677938-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Bewirtschaftung von Instrumentarium
OJ S 191/2026 02/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R.
E-Mail: vergabe@lenus.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bewirtschaftung von Instrumentarium
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium einschließlich Organisation, Instandhaltung, Instandsetzung, Qualitätssicherung und Dokumentation europaweit auszuschreiben.[
Kennung des Verfahrens: 68ec18b9-6ed9-46a9-bbee-fd3472ddad7a
Interne Kennung: VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50400000 Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stenglinstraße 2  
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86156
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 843 052,25 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9BMQGR#
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: 
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: 
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: 
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 
Betrug: 
Korruption: 
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: 
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: 
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 
Zahlungsunfähigkeit: 
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: 
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: 
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: 
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: 
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: 
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß dem öAScientO ist von Auftragnehmern bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage 12 zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen, ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: 
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: 
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: 
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bewirtschaftung von Instrumentarium
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium einschließlich der Organisation, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Qualitätssicherung und Nachverfolgung von Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung mit dem Ziel der Wiederherstellung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit und ordnungsgemäßen Einsatzbereitschaft des Instrumentariums unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen, normativen und herstellerseitigen Anforderungen. Die Leistung umfasst insbesondere die Erkennung und Bearbeitung von Instandsetzungsbedarf, die technische Bewertung von Schadensbildern, die Durchführung oder Veranlassung geeigneter Instandsetzungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, die Prüfung der durch die Maßnahme möglicherweise beeinflussten sicherheits- und funktionsrelevanten Merkmale, die Durchführung und Dokumentation qualitätssichernder Maßnahmen, die dokumentierte Freigabe, die Rückführung in den Versorgungs- und Aufbereitungskreislauf sowie die Bereitstellung von Auswertungen, Berichten und Nachweisen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Ergänzend kann der Auftraggeber optionale Leistungen beauftragen. Hierzu zählen die Bereitstellung von Reparaturersatz, sofern eine Instandsetzung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sowie Leistungen zur Wartung und Instandsetzung von Motorensystemen, Antriebseinheiten, Handstücken, Winkelstücken und zugehörigem Zubehör. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang, zur Beauftragung, Vergütung und Dokumentation der optionalen Leistungen werden vertraglich geregelt. Nicht Gegenstand des Auftrags sind flexible und semiflexible Endoskopen sowie Medizinprodukte und Instrumente, bei denen aufgrund bestehender Herstellerbindungen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen ausschließlich durch den jeweiligen Hersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Unternehmen erbracht werden dürfen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre. Der Auftraggeber hat die einseitige Option den Vertrag zunächst um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer vor Ablauf der jeweiligen Vertrags- bzw. Verlängerungslaufzeit.
Interne Kennung: VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50400000 Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stenglinstraße 2  
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86156
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat die einseitige Option den Vertrag zunächst um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber hat mindestens drei vergleichbare/geeignete Referenzprojekte nachzuweisen. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens die folgenden Angaben vollständig und nachvollziehbar vorzulegen: a) Name des Auftraggebers einschließlich vollständiger Anschrift, b) Name eines Ansprechpartners beim Auftraggeber einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse, c) Angaben zur Vergleichbarkeit/Geeignetheit der Leistungen d) Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen zur Bewirtschaftung des Instrumentariums nach Art und Umfang, Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar/geeignet, wenn[MF1.1] a) das Referenzprojekt Leistungen zur Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium, b) über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb des Referenzzeitraums (Oktober 2023 bis Oktober 2026)[MF2.1] c) mit einem Auftragswert von mindestens 500.000,- EUR netto im Zeitraum von 12 Monaten[MF3.1] d) für ein Universitätsklinikum oder ein Krankenhaus der Maximalversorgung (= Krankenhaus der dritten Versorgungsstufe nach dem Bayerischen Krankenhausplan oder ein vergleichbares Krankenhaus der Maximalversorgung) umfasst. Für ein Krankenhaus der Maximalversorgung stellt das UKA darauf ab, ob ein Krankenhaus aufgrund seiner Versorgungsstruktur, Leistungsbreite und organisatorischen Komplexität einem Krankenhaus der dritten Versorgungsstufe im Sinne des Krankenhausplans Bayern gleichwertig ist. Der Nachweis kann insbesondere durch Angaben zur Einbindung in die jeweilige Krankenhausplanung, zur Vorhaltung eines umfassenden Spektrums stationärer Fachgebiete, zur Versorgung hochkomplexer Behandlungsfälle oder durch andere objektive Unterlagen erfolgen, aus denen sich eine mit einem Universitätsklinikum oder einem Krankenhaus der dritten Versorgungsstufe nach dem Krankenhausplan Bayern vergleichbare Betriebs- und Versorgungsstruktur ergibt. Die Vergabestelle wird bei der Eignungsprüfung nicht schematisch auf eine bestimmte Bezeichnung der Einrichtung abstellen, sondern anhand der vorgelegten objektiven Angaben prüfen, ob die Referenzeinrichtung die maßgebliche Komplexität aufweist. Referenzen zu Klinikverbünden sind berücksichtigungsfähig, wenn zumindest ein Krankenhaus aus dem Klinikverbund die Anforderungen an ein Universitätsklinikum oder ein Krankenhaus der Maximalversorgung erfüllt. Für den Auftragswert nach Krit. c) kommt es dann auf die Umsätze mit diesem Krankenhaus der Maximalversorgung an. Eine Addition der Leistungsvolumina verschiedener Einrichtungen des Klinikverbundes ist nicht zulässig. Referenzen, die diese Mindestanforderungen erfüllen, werden anhand des wirtschaftlichen Umfangs und der Dauer der Leistungserbringung bewertet (siehe Kap. 11 Informationsmemorandum).[MF4.1] Ein Referenzprojekt gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Wirtschaftlicher Umfang Das Referenzprojekt umfasst innerhalb des Referenzzeitraums Oktober 2023 bis Oktober 2026 über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten Leistungen mit einem Auftragswert von mindestens 500.000 EUR netto im Zeitraum von 12 Monaten.[MF5.1] b) Aktualität Es können sowohl laufende als auch abgeschlossene Referenzprojekte berücksichtigt werden, sofern sie die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. c) Dauer der Leistungserbringung Das Referenzprojekt muss innerhalb des Referenzzeitraums Oktober 2023 bis Oktober 2026 eine Leistungsdauer von mindestens zwölf Monaten aufweisen. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn a) mindestens drei Referenzprojekte vorgelegt werden, b) die geforderten Angaben für jedes Referenzprojekt vollständig und nachvollziehbar vorliegen und c) jedes der drei Referenzprojekte die vorstehend festgelegten Anforderungen an die Vergleichbarkeit/Geeignetheit erfüllt. Referenzprojekte, die die vorgenannten Anforderungen nicht erfüllen oder deren Erfüllung nicht eindeutig und nachvollziehbar nachgewiesen wird, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Werden mehr als drei Referenzprojekte eingereicht, werden für die Teilnehmerauswahl gemäß Ziffer 11 ausschließlich die drei am besten bewerteten Referenzprojekte berücksichtigt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 90,00

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber hat Angaben zum im relevanten Leistungsbereich gemäß Ziffer 10.4 Abs. 1 eingesetzten Personal vorzulegen. Für die Stichtage 30.06.2025 und 30.06.2026 sind jeweils mindestens die folgenden Angaben vorzulegen: a) Verfügbare Personalressourcen im relevanten Leistungsbereich, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (FTE) b) Aufteilung der Vollzeitäquivalente (FTE) auf die folgenden Funktionsbereiche: aa) Werkstatt / Operative Leistungserbringung, bb) Kundenbetreuung / technische Betreuung vor Ort, cc) Auftragssteuerung, Administration, dd) Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung, c) Darstellung der im relevanten Leistungsbereich vorhandenen fachbezogenen Qualifikationen (z.B. Chirurgiemechaniker, Feinwerkmechaniker), beruflichen Zusatzqualifikationen, produktspezifischen Fachkunden und sonstige fachspezifische Qualifikationsnachweise unter Angabe der jeweils zugeordneten Personalkapazitäten in Vollzeitäquivalenten (FTE). Definition Vollzeitäquivalent (FTE - Full-Time Equivalent): Ein Vollzeitäquivalent (FTE) entspricht der Arbeitsleistung eines Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte sind entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs anteilig zu berücksichtigen. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn die Angaben gemäß den Buchstaben a) bis c) für beide Stichtage vollständig vorgelegt werden.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber muss über ein implementiertes und durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO 13485:2016 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Als Nachweis ist ein zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorzulegen. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn ein zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 13485:2016 vorgelegt wird.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: a) Anteiliger Umsatz des Vergabegegenstandes am Gesamtumsatz Mindestanforderung Der Bewerber hat im relevanten Leistungsbereich für jedes der Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 einen Jahresumsatz von mindestens 2.000.000 EUR (netto) nachzuweisen. Als relevanter Leistungsbereich gelten Leistungen zur Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium gemäß Ziffer 3.1. Bei der Ermittlung des Jahresumsatzes bleiben Umsätze aus optionalen Leistungen gemäß Ziffer 3.1 unberücksichtigt. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn der nachgewiesene Jahresumsatz in jedem der Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 mindestens 2.000.000 EUR (netto) beträgt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Versicherungsfall mindestens die folgenden Deckungssummen aufweisen: o Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00 o Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00 o Vermögensschäden: mind. EUR 2.000.000,00 o Umweltschäden: mind. EUR 3.000.000,00. Sofern der Bewerber zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen verfügt, genügt die Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung spätestens zum Leistungsbeginn eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen besteht oder eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung vorgelegt wird.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: 
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: s. Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium: 
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: s. Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9BMQGR/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9BMQGR
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9BMQGR
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 VgV.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R.
Registrierungsnummer: DE320913762
Postanschrift: Stenglinstraße 2
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86156
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Lenus GmbH
E-Mail: vergabe@lenus.de
Telefon: +49 6102-8821840
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 72cf263d-14b4-4ef3-ad0d-4505c2a5bb81-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Die Eignungsanforderungen wurden angepasst. Die Teilnahmefrist wird bis zum 19.10.2026 verlängert. Die überarbeiteten Vergabeunterlagen stehen in aktualisierter Fassung zum Download bereit.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: vgl. Rügeantwortschreiben vom 01.10.2026 an Medworx. Insbesondere die Kriterien für die Referenzen wurden angepasst.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 01/10/2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b4cbe3dc-e497-4dd0-93ad-7761b4ec6a36  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2026 13:24:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 677938-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 191/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2026