Ausschließlich Miltenyi Biotec B.V. & Co. KG war zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der alleinige Anbieter eines Mikroskops, mit welchem eine zelluläre Bildgebung von intakten Organen von Mäusen, Ratten, Schweinen, Menschen und Nagetieren möglich ist. Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, war daher aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV).