673615-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Augsburg: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
OJ S 233/2022 02/12/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Augsburg
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@uk-augsburg.de
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung eines Cytoflex LX System der Fa. Beckman Coulter
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für klinische und wissenschaftliche Messungen wird ein Durchflusszytometer zwingend benötigt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Cytoflex LX System vereint zahlreiche innovative Eigenschaften und Vorteile, die z T Alleinstellungsmerkmale darstellen, und die für die angestrebte Nutzung in höchstem Maße von Bedeutung sind. In der Kombination finden sie sich in keinem vergleichbaren Gerät anderer Hersteller:
•Moderne Avalanche-PhotoDioden - Technik (APDs)
-Höhere Quanten-Effizienz, daher deutlich höhere Sensitivität
-Möglichkeit zur Detektion sehr kleiner Zellpopulationen (z B zirkulierende Tumorzellen)
-Übertragbarkeit einmal etablierter Kompensations-Matrizen zwischen verschiedenen Experimenten
-Hohe Flexibilität beim Austausch einzelner Marker im Panel, keine Neu-Etablierung des Gesamt-Panels erforderlich (für Forschung in hoch-dynamischen und kompetitiven Umfeld extrem wichtig)
•Möglichkeit der Darstellung von 2 side scatter Parametern von verschiedenen Lasern
-Möglichkeit zur Detektion sehr kleiner Partikel ab 80 nm (Viren, Mikropartikel, Exosomen) möglich
•Serielle Anordnung und räumliche Trennung der Laser
-Leichtere Kompensation
-Mehr Freiheiten bei der Auswahl der Zytochrome
-Minimierung des „spillover“
•Simultane Messung der Fluoreszenzparameter, jeweils in einem Detektor und Filter
-Flexible Optimierungsmöglichkeit einzelner Detektionskanäle
-Einfacher Austausch von optischen BP Filtern
•Hohe Analyse-Geschwindigkeit (bis 30.000 events/sek)
•Flexible Probeneingabe (96 Well Platte oder Einzel-Tubes)
•Erweiterbarkeit/Upgrade des Geräts per Software, ohne Eingriff am Gerät
•Möglichkeit zur Installation der Steuerungs—Software auf beliebig vielen Rechnern
•Kompatibilität mit der am UKA etablierten Software (Kaluza, Cytobank)
•Herstellerfirma ist die bereits im Haus etablierte Firma für nahezu alle Duchfluss-Zytometer am UKA
-
Kein neuer Wartungsvertrag mit einer anderen Firma erforderlich
MitarbeiterInnen auf den Geräten eingearbeitet
 
Eine europaweite Markterkundung ergab, dass nur das Cytoflex LX System alle obengenannten Voraussetzungen erfüllt.
Das UKA wird den Vertrag nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen schließen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Nur die Geräte der Fa. Beckman Coulter erfüllt die unter II.2.4 genannten Mindestanforderungen.
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Nur das Gerät der Fa. Beckman Coulter erfüllt als einziges alle genannten Spezifikationen. Somit steht fest, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, denn alle aufgestellten technischen Anforderungen unter II.2.4 sind zwingend erforderlich (Mindestanforderungen).
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
29/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Fa. Beckman Coulter GmbH
Postanschrift: Europark Fichtenhain B13
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Es handelt sich um eine ex-ante Bekanntmachung nach § 135 GWB. Einwände gegen diese sind umgehend und schriftlich unter Angabe der
Vergabenummer an vergabestelle@uk-augsburg.de zu richten.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den
Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/11/2022