2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6TPU Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollten nach Prüfung der Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte. Bewertet wird der Referenzpool, der aus den Referenzen besteht, die von den Bewerbern mit der Abgabe ihres Teilnahmeantrages übermittelt wurden. Referenzen sind als vergleichbar zu qualifizieren, falls sie Leistungen aus dem Bereich der Projektsteuerung und Projektplanung betreffen, die eine Koordination des Gesamtprojektes, eine Überwachung der Organisation- und Terminpläne sowie die Projektabwicklung zum Gegenstand haben. Hierzu zählen Erfahrungen bei der administrativen, finanztechnischen und/oder organisatorischen Abwicklung von EU Projekten. Zum Nachweis der hinreichenden Kenntnis im Rahmen des Interreg-Nordseeregion-Programms (Interreg-NSR) ist es erforderlich, dass eine der vorgelegten Referenzen aus dem Referenzpool nachweist, dass Erfahrungen in dem vorgenannten Programm vorhanden sind. Die Referenzen sollen erkennen lassen, dass der Bewerber über Erfahrung und Kompetenz in der Zusammenarbeit mit der maritimen Wirtschaft und den relevanten öffentlichen Gebietskörperschaften auf nationalem und europäischem Niveau verfügt. Positiv wird bewertet, wenn die Referenz eine Projektsteuerung für einen Öffentlichen Auftraggeber oder ein gefördertes Projekt beinhaltet. Honoriert wird ebenfalls, wenn der Bewerber über Kenntnisse europäischer maritimer Umweltprojekte verfügt. Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte und für Öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Institutionen bzw. erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte und mit öffentlicher Förderung durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte und für Öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Institutionen bzw. erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte und mit öffentlicher Förderung durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte). Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die drei Bieter mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei dem Rückzug eines Bieters aus dem laufenden Angebotsverfahren behält sich die Auftraggeberin zudem das Recht vor, einen geeigneten Bieter vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin. Der Referenzpool wird im Hinblick auf die Durchführung von Projektmanagementleistungen beurteilt. Aus den Referenzbeschreibungen sollte deutlich werden, inwieweit die Referenzprojekte mit dem ausgeschriebenen Vorhaben im Hinblick auf die Komplexität der Steuerung vergleichbar sind. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn Sie Leistungen des Projektmanagements betreffen, die der beschriebenen Leistung entsprechen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB