Kurze Beschreibung
Mit der Energiewende betreibt die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und grundlegende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung, um dem Klimawandel zu begegnen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Um dies zu erreichen, wurden im Klimaschutzplan 2050 für die unterschiedlichen Sektoren Emissionsminderungsziele festgelegt. Der Gebäudebereich ist für 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland unmittelbar verantwortlich. Bis 2030 darf der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzgesetz (gemäß Quellprinzip) nur noch 67 Mio. t CO2-Äquivalente emittieren. Darüber hinaus hat sich Deutschland das Ziel gesetzt, beim Endenergieverbrauch im Wärme- und Kältesektor einen Anteil erneuerbarer Energien von 27 % (Im Jahr 2018: 14,2 %) zu erreichen. Bis 2045 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden.
Um diese Ziele zu erreichen, fördert die Bundesregierung mit verschiedenen Instrumenten den Einsatz von effizienten und klimafreundlichen Technologien beim Bau und bei der Sanierung von Gebäuden sowie zur Wärme- und Kälteerzeugung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Investitionen in eine im Vergleich zum gesetzlichen Standard höhere Effizienz, die in sogenannten Effizienzhausklassen beschrieben wird, die Standards für einen geringen Energiebedarf festschreiben. Der gesetzlich geforderte Standard ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert, das die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden festlegt.
Die BEG untergliedert sich in drei Förderbereiche, in EM (BEG EM) und in die Sanierung oder den Neubau von WG (BEG WG ) sowie von NWG (BEG NWG). Ab dem 01.01.2023 kann für jede Maßnahme bei den DF entweder ein Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder ein Förderkredit bei der KfW beantragt werden.