Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Staatskanzlei
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit 2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79320000 Meinungsumfragen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Staatskanzlei ist für das ressortübergreifende Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der Landesverwaltung Schleswig-Holstein zuständig. Mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften hat die Landesregierung in einer Rahmenvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement nach § 59 Mitbestimmungsgesetz (MBG) vereinbart, dass regelmäßig eine Statuserhebung zum BGM durchgeführt wird (Ziffer 5.3.2 der Vereinbarung). Ziel dieser Erhebung ist es, die Arbeitsfähigkeit und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz aller ca. 61.000 Beschäftigten zu erfassen, wobei die Teilnahme an der Befragung freiwillig ist. Insbesondere sollen belastende Arbeitsfaktoren ermittelt und Ansätze für notwendige Verbesserungen sowie präventive Maßnahmen abgeleitet werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 79311200 Durchführung von Umfragen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
Schleswig-Holstein
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Eine erste Statuserhebung auf der Grundlage des Work Ability Index (WAI) fand 2017/2018 statt. Laut einem Beschluss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ist die nächste Statuserhebung auf Basis des WAI 2023 durchzuführen. Für diese Statuserhebung sollen die wissenschaftlich verifizierten und standardisierten Fragebögen (für den Bereich „Allgemeine Verwaltung“ und „allgemein- und berufsbildende Schulen“) der ersten Befragung zu Grunde gelegt werden, um - soweit möglich – die Ergebnisse der 1. Statuserhebung mit denen der 2. Statuserhebung vergleichen zu können. Eine interministerielle Arbeitsgruppe BGM (IMAG BGM) hat die bestehenden Fragebögen um weitere Fragen ergänzt, um aktuelle Entwicklungen wie die Digitalisierung der Arbeitswelt abzubilden. Als Muster liegen die Entwürfe für die „Allgemeine Verwaltung“ sowie für die „allgemein- und berufsbildenden Schulen“ bei.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzepts / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 189-534234
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit 2023
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 29/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: iqpr GmbH
Postanschrift: Eupener Str. 70
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/988-4640
Fax: +49 431/988-4702
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: n.n.
Ort: n.n.
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431599-1479
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 01/12/2022