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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: PPK-Abfuhrlogistik mit Behältergestellung, Behältermanagement, Umschlag und Vermarktung/Verwertung
Beschreibung: Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-Gefäße des AG und Umschlag des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK
Kennung des Verfahrens: 12dbe5fc-3018-41b6-83d6-bb3685b66fbb
Interne Kennung: D-EBA-2026-11
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Europaplatz 5
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 - Erfüllungsorte sind das Entsorgungsgebiet und die Entsorgungs- und Verwertungsanlagen sowie ggf. Umladeeinrichtungen. Los 2 - Erfüllungsort ist der Abholort (TVB Los 2 Nr. 3.3) und die technischen Einrichtungen des AN oder seines Beauftragten (Sortieranlage bzw. Papierfabrik).
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-Gefäße des AG und Umschlag des PPK
Beschreibung: Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-Gefäße des AG und Umschlag des PPK
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre, wenn er nicht 1 Jahr vor Vertragsende vom AG gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 - Erfüllungsorte sind das Entsorgungsgebiet und die Entsorgungs- und Verwertungsanlagen sowie ggf. Umladeeinrichtungen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Nach der Vertragsverlängerung gemäß diesen BVB Nr. 18.2 endet der Vertrag endgültig am 31.12.2036, ohne dass es hierzu einer (schriftlichen) Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Auszug aus den mitveröffentlichten Bewerbungsbedingungen: 14 Wirtschaftlichstes Angebot, Wertung der Alternative (Los 1) Es werden nur Angebote gewertet, die den Anforderungen nach BB Los 1+2 Nr. 13 genügen. Grundsätzlich erfolgt die Vergabe nach Losen oder Loskombinationen/-varianten gemäß dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit = Wertungspreis. Es wird darauf hingewiesen, dass eine qualitativ hochwertige Dienstleistung mit detaillierten Anforderungen an die Leistungserbringung ausgeschrieben ist. Unter der Prämisse einer bestimmungsgemäßen Leistungserbringung nach den Regeln der jeweiligen Verträge (= Vertragsunterlagen) sind somit keine qualitativen oder wertbaren Unterschiede gegeben. Daher sind die abgegebenen Preise allein für die (mögliche) Vergabe entscheidend, sofern das Angebot nach diesen BB Nr. 13 gewertet werden kann. 14.1 Wertungspreisermittlung für Los 1a und 1b Für diese beiden Losvarianten ist der niedrigste Wertungspreis (grün in den LV Los 1 hervorgehoben) für die Vergabe dieser Varianten maßgeblich. Aufgrund der Tatsache, dass der Invest für Gestellung und Verteilung der neuen Gefäße nach erfolgter Gestellung gemäß Vertrag vergütet werden, fließt dieser Investitionsbetrag aufgrund der Abschreibungszeiten von 8 Jahren zu 1/8 in die Wertung ein. In gleicher Weise erfolgt die Berücksichtigung mögli-cher Erlöse bezogen auf den Kauf der Gefäße des AG (Los 1a). Für die Varianten von Los 1a (Abfuhr des PPK im 4wöchentlichen Rhythmus) und Los 1b (Abfuhr des PPK im 2wöchentlichen Rhythmus) darf die Variante Los 1b im Wertungspreis max. 325.000 €/a brutto teurer sein im Vergleich zur Variante Los 1a (4wöchentliche Abfuhr). Eine Abgabe für ein Angebot einer Alternative (Los 1a oder Los 1b), welches aufgrund des Preisabstandes nicht zuschlagsfähig ist, ist vorliegend nicht zwingend. D.h. dass wenn der Bieter aus seiner kalkulatorischen Sicht die 4wöchentliche Abfuhr (Los 1a) auch unter Berücksichtigung des max. zulässigen Preisabstands deutlich günstiger anbieten kann - also sein Preis dieser Variante unter 325.000 €/a brutto (Wertungspreis) liegt - ist eine Angebots-legung für die 2wöchentliche Variante (Los 1b) nicht zwingend, wird jedoch begrüßt. Bezüglich der Entscheidung, welche Variante einen Zuschlag erhält, wird auf diese BB Nr. 14.3 verwiesen. Die Preise der Bedarfspos. bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Bezogen auf die Preise der Pos. 1 (LV Los 1a/b) darf der Fixkostenanteil nicht mehr als 50% betragen. Siehe LV Los 1a/b, Hervorhebung in hellblauer Farbe. 14.2 Wertung von Los 2 Für die Vergabe maßgeblich ist der höchste (Kauf-) Preis als Summe von Pos. 1 und 2 unter Berücksichtigung möglicher Zulagen im Fall der Vergabe der Leistungen zu Los 1. Insofern ist es möglich, dass aufgrund der Zulage das Unternehmen den Zuschlag erhält, welches aufgrund der eingeräumten Zulage preislich den höchsten Kaufpreis (als Summe von Pos. 1 und 2 des LV Los 2) vorsieht. 14.3 Wertung über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung der Rabattierung (Los 1) bzw. Zulage (Los 2) Die Ermittlung des Gesamtwertungspreises über alle Lose bzw. Losvarianten (a/b) erfolgt als Summe über alle Wertungspreise = wirtschaftlichste Loskombination über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung des max. möglichen Preisabstands (Los 1b darf max. 325.000 €/a im Wertungspreis im Vergleich zum Wertungspreis Los 1a höher liegen). Die Entscheidung, welche Variante der Lose 1 - a) oder b) den Zuschlag erhält, entscheidet somit die wirtschaftlichste Loskombination. Von einer Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn in der Summe der Wertungspreise eines Bieters über den Rabatt bzw. über die Preiszulage sich die Angebotskombination als die wirtschaftlichste (= niedrigster Wertungspreis über beide Lose, wobei bezogen auf den Brutto-Erlös bei Los 2 dieser vom Preis zu Los 1a/b abgezogen wird) errechnet. Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist damit der niedrigste Wertungspreis über beide Lose betrachtet. Sollten die Erlöse die Kosten übersteigen, ist für die Vergabeentscheidung der höchste Erlös als Summe der Wertungspreise zu Los 1a/b und Los 2 maßgeblich. Aufgrund der unterschiedlichen Vertragslaufzeiten (Los 1a/b max. 10 Jahre, Los 2 max. 5 Jahre) wird der Preisnachlass (Los 1a/b) bzw. die Preiszulage (Los 2) jeweils nur hälftig gewertet, da der Preisnachlass bzw. Preiszulage nach spätestens 5 Jahren wegfällt. Dies ist bei der Wertungspreisberechnung in den LV Los 1a/b bzw. 2 entsprechend berücksichtigt. Bei der Berechnung der Wertungspreise wird auf die Jahresvergütung abgestellt. Mögliche Preisanpassungen aufgrund der Preisgleitklauseln (Los 1a/b) bleiben unberücksichtigt. Falls der Bieter keinen Eintrag im Feld "Rabatt" (Los 1) bzw. "Zulage" (Los 2) einträgt wird kein Preisvorteil eingeräumt. Ein Eintrag ist somit nicht zwingend.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, - Vergabekammer -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabestelle Rhein-Pfalz-Kreis
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Vermarktung/Verwertung des PPK
Beschreibung: Vermarktung/Verwertung des PPK
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre, wenn er nicht 1 Jahr vor Vertragsende vom AG gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2 - Erfüllungsort ist der Abholort (TVB Los 2 Nr. 3.3) und die technischen Einrichtungen des AN oder seines Beauftragten (Sortieranlage bzw. Papierfabrik).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Nach der Vertragsverlängerung gemäß diesen BVB Nr. 18.2 endet der Vertrag endgültig am 31.12.2036, ohne dass es hierzu einer (schriftlichen) Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Auszug aus den mitveröffentlichten Bewerbungsbedingungen: 14 Wirtschaftlichstes Angebot, Wertung der Alternative (Los 1) Es werden nur Angebote gewertet, die den Anforderungen nach BB Los 1+2 Nr. 13 genügen. Grundsätzlich erfolgt die Vergabe nach Losen oder Loskombinationen/-varianten gemäß dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit = Wertungspreis. Es wird darauf hingewiesen, dass eine qualitativ hochwertige Dienstleistung mit detaillierten Anforderungen an die Leistungserbringung ausgeschrieben ist. Unter der Prämisse einer bestimmungsgemäßen Leistungserbringung nach den Regeln der jeweiligen Verträge (= Vertragsunterlagen) sind somit keine qualitativen oder wertbaren Unterschiede gegeben. Daher sind die abgegebenen Preise allein für die (mögliche) Vergabe entscheidend, sofern das Angebot nach diesen BB Nr. 13 gewertet werden kann. 14.1 Wertungspreisermittlung für Los 1a und 1b Für diese beiden Losvarianten ist der niedrigste Wertungspreis (grün in den LV Los 1 hervorgehoben) für die Vergabe dieser Varianten maßgeblich. Aufgrund der Tatsache, dass der Invest für Gestellung und Verteilung der neuen Gefäße nach erfolgter Gestellung gemäß Vertrag vergütet werden, fließt dieser Investitionsbetrag aufgrund der Abschreibungszeiten von 8 Jahren zu 1/8 in die Wertung ein. In gleicher Weise erfolgt die Berücksichtigung mögli-cher Erlöse bezogen auf den Kauf der Gefäße des AG (Los 1a). Für die Varianten von Los 1a (Abfuhr des PPK im 4wöchentlichen Rhythmus) und Los 1b (Abfuhr des PPK im 2wöchentlichen Rhythmus) darf die Variante Los 1b im Wertungspreis max. 325.000 €/a brutto teurer sein im Vergleich zur Variante Los 1a (4wöchentliche Abfuhr). Eine Abgabe für ein Angebot einer Alternative (Los 1a oder Los 1b), welches aufgrund des Preisabstandes nicht zuschlagsfähig ist, ist vorliegend nicht zwingend. D.h. dass wenn der Bieter aus seiner kalkulatorischen Sicht die 4wöchentliche Abfuhr (Los 1a) auch unter Berücksichtigung des max. zulässigen Preisabstands deutlich günstiger anbieten kann - also sein Preis dieser Variante unter 325.000 €/a brutto (Wertungspreis) liegt - ist eine Angebots-legung für die 2wöchentliche Variante (Los 1b) nicht zwingend, wird jedoch begrüßt. Bezüglich der Entscheidung, welche Variante einen Zuschlag erhält, wird auf diese BB Nr. 14.3 verwiesen. Die Preise der Bedarfspos. bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Bezogen auf die Preise der Pos. 1 (LV Los 1a/b) darf der Fixkostenanteil nicht mehr als 50% betragen. Siehe LV Los 1a/b, Hervorhebung in hellblauer Farbe. 14.2 Wertung von Los 2 Für die Vergabe maßgeblich ist der höchste (Kauf-) Preis als Summe von Pos. 1 und 2 unter Berücksichtigung möglicher Zulagen im Fall der Vergabe der Leistungen zu Los 1. Insofern ist es möglich, dass aufgrund der Zulage das Unternehmen den Zuschlag erhält, welches aufgrund der eingeräumten Zulage preislich den höchsten Kaufpreis (als Summe von Pos. 1 und 2 des LV Los 2) vorsieht. 14.3 Wertung über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung der Rabattierung (Los 1) bzw. Zulage (Los 2) Die Ermittlung des Gesamtwertungspreises über alle Lose bzw. Losvarianten (a/b) erfolgt als Summe über alle Wertungspreise = wirtschaftlichste Loskombination über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung des max. möglichen Preisabstands (Los 1b darf max. 325.000 €/a im Wertungspreis im Vergleich zum Wertungspreis Los 1a höher liegen). Die Entscheidung, welche Variante der Lose 1 - a) oder b) den Zuschlag erhält, entscheidet somit die wirtschaftlichste Loskombination. Von einer Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn in der Summe der Wertungspreise eines Bieters über den Rabatt bzw. über die Preiszulage sich die Angebotskombination als die wirtschaftlichste (= niedrigster Wertungspreis über beide Lose, wobei bezogen auf den Brutto-Erlös bei Los 2 dieser vom Preis zu Los 1a/b abgezogen wird) errechnet. Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist damit der niedrigste Wertungspreis über beide Lose betrachtet. Sollten die Erlöse die Kosten übersteigen, ist für die Vergabeentscheidung der höchste Erlös als Summe der Wertungspreise zu Los 1a/b und Los 2 maßgeblich. Aufgrund der unterschiedlichen Vertragslaufzeiten (Los 1a/b max. 10 Jahre, Los 2 max. 5 Jahre) wird der Preisnachlass (Los 1a/b) bzw. die Preiszulage (Los 2) jeweils nur hälftig gewertet, da der Preisnachlass bzw. Preiszulage nach spätestens 5 Jahren wegfällt. Dies ist bei der Wertungspreisberechnung in den LV Los 1a/b bzw. 2 entsprechend berücksichtigt. Bei der Berechnung der Wertungspreise wird auf die Jahresvergütung abgestellt. Mögliche Preisanpassungen aufgrund der Preisgleitklauseln (Los 1a/b) bleiben unberücksichtigt. Falls der Bieter keinen Eintrag im Feld "Rabatt" (Los 1) bzw. "Zulage" (Los 2) einträgt wird kein Preisvorteil eingeräumt. Ein Eintrag ist somit nicht zwingend.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, - Vergabekammer -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabestelle Rhein-Pfalz-Kreis
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Registrierungsnummer: 073380000000-001-49
Postanschrift: Europaplatz 5
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 621-5909-3541
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, - Vergabekammer -
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle Rhein-Pfalz-Kreis
Registrierungsnummer: 073380000000-001-49
Postanschrift: Europaplatz 5
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Telefon: +49 621-5909-3541
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4f9aa65f-c365-4f39-b47b-9a363368a993 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2026 11:00:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 677332-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 190/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/10/2026