Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Zur Umsetzung des Betriebsprogramms und zur Schaffung von Kapazität, insbesondere bei Havarie und Instandhaltung, ist auf dem Streckenabschnitt Speyer-Schifferstadt die Funktionalität des Fahrens im Gegengleis herzustellen und damit der Streckenabschnitt mit GWB auszurüsten.
Im Bestand (Relaisstellwerk) erfolgt zwischen Speyer und Schifferstadt signalisiertes Befahren im Gegengleis mit Zs 8-Signalisierung. Unter ESTW/ DSTW-Technik gibt es keine Zs8-Signalisierung. Hier stellt die Zs 6-Signalisierung und damit Einrichtung eines GWB eine adäquate sicherungstechnische Lösung dar. Diese Leistung kann nur durch den bereits beauftragten AN erbracht werden. Die Realisierung von Zugstraßen mit Signalisierung Zs6 im ESTW-A Speyer ist technisch nur möglich, wenn im benachbarten Stellwerk Schifferstadt die entsprechende signaltechnische Anpassung erfolgt. Andernfalls könnten Fahrten im GWB künftig nur mit Befehl erfolgen, was im Vergleich zum Bestand einen sicherheitlichen Rückschritt bedeutet.