677807-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 235/2022 06/12/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8A Planung, 10714 NT 144-23
Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/02/2002 Ende: 31/12/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: 2014-DE-TM-0094-M

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: SW2/01/21/10714 (B0171400)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
06/02/2002
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/02/2002 Ende: 31/12/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 - 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 144-23 Die Vertragsfortschreibung NT 144-7 vom 18.08.2015 enthält mehrere Teilleistungen des Auftragnehmers, die
Mehraufwendungen bei Leistungen auf Nachweis darstellen und im Zusammenhang mit der Offenlage und dem
Erörterungstermin stehen. Die Abrechnung der Leistungen wurde auf Basis des tatsächlich erforderlichen Zeitbedarfs anhand von
Stundennachweisen angeboten, das ursprünglich veranschlagte Zeitbudget ist nun bereits ausgeschöpft. Diese Form der
Leistungsabrechnung wurde mit der DB Netz AG vereinbart (und entspricht der für den PfA 8.1 und 8.3 im Mai 2015
abgestimmten Vorgehensweise). Der Stundenaufwand zur Bearbeitung der komplexen Einwendungen sowie die Terminteilnahme
dazu wurde so bei der Vertragsfortschreibung nicht vorhergesehen, der Umfang der Leistungen war nicht abschließend zu
bewerten war.
Das Budget wurde für die Position 6.10 "Bearbeitung von Einwendungen aus der Offenlage inkl. Abstimmungen der
Entgegnungen mit DB Netz und EBA" und Position 6.16 "Terminteilnahme" überschritten. Die erforderlichen zusätzlichen
Leistungen/Mehrstunden sind zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der aktuelle AN verfügt über die erforderliche Fachkenntnis, Fachexperten, Projekterfahrung sowie örtliche Kenntnisse imProjektraum. Bei einer Neuvergabe dieser Leistungen könnten diese speziellen Fachkenntnisse und das Projektwissen nichtgenutzt werden. Ferner werden zusätzliche Schnittstellen generiert, welche sich nachteilig auf die Qualität derEinwendungbearbeitung und die Genehmigungsfähigkeit auswirken. Es ist davon auszugehen, dass Schwierigkeiten beimIneinandergreifen der verschiedenen Leistungen beim Ablauf auftreten was zu zusätzlichen und nicht kalkulierbaren Risiken beider Zusammenführung der Unterlagen der jeweiligen Fachdisziplinen führt. Ein Wechsel des AN ist auch wirtschaftlichen undtechnischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. DieVoraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden.Ein erneutes Vergabeverfahren muss nicht durchgeführt w
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR