5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: — ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.\nWird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.\nNachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.\nErklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren.\nErklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2. Mio. EUR für Personen- und 1. Mio. EUR für Sachschäden (siehe Vordruck Eigenerklärung).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des Beschäftigten Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten.\n3 Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre (siehe Vordruck Eigenerklärung)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technischer Wert
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Liefrfrist
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/12/2023 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote kann es zu Nachforderungen kommen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/12/2023 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3\nGWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut\naufgeführt sind:\n§ 160 Abs. 3, Antrag\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen\nVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags\nerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer\nFrist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist\nnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der\nBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum\nAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur\nBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem\nAuftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den\nVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum\nAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe\ngegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des\nAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen\nsind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der\nUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1\n§ 135 Unwirksamkeit\n(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn\nder öffentliche Auftraggeber\n1. gegen § 134 verstoßen hat oder\n2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer\nBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union\nvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,\nund dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt\nworden ist.\n(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt\nwerden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30\nKalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und\nBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den\nAbschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate\nnach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der\nAuftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der\nEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur\nGeltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach\nVeröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im\nAmtsblatt der Europäischen Union.\n(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,\nwenn\n1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die\nAuftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer\nBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union\nzulässig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI