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
E-Mail: rechtsbehelfsauskunft@lasuv.sachsen.de
Telefon: +49 35181391313
Fax: +49 35181391099
Internetadresse: www.lasuv.sachsen.de
Rollen dieser Organisation: 
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c2e73171-5873-47aa-9bd5-3e9adfb12a3a  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/09/2026 13:56:22 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 672755-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 189/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/09/2026