5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79995100 Archivierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92512000 Dienstleistungen von Archiven
Optionen:
Beschreibung der Optionen: (1) Laufende Schulungen gem. Preistabelle, Formblatt 11. (2) Vertragliche Option des AG, einen Betrieb des Erfassungstools den Basiskriterien nach C5:2020 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) sowie den Nachweis einer angemessenen und wirksamen Erfüllung der Basiskriterien nach C5:2020 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) oder eines gleichwertigen Nachweises nachträglich zu verlangen,
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Derzeitige Standorte für die Übernahme des Archivguts: I. Galerie Wiener Platz, Wiener Platz 3, 51065 Köln (Räumungstermin: 31.05.2027) II. Pohligstraße 3, 50969 Köln (Räumungstermin: 31.10.2027) Zukünftige Standorte zur Durchführung der Archivdienstleistungen: Liegenschaft 1: Vitalisstr. 314-316, 50829 Ehrenfeld. Liegenschaft 2: Siegburgerstr. 239 (Düxx), 50679 Köln.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (soweit zutreffend). (Formblatt B.2)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.3.).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. B, sowie E bis H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Name der erklärenden Person des Bietergemeinschaftsmitglieds ist auf dem Formblatt anzugeben.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.3.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt B5.).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Eine Eigenerklärung zum Vorliegen einer Versicherungsdeckung mit folgenden Bereichen und Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten) muss den Angebotsunterlagen beiliegen (Formblatt B.6): I. Transportversicherung, dem Umfang angemessene Deckungssummen, soweit nicht in der Betriebsversicherung enthalten II. Betriebshaftpflichtversicherung - Personenschäden (10 Mio. EUR) - Sachschäden (10 Mio. EUR) - Vermögensschäden (1 Mio. EUR) Die genannten Risiken der Betriebshaftpflichtversicherung werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist (2-fache Maximierung). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines Nachweises gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV (Versicherungsbestätigung) bzw. einer schriftlichen Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der jeweiligen Versicherungsdeckung vor Zuschlagserteilung vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: F) Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Jahren (Auftragsende nicht vor 2021) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (gelagerte Aktenmeter) sowie des Auftraggebers (einschließlich Nennung der Kontaktdaten; eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich), Nennung des Referenzinhabers soweit der Auftrag als Bietergemeinschaft ausgeführt wurde oder der Bieter nicht selbst Hauptauftragnehmer war. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Leistungen der Aktenübernahme und Archivbetriebsleistungen. Die Referenzen sind mit Formblatt B.7 einzureichen. Mindestanforderungen: Mindestens gefordert sind zwei (2) Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: 1. Mindestens eine (1) Referenz über vergleichbare Leistungen der Aktenübernahme und Archivbetriebsleistungen aus den letzten fünf (5) Jahren (Auftragsende nicht vor 2021) im Umfang von mindestens 1000 Aktenmetern, die eine Betriebsdauer der Archivleistungen von mindestens sechs (6) Monaten umfasst. 2. Mindestens eine (1) Referenz über vergleichbare Leistungen der Aktenübernahme und Archivbetriebsleistungen aus den letzten fünf (5) Jahren (Auftragsende nicht vor 2021) betreffend Akten der Sozialverwaltung oder Akten mit einem vergleichbaren Schutzniveau, insbesondere hins. personenbezogener Daten, im Umfang von mindestens 500 Aktenmetern, die eine Betriebsdauer der Archivleistungen von mindestens sechs (6) Monaten umfasst. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Soweit der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, müssen die Mindestanforderungen an die Referenzen durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder durch gemeinsame Referenzen der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Eigenerklärung über das Vorliegen eines Zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 mit Gültigkeit über den Auftragsstart hinaus (Formblatt B.8). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung des Nachweises der Zertifizierung vor.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: F) Eigenerklärung über das Vorliegen eines Zertifizierten Umweltmanagementsystems DIN EN ISO/IEC 27001:2022 mit Gültigkeit über den Auftragsstart hinaus (Formblatt B.8). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung des Nachweises der Zertifizierung vor.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: G) Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz unter Nennung des Unterauftragnehmers (Firmenname, Anschrift), Angabe der zu übergebenden Teilleistung (soweit zutreffend) (Formblatt B.9.). Für jeden Unterauftragnehmer ist das Formblatt B.3. (Ausschlussgründe) einzureichen sowie ggf. (auf Anforderung) weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Fiktiver Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters im Preisblatt (Formblatt B.11). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Die Wertungssumme ergibt sich als Summe aus der Summe der Einzelpositionen unter Hinterlegung fiktiver Mengen und einer (fiktiven) Wertungszeit. Die Wertungssumme (brutto) wird im Preisblatt über Formeln ermittelt und in der Zelle F63 ausgewiesen. Die Wertung der Preise erfolgt in der Weise, dass zunächst der niedrigste Gesamtwertungspreis 500 Leistungspunkte erhält; alle weiteren Angebote werden in der Weise linear interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen. Beispiel: Preis niedrigst /Preis angeboten x 500 Leistungspunkte Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer I.9.4 sowie auf die genaue Wertungssystematik in Ziffer I.11.2.1. der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Darstellung der Umzugsorganisation und -ausführung
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage des jeweiligen Konzepts zur Darstellung Umzugsorganisation und -ausführung. Für dieses Zuschlagskriterium werden maximal 250,00 Leistungspunkte vergeben und hierfür die Konzepte wie folgt bewertet: Das Konzept wird anhand der als Vergabeunterlage A - Anlage 3 beigefügten Wertungsmatrix bewertet. Hierbei wird das Konzept mit Blick auf jedes der genannten Unterkriterien mit Wertungspunkten von 0 bis 5 bewertet. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach in wie weit das vom Bieter vorgelegte Konzept in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags) des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter dem im Rahmen des in der Wertungsmatrix angegebenen Punktekorridor entspricht. Die Konzepte werden im Übrigen wie in den Vergabeunterlagen in Ziffer I.11.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) vorgesehen gemäß der Wertungsmatrix Vergabeunterlage A - Anlage 3 )gewertet. Hinsichtlich der genauen Konzeptinhalte und der einzuhaltenden Formalia wird auf Ziffer I. 9.5 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Darstellung der Ausführung der Archivleistungen
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage des jeweiligen Konzepts zur Darstellung der Ausführung der Archivleistungen. Für dieses Zuschlagskriterium werden maximal 250,00 Leistungspunkte vergeben und hierfür die Konzepte wie folgt bewertet: Das Konzept wird anhand der als Vergabeunterlage A - Anlage 3 beigefügten Wertungsmatrix bewertet. Hierbei wird das Konzept mit Blick auf jedes der genannten Unterkriterien mit Wertungspunkten von 0 bis 5 bewertet. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach in wie weit das vom Bieter vorgelegte Konzept in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags) des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter dem im Rahmen des in der Wertungsmatrix angegebenen Punktekorridor entspricht. Die Konzepte werden im Übrigen wie in den Vergabeunterlagen in Ziffer I.11.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) vorgesehen gewertet. Hinsichtlich der genauen Konzeptinhalte und der einzuhaltenden Formalia wird auf Ziffer I. 9.6 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 56 VgV wird verwiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Online (Vergabeportal)
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Eröffnung erfolgt gem. § 55 VgV. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher mit dem Angebot die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Vergabeunterlage C – Formblatt C.2.). (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Auswahl eines Auftragnehmers die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglich zu vereinbarenden datenschutzrechtlichen Regelungen zu prüfen. Der Bieter hat für den Zweck dieser Prüfung die Angaben in Formblatt B.14 zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung auszufüllen. (3) Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, vor Auswahl eines Auftragnehmers die Einhaltung der IT-Sicherheitsrechtlichen Anforderungen zu prüfen. Der Bieter hat für den Zweck dieser Prüfung die Eigenerklärungen IT-Sicherheit, Formblatt B.15, auszufüllen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH