676869-2022 - ErgebnisDeutschland-Jena: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 235/2022 06/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Friedrich-Schiller-Universität Jena KdöR
Postanschrift: c/o Universität Jena Servicegesellschaft mbH, Hans-Knöll-Str. 1
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Universität Jena Servicegesellschaft mbH
E-Mail: forum@uni-jena.de
Telefon: +49 36419400470
Fax: +49 36419400472
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-jena.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 4-6 und 8 nach HOAI §53 - Neubau Kommunikationszentrum FORUM, Friedrich-Schiller-Universität Jena KdöR
Referenznummer der Bekanntmachung: FORUM VgV 03/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Entwicklung des Kommunikationszentrums FORUM im Innenstadtbereich von Jena, zwischen dem historischen Stadtzentrum und dem entstehenden Inselplatz-Campus. Der Neubau muss als fester Ort der informellen Begegnung zwischen Stadtbevölkerung und wissenschaftlicher Community sowie durch Verankerung des Welcome Services der FSU Jena als zentrale Anlaufstelle für internationale Gäste der Universität und ihrer wissenschaftlichen Partner dienen.
Im Rahmen der Maßnahme soll das "Griesbachsche Auditorium" denkmalgerecht umgebaut und mit dem Neubau verbunden werden. Das Raumprogramm umfasst neben Büro- und Kommunikationsflächen auch Flächen für ein gastronomisches Angebot sowie Wohnflächen eine Nutzungsfläche von rund 1.450 qm.
Das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs, der 2022 durchgeführt wird, liefert die Grundlage der baulichen Entwicklung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: 07743 Jena
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die geplante Baumaßnahme umfasst im Einzelnen:
1. Neubau eines Kommunikationszentrums - Im Neubau sind neben Räumen für den Veranstaltungs-/ Konferenzbereich (Empfangsbereich, Mehrzweck-/Seminarräume) auch Räume für die Gastronomie (Zubereitungsküche mit andienenden Räumen wie Lager-, Abstell-, Müll- und Sozialräumen sowie einem Gastraum), Appartements mit einem gemeinschaftlichen Raum mit Küche sowie Büroräume angeordnet; Erschließungstreppenhaus mit Personenaufzug.
2. Denkmalgerechter Umbau des "Griesbachschen Auditoriums" als Teil des neuen Kommunikationszentrums und Verbindung mit dem Neubau - Nutzung: Foyer-, Büro-, Lager- und Sanitärflächen. Das "Griesbachsche Auditorium" besteht aus einem Erd-, einem Obergeschoss und einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Das 3-geschosssige Gebäude wurde in Mauerwerksbauweise mit Holzbalkendecken errichtet (ca. 400 qm BGF). Das Dach ist als Schrägdach mit hölzernem Dachstuhl, Ziegeleindeckung und ohne Dachgauben ausgeführt. Für die Umnutzung sind nach mehrjährigem Leerstand nun Sanierungs-/ Umbauarbeiten geplant; Umbau/ Herrichtung der Flächen für eine Nutzung entsprechend des Architektenentwurfs. Zudem soll eine Anbindung an den Neubau erfolgen. Die Leistungen der Technischen Ausrüstung im Bestand betreffen u.a. insbesondere:
- Erneuerung der haustechnischen Anlagen im Bereich Elektro-, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gemäß aktuellem Stand der Technik;
3. Die Wärmeversorgung des Neubaus / des Bestandsgebäudes soll über das Fernwärmenetz erfolgen. Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültigem GebäudeEnergieGesetz erfolgen. Der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Möglichkeiten zur Erreichung eines ggf. über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Energiestandards soll untersucht werden und ist ggf. in die Ausführungsplanung einzuarbeiten. Im Bereich der nutzungsspezifischen Anlagen sind neben Feuerlöschanlagen eine Zubereitungsküche inklusive Sekundärräume wie Anlieferung, Lager-, Abstell-, Müll- und Sozialräume vorgesehen. Alle haustechnischen Anlagen müssen über die zentrale Gebäudeleittechnik der Universität gesteuert werden.
4. Außerdem sind die allgemeinen Aufgabenstellungen zur Planung und Ausführung der hier ausgeschrieben Anlagengruppen im Verantwortungsbereich der Universität Jena zu beachten
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung (Hörsaal, Institutsgebäude); 2. Art der Baumaßnahme: Neubau / Bauen im Bestand (denkmalgerechter Umbau); 3. Größenordnungen: rd. 2.620 qm BGF insgesamt (davon ca. 390 qm Bestandsgebäude); 4. Geschätzte Bauwerkskosten (Summe KGr 440-460 und 480 nach DIN 276): ca. 0,79 Mio. EUR brutto.
Die Planung muss in enger Zusammenarbeit mit der Objektplanung sowie weiteren Fachplanungen erfolgen. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 4 bis 6 und 8 gem. HOAI §53: Grundleistungen LPh 1-9, soweit erforderlich (z.B. LPh 4), sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11.
Im Ergebnis sollen funktional und technisch sowie energetisch optimierte Gebäudeteile zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
Das Projekt wird teilweise mit Spendengeldern der Carl-Zeiss-Stiftung finanziert. Die entsprechenden Finanzierungsbedingen sind zu beachten.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Machbarkeitsstudie; im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung unterzeichnet vorzulegen: Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern zutreffend auch für NU) / Verpflichtung Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (sofern zutreffend auch für NU) nach dem Thüringer Vergabegesetz [ThürVgG].
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 08/2022; 2. Realisierung bis 4. Quartal 2025; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis zu Ziffer II.2.7: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, hier: Dokument "Zuschlagskriterien" im Ordner "Sonstiges" [Zuschlagskr-FSU-FORUM-FSU_VgV-TGA-4-6,8_3]) / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Strukturelle Herangehensweise / Konzept für konkrete Projektabwicklung (s.o.) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen [mit Reflektion auf den zu vergebenden Auftrag] (s.o.) / Gewichtung: 27
Preis - Gewichtung: 22.73
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI 2021 §55 zu beauftragen (Stufe 1), soweit dies nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung ist.
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(3) Vergabe Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden.
(4) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (hierfür wird ein Formblatt herausgegeben) u.a. folgende Erklärungen unterzeichnet vorzulegen: Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (auch für NU, sofern zutreffend) / Verpflichtung Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (auch für NU, sofern zutreffend) nach dem Thüringer Vergabegesetz [ThürVgG].
Es werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Formblatt für Honorarangebote, Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen (u.a. Leistungsbild).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 061-160881
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Hanusch
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Hanusch
Postanschrift: Wilhelm-Heine-Straße 22
Ort: Oschersleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland
E-Mail: buero.oc@ib-hanusch.com
Telefon: +49 394951498-0
Fax: +49 394951498-28
Internet-Adresse: https://www.ib-hanusch.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweis zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYW7T6J5D0
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: +49 361573321276
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß §160 (3) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 (2) GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: +49 361573321276
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/12/2022