Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die für den Netzaufbau des hydraulischen Modells notwendigen Vermessungs- und Bauwerksdaten liegen in einem nicht
kompatiblen Format vor. Das Angebot zu den NA20-NA25 kalkulierte mit einem Mindeststandard nach HOAI Anlage 1 Punkt
1.4.4. Zu diesem Mindeststandard gehört unter anderem die Übermittlung von Bruchkanten und eines digitalen Geländemodells.
Eine sinnvolle Sortierung der Vermessungspunkte in Kategorien wurde als üblicher Standard angenommen, sowie eine logische
Nummerierung der Punkte. Zudem war auch die Übermittlung sämtlicher Bauwerksdaten in standardisierten Austauschformaten
wie z.B. dwg, dxf, Shape, REB, etc. als üblicher Standard angenommen worden. Durch die notwendige Aufarbeitung der Daten
entstehen Mehrleistungen durch eine logische Sortierung der Vermessungspunkte in Kategorie und der Erzeugung von
Bruchkanten. Digitalisierung von z.B. Bauwerksdaten, Bauwerksskizzen aus PDF- und JPG Dateien. Ein Wechsel des AN würde
zu erheblichen Verzögerungen führen.