673593-2025 - Ergebnis
Schweiz – Sirenen – Mobile Sirenen für den Bevölkerungsschutz
OJ S 197/2025 14/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Geschäftsbereich Ressourcen, Fachbereich Beschaffung
E-Mailbeschaffung@babs.admin.ch
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMobile Sirenen für den Bevölkerungsschutz
BeschreibungFür eine zeitgemässe Alarmierung und Information der Bevölkerung und eine effiziente Führungs- und Einsatzkommunikation der Behörden und Organisation für Rettung und Sicherheit (BORS) ist der Einsatz von sicheren und hochverfügbaren Kommunikationssystemen ein zentraler Erfolgsfaktor. Kritische Systeme müssen auch bei Erdbeben, Blackout, Pandemie und Terrorattentaten weiter funktionieren. Das BABS plant und realisiert Alarmierungs- und Telematik-Systeme, sorgt für das Betriebsmanagement und den Werterhalt und entwickelt die Systeme weiter. Es ist verantwortlich für die ständige Einsatz- und Betriebsbereitschaft der Systeme. Der Betrieb wird mit Bundes- und kantonalen Dienstleistern, sowie mit externen Partnern sichergestellt. Die Alarmierung der Bevölkerung durch stationäre und mobile Sirenen bei Katastrophen und Notlagen sowie militärischen Ereignissen ist ein wichtiger Bestandteil des Bevölkerungsschutzes. Mobile Sirenen werden in Gebieten eingesetzt, welche nicht durch stationäre Sirenen abgedeckt sind. Das BABS ist neu zuständig für die Beschaffung von mobilen Sirenen. Für dieses Vorhaben wird ein Unternehmen gesucht, welches im Grundauftrag bis 2028 und als Option bis Ende 2034 die benötigten mobilen Sirenen in der vom BABS geforderten Qualität sowie über den Zeitraum verteilt liefern und reparieren kann. Es handelt sich um bis zu 2’500 Stück mobile Sirenen, welche die BABS Vorgaben erfüllen müssen. Die Bestellung der 2’500 mobilen Sirenen erfolgt nicht auf einmal. Es werden verschiedene Mengeneinheiten abgerufen. Beispielsweise wird bei einer Bestellung bis zu 20 Stk. eine max. Lieferfrist von 6 Wochen ab Bestelleingang vorgegeben. Bei einer Bestellmenge von 21 bis 50 Stk. wird eine max. Lieferfrist von 12 Wochen ab Bestelleingang erwartet. Damit die oben erwähnte ständige Einsatzbereitschaft der mobilen Sirenen gewährleistet werden kann, ist auch bei Grenzschliessungen ein jederzeitiger Zugriff auf Ersatzmaterial unabdingbar. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Anbieter über eine Service-Stelle in der Schweiz verfügt, welche die Lieferung von Ersatzmaterial auch bei Grenzschliessungen gewährleisten kann. Weil es sich bei den mobilen Sirenen um Produkte mit langjährigem Einsatz handelt, wird für die mobilen Sirenen sowie deren Zubehör eine Garantiezeit von mind. 3 Jahren vorgegeben. Erwartet wird zudem, dass für die Ersatzteile eine Verfügbarkeit von mind. 15 Jahren nach Ende des Grundauftrags (Ende 2028) garantiert wird. Die vorliegende WTO Ausschreibung ist nicht in Lose unterteilt, da das BABS bis zum Ende der Vertragslaufzeit lediglich ein Sirenenmodell beschaffen wird, welches während dieser Zeit verfügbar sein muss. Das BABS verlangt nach der Prüfung sämtlicher eingereichter Dokumente und nach der Evaluation der Zuschlagskriterien von den drei bestplatzierten Anbietenden unentgeltlich zwei Musterlieferungen des angebotenen mobilen Sirenenmodells. Das BABS unterzieht die Musterlieferungen beim Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) einer Produkteprüfung, ohne Anwesenheit der Anbieter. Sämtliche mobile Sirenen welche die Produkteprüfung gemäss den technischen Spezifikationen vollumfänglich erfolgreich bestanden haben, werden im Anschluss einer Verkehrssicherheitsprüfung unterzogen. Sollte es bei der Durchführung der Prüfung zu einer Beschädigung der mobilen Sirenen kommen, wird dieser Schaden vom BABS nicht vergütet. Die mobile Sirene besteht aus einer Dacheinheit mit Lautsprecher und mit gelbem Blinklicht. Die Dacheinheit muss mit Magnet und Zusatzsicherungen auf dem Fahrzeug befestigt und im Strassenverkehr mit bis zu 80km/h eingesetzt werden können; die gesamte Dacheinheit darf das Gewicht von 10kg nicht übersteigen. Der nominale Schalldruckpegel bei Allgemeinem Alarm beträgt 112dB(A) bis 115dB(A) bei 2m Abstand zum Lautsprecher und einer horizontalen Schallausbreitung von 360°. Die mobile Sirene besteht weiter aus einer Sirenensteuerung, einem Mikrofon und den entsprechenden Kabeln. Diese Sirenensteuerung wird ab dem KFZ 12V Zigarettenanzünder gespiesen. Die maximale Stromaufnahme darf 10A bei allgemeinem Alarm und eingeschaltetem gelbem Blinklicht nicht überschreiten. Über den Lautsprecher müssen zusätzlich zum allgemeinen Alarm Sprachdurchsagen abgespielt werden können. Es muss eine direkte Sprachdurchsage über Mikrofon (rückkopplungsfrei bei voller Lautstärke) und AUX Quelle möglich sein. Weiter müssen Sprachdurchsagen ab Mikrofon und AUX Quelle aufgezeichnet und das aufgezeichnete Signal in Endlosschleife wiedergegeben werden können. Das Set der mobilen Sirene wird komplettiert durch eine entsprechende Transportbox und einer Dokumentation in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Die voll beladene Transportbox darf das Gewicht von 25kg nicht übersteigen und muss sämtliche Teile sicher lagern und für den Postversand der gesamten mobilen Sirene geeignet sein. Das BABS legt grossen Wert darauf, dass die mobile Sirene einfach und intuitiv ohne vorgängige Schulung zu bedienen ist. Mit der vorliegenden Ausschreibung werden die Anforderungen aus dem Technischen Pflichtenheft 23 (TPH-23) abgelöst. Bestehende mobile Sirenen dürfen weiter betrieben werden. Da die Lieferung der mobilen Sirenen in die Kantone der ganzen Schweiz erfolgt, werden auch schriftliche Anfragen für Reparaturaufträge oder Ersatzteilbestellungen in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch erfolgen. Aus diesem Grund wird vom Anbieter eine Service-Stelle erwartet, welche die schriftlichen Anfragen während der Servicezeit Werktags zwischen 08.00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 17:00 Uhr in der jeweiligen Landessprache beantwortet, in der die Anfragen gestellt wurden.
Kennung des Verfahrensbe572986-36fe-4093-a21e-bde2cbd17269
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35240000 Sirenen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBegründung des Zuschlagentscheides Den Zuschlag gemäss Art. 48 Abs. 1 BöB erhält die Firma Etrinex SA, Rue de l’Industrie 8, 1630 Bulle, da sie nach der Erfüllung der Teilnahmebedingungen, Eignungskriterien, der technischen Spezifikationen sowie aller Zuschlagskriterien die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt hat. Das Angebot der Anbieterin stellt unter Berücksichtigung aller qualitativen Zuschlagskriterien sowie des angebotenen Preises, das vorteilhafteste Angebot dar.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelMobile Sirenen für den Bevölkerungsschutz
BeschreibungFür eine zeitgemässe Alarmierung und Information der Bevölkerung und eine effiziente Führungs- und Einsatzkommunikation der Behörden und Organisation für Rettung und Sicherheit (BORS) ist der Einsatz von sicheren und hochverfügbaren Kommunikationssystemen ein zentraler Erfolgsfaktor. Kritische Systeme müssen auch bei Erdbeben, Blackout, Pandemie und Terrorattentaten weiter funktionieren. Das BABS plant und realisiert Alarmierungs- und Telematik-Systeme, sorgt für das Betriebsmanagement und den Werterhalt und entwickelt die Systeme weiter. Es ist verantwortlich für die ständige Einsatz- und Betriebsbereitschaft der Systeme. Der Betrieb wird mit Bundes- und kantonalen Dienstleistern, sowie mit externen Partnern sichergestellt. Die Alarmierung der Bevölkerung durch stationäre und mobile Sirenen bei Katastrophen und Notlagen sowie militärischen Ereignissen ist ein wichtiger Bestandteil des Bevölkerungsschutzes. Mobile Sirenen werden in Gebieten eingesetzt, welche nicht durch stationäre Sirenen abgedeckt sind. Das BABS ist neu zuständig für die Beschaffung von mobilen Sirenen. Für dieses Vorhaben wird ein Unternehmen gesucht, welches im Grundauftrag bis 2028 und als Option bis Ende 2034 die benötigten mobilen Sirenen in der vom BABS geforderten Qualität sowie über den Zeitraum verteilt liefern und reparieren kann. Es handelt sich um bis zu 2’500 Stück mobile Sirenen, welche die BABS Vorgaben erfüllen müssen. Die Bestellung der 2’500 mobilen Sirenen erfolgt nicht auf einmal. Es werden verschiedene Mengeneinheiten abgerufen. Beispielsweise wird bei einer Bestellung bis zu 20 Stk. eine max. Lieferfrist von 6 Wochen ab Bestelleingang vorgegeben. Bei einer Bestellmenge von 21 bis 50 Stk. wird eine max. Lieferfrist von 12 Wochen ab Bestelleingang erwartet. Damit die oben erwähnte ständige Einsatzbereitschaft der mobilen Sirenen gewährleistet werden kann, ist auch bei Grenzschliessungen ein jederzeitiger Zugriff auf Ersatzmaterial unabdingbar. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Anbieter über eine Service-Stelle in der Schweiz verfügt, welche die Lieferung von Ersatzmaterial auch bei Grenzschliessungen gewährleisten kann. Weil es sich bei den mobilen Sirenen um Produkte mit langjährigem Einsatz handelt, wird für die mobilen Sirenen sowie deren Zubehör eine Garantiezeit von mind. 3 Jahren vorgegeben. Erwartet wird zudem, dass für die Ersatzteile eine Verfügbarkeit von mind. 15 Jahren nach Ende des Grundauftrags (Ende 2028) garantiert wird. Die vorliegende WTO Ausschreibung ist nicht in Lose unterteilt, da das BABS bis zum Ende der Vertragslaufzeit lediglich ein Sirenenmodell beschaffen wird, welches während dieser Zeit verfügbar sein muss. Das BABS verlangt nach der Prüfung sämtlicher eingereichter Dokumente und nach der Evaluation der Zuschlagskriterien von den drei bestplatzierten Anbietenden unentgeltlich zwei Musterlieferungen des angebotenen mobilen Sirenenmodells. Das BABS unterzieht die Musterlieferungen beim Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) einer Produkteprüfung, ohne Anwesenheit der Anbieter. Sämtliche mobile Sirenen welche die Produkteprüfung gemäss den technischen Spezifikationen vollumfänglich erfolgreich bestanden haben, werden im Anschluss einer Verkehrssicherheitsprüfung unterzogen. Sollte es bei der Durchführung der Prüfung zu einer Beschädigung der mobilen Sirenen kommen, wird dieser Schaden vom BABS nicht vergütet. Die mobile Sirene besteht aus einer Dacheinheit mit Lautsprecher und mit gelbem Blinklicht. Die Dacheinheit muss mit Magnet und Zusatzsicherungen auf dem Fahrzeug befestigt und im Strassenverkehr mit bis zu 80km/h eingesetzt werden können; die gesamte Dacheinheit darf das Gewicht von 10kg nicht übersteigen. Der nominale Schalldruckpegel bei Allgemeinem Alarm beträgt 112dB(A) bis 115dB(A) bei 2m Abstand zum Lautsprecher und einer horizontalen Schallausbreitung von 360°. Die mobile Sirene besteht weiter aus einer Sirenensteuerung, einem Mikrofon und den entsprechenden Kabeln. Diese Sirenensteuerung wird ab dem KFZ 12V Zigarettenanzünder gespiesen. Die maximale Stromaufnahme darf 10A bei allgemeinem Alarm und eingeschaltetem gelbem Blinklicht nicht überschreiten. Über den Lautsprecher müssen zusätzlich zum allgemeinen Alarm Sprachdurchsagen abgespielt werden können. Es muss eine direkte Sprachdurchsage über Mikrofon (rückkopplungsfrei bei voller Lautstärke) und AUX Quelle möglich sein. Weiter müssen Sprachdurchsagen ab Mikrofon und AUX Quelle aufgezeichnet und das aufgezeichnete Signal in Endlosschleife wiedergegeben werden können. Das Set der mobilen Sirene wird komplettiert durch eine entsprechende Transportbox und einer Dokumentation in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Die voll beladene Transportbox darf das Gewicht von 25kg nicht übersteigen und muss sämtliche Teile sicher lagern und für den Postversand der gesamten mobilen Sirene geeignet sein. Das BABS legt grossen Wert darauf, dass die mobile Sirene einfach und intuitiv ohne vorgängige Schulung zu bedienen ist. Mit der vorliegenden Ausschreibung werden die Anforderungen aus dem Technischen Pflichtenheft 23 (TPH-23) abgelöst. Bestehende mobile Sirenen dürfen weiter betrieben werden. Da die Lieferung der mobilen Sirenen in die Kantone der ganzen Schweiz erfolgt, werden auch schriftliche Anfragen für Reparaturaufträge oder Ersatzteilbestellungen in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch erfolgen. Aus diesem Grund wird vom Anbieter eine Service-Stelle erwartet, welche die schriftlichen Anfragen während der Servicezeit Werktags zwischen 08.00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 17:00 Uhr in der jeweiligen Landessprache beantwortet, in der die Anfragen gestellt wurden.
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35240000 Sirenen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50610000 Reparatur und Wartung von Sicherheitsausrüstung
Optionen
Beschreibung der OptionenOption 1 : Verlängerung der Grundleistungen 2029 - 2034 Option 2 : Lieferung von zusätzlichen mobilen Sirenen 2025 - 2034 Option 3 : Lieferung von Zusatzkomponenten 2025 - 2034
5.1.2.
Erfüllungsort
LandSchweiz
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenLieferung der mobilen Sirenen: Ganze Schweiz Service-Leistungen : Service-Stelle des Anbieters
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/10/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2034
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungFolgende Vertragslaufzeiten sind geplant: Rahmenvertrag: Oktober 2025 – 31.12.2034 Grundauftrag (EV I): Oktober 2025 – 31.12.2028 Option 1 (EV II) Lieferung mobile Sirenen inkl. Betriebsleistungen: 01.01.2029 – 31.12.2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZK01 Preis
BeschreibungGesamtpreis für Initialisierungsprojekt, Grundauftrag und Optionen. Der Anbieter erfasst die Preise im Preisblatt (Anhang 03) gemäss Pflichtenheft (Ziff. 6.2).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK02 Verlängerte Garantie
BeschreibungDer Anbieter gewährt auf sämtliche Komponenten der mobilen Sirenen inkl. Zubehör gemäss TS01-14 «Garantie auf mobile Sirenen» eine längere Garantiedauer als die minimal geforderten 3 Jahren ab Auslieferungsdatum. Nachweis: Die volle Punktzahl wird vergeben, wenn der Anbieter mindestens 4 zusätzliche Jahre Garantiedauer ab Auslieferungsdatum auf sämtlichen Komponenten inkl. Zubehör der mobilen Sirene gewährt (insgesamt 7 Jahre). Die halbe Punktzahl wird vergeben, wenn der Anbieter mindestens 2 zusätzliche Jahre Garantiedauer ab Auslieferungsdatum auf sämtliche Komponenten inkl. Zubehör der mobilen Sirene gewährt (insgesamt 5 Jahre). Keine Punktzahl wird vergeben, wenn der Anbieter weniger als 2 zusätzliche Jahre Garantiedauer ab Auslieferungsdatum gewährt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK03 Erweiterte Ausgangskontrolle
BeschreibungDer Anbieter führt nebst TS01-02 «Ausgangskontrolle» zusätzliche qualitätssichernde Massnahmen bei jeder Sirene vor der Auslieferung durch und dokumentiert die Ausgangskontrolle z. Hd. des Auftraggebers. Nach erfolgter und bestandener erweiterten Ausgangskontrolle ist vom Anbieter ein QS-Kleber gemäss Beschriftungskonzept anzubringen. Folgende Punkte sind Bestandteil der erweiterten Ausgangskontrolle: - Kontrolle Lieferumfang inkl. Zubehör und Dokumentation auf Vollständigkeit und Beschädigungen. - Kontrolle Beschriftung gem. Beschriftungskonzept - Kontrolle SW-Version - Kontrolle Montage (Steckerbefestigung, Schrauben, usw.) - Funktionsprüfung Sprachdurchsage und Wiedergabe ab externer Audioquelle (Ausgangspegel und Sprachqualität) - Prüfung Spannungsbereich (mindestens bei 10.5V und bei 16V) und Stromaufnahme bei aktivem allgemeinem Alarm mit 100% Ausgangsleistung und eingeschaltetem Blinklicht. - Funktionsprüfung aller Bedienelemente und Steckverbindungen Nachweis: Die volle Punktzahl wird vergeben, wenn: · der Anbieter bestätigt, dass er alle in diesem ZK beschriebenen Massnahmen bei jeder mobilen Sirene durchführen und z. Hd. des Auftraggebers dokumentieren wird sowie nach bestandener erweiterten Ausgangskontrolle einen QS-Kleber anbringen wird. · und der Anbieter vollständig und nachvollziehbar in einem Konzept beschreibt, wo und wie er die zusätzlichen Massnahmen bei jeder mobilen Sirene durchführt. · und ein vollständiges Kontrollprotokoll dem Angebot beiliegt, welches sämtliche Tests beinhaltet und die Ausgangskontrolle festgehalten werden kann. Die halbe Punktzahl wird vergeben, wenn: · der Anbieter bestätigt, dass er alle in diesem ZK beschriebenen Massnahmen bei jeder mobilen Sirene durchführen und z. Hd. des Auftraggebers dokumentieren wird sowie nach bestandener erweiterten Ausgangskontrolle einen QS-Kleber anbringen wird. · und der Anbieter vollständig und nachvollziehbar in einem Konzept beschreibt, wo und wie er die zusätzlichen Massnahmen bei jeder mobilen Sirene durchführt. · und kein vollständiges Kontrollprotokoll dem Angebot beiliegt, welches sämtliche Tests beinhaltet und die Ausgangskontrolle festgehalten werden kann. Keine Punktzahl wird vergeben, wenn: · der Anbieter die Durchführung der erweiterten Ausgangskontrolle inkl. Dokumentation nicht bestätigt. · oder das Konzept fehlt resp. nicht vollständig ist oder nicht nachvollziehbar beschrieben ist, wo und wie er die in diesem ZK beschriebenen zusätzlichen Massnahmen bei jeder mobilen Sirene durchführt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK04 Generische Beschriftung Bedienelemente
BeschreibungDie mobile Sirene verfügt über eine generische Beschriftung der Bedienelemente, sodass sie ohne Anpassungen in den Schweizer Sprachregionen Deutsch, Französisch und Italienisch eingesetzt werden kann. Nachweis: Die volle Punktzahl wird vergeben, wenn die angebotenen mobilen Sirenen in den Sprachregionen Deutsch, Französisch und Italienisch eingesetzt werden können. Dies ist der Fall, wenn sämtliche Beschriftungen (z.B. Bedienelemente) der mobilen Sirene mit Piktogrammen oder allgemein verständlichen Begriffen beschriftet sind (z.B. Enter, On, Off) oder ausschliesslich ein Display mit mehrsprachiger Menu-Führung ohne gedruckte Beschriftung eingesetzt wird. Keine Punktzahl wird vergeben, wenn die Bedienelemente mit Texten beschriftet sind, die nicht in allen Sprachen allgemein verständlich sind und dadurch verschiedene Sprachversionen ausgeliefert werden müssen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK05 Vorhandene Sicherheitsprüfung Strassenverkehr
BeschreibungDer Anbieter beschreibt nachvollziehbar und vollständig, wie das angebotene Sirenenmodell hinsichtlich Sicherheit im Betrieb auf einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr geprüft worden ist. Er belegt die durchgeführten Prüfungen mit nachvollziehbaren Zertifikaten und Testberichten (Prüfinstitut, Datum, Ort, Normen, etc.), in welchen eine eindeutige Zuordnung vom angebotenen zum geprüften Sirenenmodell möglich ist (Typenbezeichnung, Version, Gewicht, etc.). Nachweis: Die volle Punktzahl wird vergeben, wenn der Anbieter nachvollziehbar belegen kann, dass das angebotene mobile Sirenenmodell sicher auf einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr betrieben werden kann. Dies ist der Fall, wenn das angebotene Sirenenmodell von einem zertifizierten Prüfinstitut geprüft wurde und die entsprechenden Zertifikate und Testberichte vorliegen. Die halbe Punktzahl wird vergeben, wenn der Anbieter nachvollziehbar belegen kann, dass die mobile Sirene sicher auf einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr betrieben werden kann, jedoch dies nicht mittels Zertifikate und Testberichten eines Prüfinstituts nachweist aber dies mittels einer eigenen Dokumentation inkl. Fotos von mindestens der Spurwechsel- und Bremsprüfung gem. DIN 75302 ohne Zusatzsicherung nachweisen kann. Keine Punktzahl wird vergeben, wenn der Anbieter nicht nachvollziehbar belegen kann, dass die mobile Sirene sicher auf einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr betrieben werden kann.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK06 24V Betriebsspannung
BeschreibungDie angebotene mobile Sirene kann ohne zusätzlichen externen Spannungswandler über den Zigarettenanzünder von Fahrzeugen mit 24 V Bordspannung (z.B. LKW) mit Energie versorgt und betrieben werden. Die Stromaufnahme bei 24 V erfüllt die Anforderungen von TS05-02 «Speisung (II)». Nachweis: Die volle Punktzahl wird vergeben, wenn die angebotene mobile Sirene ohne zusätzlichen externen Spannungswandler über den Zigarettenanzünder von Fahrzeugen mit 24V Bordspannung (z.B. LKW) mit Energie versorgt und betrieben werden kann und die Stromaufnahme bei 24V die Anforderungen von TS05-02 erfüllt. Keine Punktzahl wird vergeben, wenn ein externer Spannungswandler nötig ist, die angebotene Sirene bei 24V nicht betrieben werden kann oder die Stromaufnahme bei 24V die vorgegebenen Anforderungen des TS05-02 «Speisung (II)» nicht erfüllt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK07 Entwurf Testdrehbuch
BeschreibungDer Anbieter ist in der Lage, sämtliche geforderten Tests der Kontrolle Serienfreigabe (siehe Pflichtenheft Ziff. 4.2.2) mit Eintritts-, Akzeptanz- und Austrittskriterien sowie den nötigen Testschritten und allen weiteren relevanten Informationen eigenständig so zu dokumentieren, dass die Einhaltung der Technischen Spezifikationen mit der Durchführung der Kontrolle Serienfreigabe zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Nachweis: Die volle Punktzahl wird vergeben, wenn der beigelegte Entwurf des Testdrehbuches alle für die Durchführung der Testschritte relevanten Informationen sowie Eintritts-, Akzeptanz- und Austrittskriterien enthält und sämtliche TS gem. Pflichtenheft Ziff. 5.4 abdeckt. Keine Punktzahl wird vergeben, wenn kein oder ein unvollständiger Entwurf des Testdrehbuches dem Angebot beiliegt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Geschäftsbereich Ressourcen, Fachbereich Beschaffung
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge9 998 504,11 CHF
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDE_EtriNex SA
Angebot
Kennung des Angebots225b46bb-75f5-464d-99d5-904dd0bf987a
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots9 998 504,11 CHF
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsN/A
Datum des Vertragsabschlusses13/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots9 998 504,11 CHF
Wert des höchsten zulässigen Angebots9 998 504,11 CHF
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Geschäftsbereich Ressourcen, Fachbereich Beschaffung
Registrierungsnummer50def9a6-5c03-4498-9241-f03b25075338
PostanschriftGuisanplatz 1B
StadtBern
PostleitzahlCH-3003
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
E-Mailbeschaffung@babs.admin.ch
Telefon+41584625011
Internetadressehttps://www.bevoelkerungsschutz.ch
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundesverwaltungsgericht
RegistrierungsnummerBVGER
PostanschriftPostfach
StadtSt. Gallen
Postleitzahl9023
Land, Gliederung (NUTS)St. Gallen (CH055)
LandSchweiz
E-Mailinfo@bvger.admin.ch
Telefon+41584652626
Internetadressehttps://www.bvger.ch
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSimap.ch
RegistrierungsnummerCH001
PostanschriftHolzikofenweg 36
StadtBern
Postleitzahl3003
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
E-Mailsupport@simap.ch
Telefon+41584646388
Internetadressehttps://www.simap.ch
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0010
Offizielle BezeichnungDE_EtriNex SA
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
Registrierungsnummere015dcde-bc07-46c0-9386-5ed9a8864345
PostanschriftRue de l'Industrie 8
StadtBulle
Postleitzahl1630
Land, Gliederung (NUTS)Fribourg / Freiburg (CH022)
LandSchweiz
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9d9dc8fc-b9ed-4f81-be96-cbc912074696  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/10/2025 02:25:58 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutschFranzösisch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung673593-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe197/2025
Datum der Veröffentlichung14/10/2025