1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Microsoft Lizenzen
Beschreibung: Microsoft Lizenzen - Enterprise Agreement Beschaffung von Microsoft Lizenzen für 36 Monate
Kennung des Verfahrens: b21bc9dd-0984-4cb2-9e85-a514063fdb6f
Interne Kennung: ITD1-0310-2025
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung von Microsoft Lizenzen
Beschreibung: Microsoft-Lizenzen - Enterprise Agreement Um unternehmensweit weiterhin verschiedene Microsoft Produkte zur Unterstützung diverser, unterschiedlicher Geschäftsprozesse einsetzen zu können, sollen die entsprechenden Nutzungslizenzen sowie für bereits gekaufte Volumen-Lizenzen eine weiterführende Software Assurance beschafft werden. Die Lizenzen sollen im Rahmen des Abschlusses eines Volume Licensing Vertrages/Enterprise Agreement-Vertrages (EA) auf Basis des BMI Konditionenvertrages beschafft werden. Für die bislang erworbenen Lizenzen ist der Abschluss einer weiterführenden Software Assurance notwendig, um die im Einsatz befindliche Software und Features weiterhin in der jeweils neuesten Version nutzen zu können. Darüber hinaus werden weitere Microsoft Produkte (u. a. Microsoft Office) und Online Services (u. a. Microsoft Teams) eingesetzt, für welche weiterhin Nutzungslizenzen erworben werden müssen, da diese Produkte sonst nicht mehr eingesetzt werden dürfen und somit nicht mehr zur Verfügung stehen. - On-premise Lizenzen - Online Nutzungrechte - Server and Cloud Enrollment Vertragslaufzeit: 36 Monate Vertragsverlängerungsoption: 12 Monate
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag wird mit dieser Auftragsänderung um 12 Monate verlängert.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags einen deutschsprachigen Ansprechpartner benennen und zur Verfügung stellen. - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben - der AG stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. - Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22. April 2020 sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: CANCOM GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 29/09/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 232332-2025
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Der Vertrag wird im Rahmen des § 132 (2) Nr. 2 GWB erweitert bzw. um 12 Monate verlängert: Eine Ausschreibung der Microsoft-Lizenzen wurde bereits in 2025 erfolgreich durchgeführt. Eine Neu-Vergabe ist vergaberechtlich daher nicht geboten und würde zusätzliche hohe interne Kosen und Personalaufwände erzeugen. Auch alle anderen in Nutzung befindlichen Lizenzen müssten über den neuen Reseller abgebildet werden, was einen hohen internen organisatorischen Aufwand bedürfte. Zudem wäre die Anpassung der Lizenzen auf die gegenwärtig für die BVG erforderliche Lizenzstruktur nicht in absehbarer Zeit umsetzbar: bei einer Neuvergabe mit einer Verzögerung der Lizenzanpassung von ca. 6 Monaten zu rechnen. Dies würde an vielen Stellen Effizienzeinschränkungen aufgrund unnötiger Lizenzen oder nicht ausreichenden Lizenzfunktionen bedeuten. Dies gilt es zu vermeiden - die BVG hat sicherzustellen, dass alle Bereiche durchgehend alle benötigten Softwarefunktionen nutzen und einsetzen können. Darüberhinaus existiert der bestehende Vertrag und kann nicht ordentlich abgekündigt werden. Eine Weiterführung des Vertrages mit entsprechender Vertragserweiterung it allein aus diesem Grund mit Blick auf den sinnvollen Einsatz von Haushaltsgeldern geboten. Angestrebt ist grundsätzlich eine langfristige Zusammenarbeit nach einem erfolgreich durchgeführten Vergabeverfahren mit einem Dienstleister - in diesem Fall mit der CanCom GmbH. Daher wird hier die Vertragserweiterung gem. dem o.g. Paragraphen gewählt. Somit kann die Lizenzanpassung umgehend erfolgen und der BVG zugute kommen. Die Beauftragung an einen weiteren Reseller ist desweiteren aus Sicherheitsaspekten bedenklich: Bei Hinzuziehung von weiteren Resellern würde die BVG-Lizenzstruktur einem weiteren Unternehmen bekannt; um digitale Angriffsmöglichkeiten auf die BVG zu minimieren, wird die weitere Zusammenarbeit nur mit dem bestehenden Dienstleister präferiert. Aus diesen Gründen sind die Bedingungen des § 132 (2) Nr. 2 GWB erfüllt.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 1. Vertragserweiterung
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: T:030256-0
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: VEM-ITD1
Telefon: +49 30256-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: CANCOM GmbH
Registrierungsnummer: DE136630263
Postanschrift: Fuggerstraße 1a
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04158
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bfd4bd20-24b8-4886-83bc-99b4d71551e9 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/09/2026 11:07:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 673440-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 189/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/09/2026