Zusätzliche Angaben
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden nach entsprechend positiver Entscheidung des Auftraggebers über die Teilnahme des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft am Bietungsprozess und an der Vergabeverhandlung ausschließlich elektronisch über die unter I.1) benannte Kontaktperson sowie einem über diese Kontaktperson herzustellenden Zugang zu einer Cloud zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die o.g. Kontaktperson. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, den Kontakt zu der Kontaktperson zu suchen und die in der Cloud enthaltenen Informationen regelmäßig auf neue Informationen zu kontrollieren.
3. Um einen Teilnahmeantrag einzureichen, müssen sich interessierte Unternehmen per Mail an die unter I.1) benannte Kontaktperson wenden, um eine Erstregistrierung vorzunehmen. Nach erfolgter Erstregistrierung wird vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft die Zusammenstellung und Zusendung der unter Abschnitt III: "Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben" beschriebenen Erklärungen und Dokumente an die unter I.1) benannte Kontaktperson erforderlich, um auf dieser Grundlage das Auswahlverfahren für den Bieterkreis zu starten. Im eigenen Interesse sind die Bewerber gehalten, dies mit angemessenem Vorlauf vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu tun. Es werden vom Auftraggeber maximal drei Bewerber/ Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotserstellung und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen.. Die einzelnen Abschichtungskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
4. Die Vorabinformation dient als Aufruf zum Wettbewerb. Es wird voraussichtlich keine weitere Auftragsbekanntmachung erfolgen, § 38 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV (analog). Interessierte Unternehmen werden somit analog § 38 Abs. 4 S. 4 S. 1 Nr. 3 VgV aufgefordert, neben der Abgabe des Teilnahmeantrages ihr Interesse am Auftrag in Form einer Interessenbekundung mitzuteilen.
5. Die LE ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. §§ 99 ff. GWB. Es besteht damit nicht die Möglichkeit, bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Die Vergabekammer ist nicht zuständig. Die Veröffentlichung erfolgt nur, um entsprechend Transparenz und Wettbewerb herzustellen. Vergaberechtliche Vorschriften werden allenfalls analog angewendet. Damit bindet sich der Auftraggeber nicht an Vergaberecht.