1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Los 2.4 Lieferung Pumpen Wärmespeicher
Beschreibung: Im Rahmen des Projekts „Errichtung Großwärmespeicher und dessen hydraulische Einbindung in die Fernwärmeverteilung am Standort HKW West“ (Gesamtprojekt WSPW) der Stadtwerke Karlsruhe soll ein Wärmespeicher zur Sicherstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen und gesicherten Wärmeversorgung realisiert werden. Die verfahrenstechnische Aufgabe des zu planenden 2-Zonen-Wärmespeichers soll in der Speicherung und bedarfsgerechten Bereitstellung thermischer Energie innerhalb des Fernwärmesystems bestehen. Der drucklos ausgeführte Wärmespeicher soll durch die Ausbildung einer thermischen Schichtung die getrennte Aufnahme und Abgabe von Wärme auf unterschiedlichen Temperaturniveaus ermöglichen. Durch die hydraulisch entkoppelte Einbindung in das Fernwärmenetz über ein separates Vor- und Rücklaufsystem soll der Wärmespeicher zum Ausgleich von Lastschwankungen sowie zur zeitlichen Entkopplung von Wärmeerzeugung und -verbrauch beitragen. Bei diesem Beschaffungsvorhaben sollen funktionstüchtige Vor- und Rücklauf- sowie Beimischpumpen einschließlich aller zum bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten innerhalb der spezifizierten Liefergrenzen geplant, hergestellt und geliefert werden.
Kennung des Verfahrens: c1d1d96c-edf0-401c-82a2-ab08b27f7692
Interne Kennung: 2026-0600
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42122000 Pumpen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76189
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch. 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Formulare für Eigenerklärungen stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die Nutzung ist nicht zwingend vorgeschrieben. 2. Teilnahmeanträge können ausschließlich gemäß Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung abgegeben werden. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Kommunikationsplattform 5.1.12 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter 8.1 ORG-0001 genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen. 5. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. 6. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 7. Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien ermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen, um die Anzahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der festgelegten Zuschlagskriterien zu reduzieren. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, sofern deren bewertete Angebotssummen nicht mehr als 10 % von der bewerteten Angebotssumme des besten Angebots abweichen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen. 8. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die SWK weist darauf hin, dass Bewerber bzw. Bieter gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe), § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) sowie § 57 VgV (Ausschluss von Angeboten) vorliegen. Die Bieter haben im Rahmen ihrer Teilnahme eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass keine der genannten Ausschlussgründe zutreffen. Die SWK behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und entsprechende Nachweise anzufordern.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 2.4 Lieferung Pumpen Wärmespeicher
Beschreibung: Im Rahmen des Projekts „Errichtung Großwärmespeicher und dessen hydraulische Einbindung in die Fernwärmeverteilung am Standort HKW West“ (Gesamtprojekt WSPW) der Stadtwerke Karlsruhe soll ein Wärmespeicher zur Sicherstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen und gesicherten Wärmeversorgung realisiert werden. Die verfahrenstechnische Aufgabe des zu planenden 2-Zonen-Wärmespeichers soll in der Speicherung und bedarfsgerechten Bereitstellung thermischer Energie innerhalb des Fernwärmesystems bestehen. Der drucklos ausgeführte Wärmespeicher soll durch die Ausbildung einer thermischen Schichtung die getrennte Aufnahme und Abgabe von Wärme auf unterschiedlichen Temperaturniveaus ermöglichen. Durch die hydraulisch entkoppelte Einbindung in das Fernwärmenetz über ein separates Vor- und Rücklaufsystem soll der Wärmespeicher zum Ausgleich von Lastschwankungen sowie zur zeitlichen Entkopplung von Wärmeerzeugung und -verbrauch beitragen. Bei diesem Beschaffungsvorhaben sollen funktionstüchtige Vor- und Rücklauf- sowie Beimischpumpen einschließlich aller zum bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten innerhalb der spezifizierten Liefergrenzen geplant, hergestellt und geliefert werden.
Interne Kennung: LOT-0001 2026-0600
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42122000 Pumpen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option Nr. 01 – Ersatz- und Verschleißteile für 2 Jahre: Ersatzteile und Verschleißteile für einen Betrieb von 2 Jahren (Separate Liste) (inkl. Kosten, Lieferzeit und Klassifizierung wie Operational Consumable, Verschleißteil, oder strategisches Ersatzteil). Inkl. Ersatzteile für Inbetriebsetzung. Option Nr. 02 – Stundensätze und Tagessatz für zusätzliche Leistungen: Aktuelle Stunden und Tagessätze (Pumpen- und FU Hersteller) für zusätzliche Leistungen, z.B. Unterstützung während der IBS. Option Nr. 03 – FAT Frequenzumrichter: Für die Frequenzumrichter sind die Kosten für einen FAT anzugeben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76189
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch. 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Formulare für Eigenerklärungen stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die Nutzung ist nicht zwingend vorgeschrieben. 2. Teilnahmeanträge können ausschließlich gemäß Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung abgegeben werden. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Kommunikationsplattform 5.1.12 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter 8.1 ORG-0001 genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen. 5. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. 6. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 7. Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien ermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen, um die Anzahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der festgelegten Zuschlagskriterien zu reduzieren. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, sofern deren bewertete Angebotssummen nicht mehr als 10 % von der bewerteten Angebotssumme des besten Angebots abweichen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen. 8. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind mindestens 5 Referenzen über die Fertigung und Lieferung von Fernwärmepumpen inkl. FU mit einer Motornennleistung von 630 kW oder größer im europäischen Raum vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot ist eine Zertifizierung über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 (oder vergleichbar) vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Nachweise vollständig und gesondert vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber gilt als geeignet, wenn der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Wirtschaftsjahren im Durchschnitt mindestens das doppelte des voraussichtlichen Auftragswert beträgt. 2. Schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird. 3. Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist. 4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. 5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sich nicht in Liquidation befindet, weder überschuldet noch zahlungsunfähig ist. 6. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 3 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären. Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen. der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare zur Verfügung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister: 1. Angaben zum Bewerber/den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner, zu den geschäftsführenden Personen und - im Falle der Bewerbergemeinschaft - Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung. 2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszugs oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft, jeweils nicht älter als drei Monate). 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Absätze 1 und 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für den Bewerber und sämtliche für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Personen.; 4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für den Bewerber und sämtliche für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Personen. 5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt hat oder handeln wird. 8. Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Wirtschaftlichkeit der Angebote werden auf der Grundlage gleicher Parameter und Leistungen miteinander verglichen. Der günstigste Bieter erhält die volle Punktzahl. Bieter oberhalb des doppelten Preises des günstigsten Bieters erhalten null Punkte. Die Punktzahl zwischen den genannten Preisgrenzen wird linear interpoliert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 65
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Risiko- und Liquiditätsprofil der kommerziellen Vertragsbedingungen. Hierzu werden insbesondere folgende Regelungsregime in ihrer Gesamtheit und in ihren Wechselwirkungen betrachtet: - Haftung - Vollständigkeitsklausel - Leistungsänderung - Mängelgewähr - Vertragsstrafe - Sicherheiten - Zahlungsziele maximale Punktzahl: Vertragswerk entsprechend den Ausschreibungsunterlagen. 0 Punkte: Das Vertragswerk weist in keinem der genannten Regelungsbereiche ein mit den Ausschreibungsunterlagen vergleichbares Regelungsniveau auf. Es liegt eine erhebliche Risiko- und/oder Liquiditätsverlagerung zu Lasten des Auftraggebers vor.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: • Hydraulischer Wirkungsgrad Vorlaufpumpen (20 Punkte) Höchster Gesamtwirkungsgrad Wirkungsgrad = maximale Punktzahl Höchster Gesamtwirkungsgrad – 10 % = 0 Punkte; zwischen den Werten wird linear interpoliert • Hydraulischer Wirkungsgrad Rücklaufpumpen (10 Punkte) Höchster Gesamtwirkungsgrad Wirkungsgrad = maximale Punktzahl Höchster Gesamtwirkungsgrad – 10 % = 0 Punkte; zwischen den Werten wird linear interpoliert Für die Bewertung wird der Mittelwert der Wirkungsgrade für Lastfall 1 und Lastfall 2 der jeweiligen Pumpen herangezogen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Für die Vertragserfüllung ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit beträgt 10 % der vorläufige Gesamtauftragssumme (Endbetrag gem. Angebotsschreiben, bei Losen Gesamtangebot über alle Lose) netto. Es gelten im Übrigen die weiteren vertraglichen Regelungen in den weiteren Vertragsgrundlagen. Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit beträgt 5 % der Schlussrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe Es gelten im Übrigen die weiteren vertraglichen Regelungen in den weiteren Vertragsgrundlagen.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/10/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Finanzielle Vereinbarung: keine.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung gemäß § 134 Abs. 2 GWB ist nur zulässig, wenn er innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Information über die Nichtberücksichtigung des eigenen Angebots bei der zuständigen Vergabekammer eingeht. Die Information über die Vergabeentscheidung erfolgt in Textform. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der nachweisliche Zugang dieser Information beim betroffenen Bieter. Nach Ablauf der Frist ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtwerke Karlsruhe GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006973
Postanschrift: Daxlander Str. 72
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 5990
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 760475de-8a68-4014-ab90-63cebb009729 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2026 13:08:44 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 674950-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 190/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/10/2026