Beschreibung der Beschaffung
Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § 39 HOAI 2013, Leistungsphase 1-5, optionale Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 9, mit Landschaftspflegerischer Begleitplanung nach § 26 HOAI 2013, Leistungsphase 1-4.
Projektvorstellung vor öffentlichen Gremien (Gemeinderatssitzungen, Stadtratssitzungen, Arbeitsgruppentreffen usw.) über den Umfang der Grundleistungen hinaus sowie Erstellung von Verwendungsnachweisen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen für die Freianlagenplanung nach § 39 HOAI 2013 in der Honorarzone III und für die Landschaftspflegerische Begleitplanung nach § 26 HOAI 2013 in der Honorarzone II vor. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 5 § 39 HOAI 2013, zur Erstellung der Planungsunterlage Bau (3. Quartal 2021) und die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4 § 26 HOAI 2013, zur Erstellung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (3. Quartal 2021), ohne Anspruch auf Weiterbeauftragung. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen (Lph. 6 bis 9 § 39 HOAI 2013) ist vorgesehen und besteht als Option der Auftragserweiterung.
Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen oder anderweitig modifiziert, vorzunehmen.
Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt ca. 4,0 Mio. EUR/Brutto (Kostengruppe 200-700 gemäß DIN 276). Die genannten Kosten gelten als Kostenobergrenzen und sind einzuhalten.
Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme einschließlich Übergabe an den Nutzer ist für das 1. Quartal 2023 geplant.