675321-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice
OJ S 197/2025 14/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1
E-Mailsg1.vergabestelle1@muenchen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice
BeschreibungRahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice
Kennung des Verfahrens1380083f-5898-4fd7-a371-23b6fad8655c
Interne KennungVGSt1-1-2025-0100
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschriftalle städtischen Dienststellen inklusive Eigenbetriebe sowie teilweise der Beteiligungsgesellschaften  
StadtMünchen
Postleitzahl80331
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
KorruptionInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
BetrugInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
ZahlungsunfähigkeitInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenInsbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelRahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice
BeschreibungGegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Landeshauptstadt München. Diese benötigt für ihre verschiedenen Dienststellen, Einrichtungen, Schulen sowie ggfs. Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften eine Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice. Der Vollservice umfasst die folgenden Leistungen: - Bereitstellung und leihweise Überlassung von Stoffhandtuchspendern ggfs. mit - Bereitstellung und leihweise Überlassung von Stoffhandtuchspendern mit Montage, Wartung / Reparatur sowie - turnusgemäßer Austausch der gebrauchten durch neue Stoffhandtuchrollen - fachmännische Reinigung und Desinfektion der gebrauchte Stoffhandtuchrollen gemäß vorgegebener Umweltanforderungen. Im Wesentlichen werden folgende Produkte im Vollservice benötigt: Gruppe 1 Stoffhandtuchspender im Vollservice Bereitstellung von ca. 10.000 mechanischen Stoffhandtuchspendern, incl. Montage und ggfs. Reparatur sowie kostenloser Demontage bei Vertragsbeendigung Gruppe 2 Stoffhandtuchrollen ca. 805.000 Stoffhandtuchrollenwechsel auf die Vertragslaufzeit von vier Jahren; Abholen der benutzten Rollen, Waschen/Reinigen und Wiederanliefern der frischen, hygienisch einwandfreien Handtuchrollen.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschriftalle städtischen Dienststellen inklusive Eigenbetriebe sowie teilweise der Beteiligungsgesellschaften  
StadtMünchen
Postleitzahl80331
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschriftalle städtischen Dienststellen inklusive Eigenbetriebe sowie teilweise Beteiligungsgesellschaften  
StadtMünchen
Postleitzahl80331
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2026
Enddatum der Laufzeit31/01/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#geschätzte Abrufmenge: Gruppe 1 Stoffhandtuchspender im Vollservice Bereitstellung von ca. 10.000 mechanischen Stoffhandtuchspendern, incl. Montage und ggfs. Reparatur sowie kostenloser Demontage bei Vertragsbeendigung Gruppe 2 Stoffhandtuchrollen ca. 805.000 Stoffhandtuchrollenwechsel auf die Vertragslaufzeit von vier Jahren; Abholen der benutzten Rollen, Waschen/Reinigen und Wiederanliefern der frischen, hygienisch einwandfreien Handtuchrollen. Höchstabrufmenge: Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Abrufe erfolgen ausschließlich nach Bedarf. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen. Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Gesamtabrufmenge von 15.000 Stück Stoffhandtuchspendern, zugleich ist sie begrenzt auf eine maximale Stoffhandtuchwechselmenge von 1.207.500 auf 4 Jahre. Mit Erreichen entweder der Höchstmenge oder der Höchstwechselmenge endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie Landeshauptstadt München hat sich zum Ziel gesetzt, das Handeln der Verwaltung bis 2030 klimaneutral zu gestalten (https://stadt.muenchen.de/infos/klimaschutz-nachhaltigkeit.html). - Verpackungen Jegliche Verpackungen, sowohl für Versand- als auch Umverpackungen sowie das Füllmaterial sind auf das Notwendigste zu beschränken. Das Leerraumverhältnis jeder Lieferung darf höchstens 40% betragen. Das Leerraumverhältnis bezeichnet das Verhältnis des Leerraums im Sinne von Leerraum zum Gesamtvolumen der Umverpackungen, Transportverpackungen oder Verpackungen. Raum, der mit Füllmaterial aus Papier oder anderen Füllmaterialien befüllt ist, gilt als Leerraum. Für Einweg-Verpackungen sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar und kunststofffrei sind. Dazu zählen Verpackungen aus Karton, Pappe und/oder Altpapier. Wiederverwendbaren Mehrwegverpackungen sind, wo möglich und einsetzbar, zu bevorzugen. Für das Füllmaterial, falls notwendig, sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar, biologisch abbaubar sind. Dazu zählen Füllmaterial wie zum Beispiel Karton, Altpapier aus 100 % Recyclingpapier, Holzwolle und/oder Verpackungschips aus Pflanzenstärke. Umweltanforderungen für die Stoffhandtuchrollen: a) Die Stoffhandtuchrollen müssen aus Baumwolle bestehen mit einem maximalen Anteil aus anderen Faserarten von 30%. b) Die Stoffhandtuchrollen müssen im Mittel mindestens 80mal wiederverwendbar sein und aus einem Handtuchspender entnommen werden c) Eine Stoffhandtuchrolle muss mindestens 80 Handtuchportionen ergeben. d) Die Stoffhandtuchrollen müssen nach Abnutzung oder Verschleiß einer Weiterverwendung (z. B. Nutzung als Putztücher) zugeführt werden. e) Bei dem Waschverfahren dürfen keine organischen Lösemittel in den Bädern (Vorreinigungs-, Hauptreinigungs-, Spülbad) zugesetzt werden. f) Zur Fleckentfernung mittels Detachur dürfen keine halogenierten organischen Verbindungen und auch keine Zubereitungen, die diese enthalten, eingesetzt werden. Kohlenwasserstoffhaltige und andere halogenfreie Lösemittel dürfen nur auf der Basis einer guten fachlichen Praxis in der Vor- und Nachdetachur angewendet werden. g) Weder im Waschprozess noch in der Nachbehandlung der Textilien dürfen Biozid-Produkte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 eingesetzt werden. Davon ausgenommen sind Biozid-Produkte zur desinfizierenden Textilreinigung auf Basis von Percarbonat, Peressigsäure und/oder Wasserstoffperoxid. h) Zur Minimierung des Einsatzes von Tensiden ist mit Weichwasser zu waschen. i) Der Frischwasserverbrauch für Stoffhandtuchrollen darf bei Wäschereien 6 m³ je t Trockenwaschgut nicht überschreiten. j) Die eingesetzten Stoffhandtücher müssen die Vorgaben des OEKO-TEX STANDARD 100 Produktklasse II (Produkte mit Hautkontakt) oder vergleichbare Standards für schadstoffgeprüfte Textilien erfüllen. Als Nachweise ist mit dem Angebot für die Stoffhandtücher entweder ein aktuelles Zertifikat nach OEKO-TEX STANDARD 100 oder ein vergleichbarer Nachweis einzureichen. Bei alternativen Nachweisen ist die Vergleichbarkeit der Standards durch den Bieter zu erläutern. Zuschlagskriterium Auslieferung & Serviceleistung mit lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln Werden vom Bewerber/Bieter für die Durchführung der Auslieferungen und Serviceleistungen lokal-CO2-emissionsfreien Transportmittel eingesetzt, ist dies anzugeben. Der Anteil der für die Durchführung der ausgeschriebenen Auslieferungen und Serviceleistungen regelmäßig eingesetzten lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln an der Gesamtzahl der für die Durchführung der Auslieferungen und Serviceleistungen eingesetzten Fahrzeuge ist vom Bewerber/Bieter anzugeben.
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungEqual-Pay Diskriminierungsverbot
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der UmweltverschmutzungDer Übergang zu einer KreislaufwirtschaftKlimaschutz
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens eine vergleichbare Leistung vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Rahmenvereinbarung über Waschraumhygiene-Spender und -rollen mit Vollservice mit einem Auftragswert von mindestens 400.000,00 Euro netto jährlich sowie jährlich bezogen auf die Leistungsart mindestens 80 bediente Anlieferstellen Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsWährend der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummern pro Schadensfall: Personenschäden: 1.000.000 Euro Sachschäden: 1.000.000 Euro Vermögensschäden: 1.000.000 Euro

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss JEWEILS mindestens 500.000,00 Euro netto betragen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAuslieferung & Service mit lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln
BeschreibungDer Anteil der für die Durchführung der ausgeschriebenen Auslieferungen und Serviceleistungen regelmäßig eingesetzten lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln an der Gesamtzahl der für die Durchführung der Auslieferungen und Serviceleistungen eingesetzten Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit ist von den Bewerbern / Bietern anzugeben.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl85
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199331492d6-5cddd1c2d7b640dd
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote19/11/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin20/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 09162000-ZRE1000000-09
PostanschriftBirkerstraße 18
StadtMünchen
Postleitzahl80636
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailsg1.vergabestelle1@muenchen.de
Telefon+49 89233730491
Fax+49 89233730410
Internetadressehttps://vergabe.muenchen.de/
Profil des Erwerbershttps://vergabe.muenchen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
RegistrierungsnummerUSt-ID DE 811 335 517
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbde007e7-70f2-4d3a-9cb2-8e083272a220  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/10/2025 08:36:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung675321-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe197/2025
Datum der Veröffentlichung14/10/2025