Verfahren gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Aufgrund Ausnahmesituation auf den Strom- und Gasmärkten (unvorhergesehenes Ereignis). Die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit längeren Angebots- und insbesondere Bindefristen ist derzeit nicht durchführbar und hätte in der aktuellen Marktsituation laut Marktrecherche und Gesprächen mit Energieversorgern zu keinen anderen Ergebnissen geführt.