678245-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen – Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR – graue Flecken
OJ S 191/2026 02/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
E-Mail: vergabe@iuscomm.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR – graue Flecken
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung der im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken im Landkreis Tuttlingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetze (FTTB) Wege einer Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb der aktiven Technik und Sicherstellen der Erbringung von Internet- und Telekommunikationsdiensten gegenüber Endkunden erbringen. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der BNetzA verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Umfasst sind auch spätere Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen etc.) innerhalb der Gemarkungsgebiete der jeweiligen Lose. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrages.
Kennung des Verfahrens: 7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Interne Kennung: 00539-26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 41 229 106,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vorbehalt der Vergabe auf Erstangebote: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten; der Vorbehalt gilt losweise. Lose: Die Leistung wird in elf Teillosen vergeben (Los 1 Balgheim; Los 2 Bärenthal; Los 3 Fridingen an der Donau; Los 4 Geisingen; Los 5 Immendingen; Los 6 Kolbingen; Los 7 Königsheim (GFP 1.0); Los 8 Königsheim (GFP 2.0); Los 9 Neuhausen ob Eck; Los 10 Renquishausen; Los 11 Spaichingen). Je Zuwendungsbescheid des Bundes und zugehörigem Zuwendungsbescheid des Landes Baden-Württemberg wird ein Los gebildet; für Königsheim bestehen zwei eigenständige Zuwendungsverfahren (GFP 1.0 und GFP 2.0), denen je ein eigenes Los entspricht. Teilnahmeanträge und Angebote sind für ein, mehrere oder alle Lose möglich; die Angaben sind je Los gesondert zu machen, losübergreifende Bedingungen sind unzulässig. Rahmenvereinbarung: Die Netzbetriebs- und Pachtverträge werden im Sinne einer Rahmenvereinbarung geschlossen, da die über die Vertragslaufzeit zu erschließenden Adressen – insbesondere wegen eigenwirtschaftlicher Ausbauvorhaben Dritter und der bislang teilweise nur in vorläufiger Höhe vorliegenden Zuwendungsbescheide – nicht abschließend festgelegt werden können. Mindestmenge insgesamt 675 GAP, Höchstmenge insgesamt 3.374 GAP; die Mengen je Los ergeben sich aus der Losbeschreibung und der Anlage Kundenpotenzial. Bewerber-/Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen; sämtliche Eignungsnachweise sind daher von jedem Mitglied vorzulegen. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen; hierzu sind Verpflichtungserklärungen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer sowie für diese Unternehmen die in der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung geforderten Angaben vorzulegen. EEE und Präqualifizierung: Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen können Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorlegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche nach dieser Ausschreibung geforderten Angaben gemacht werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind sie gesondert unter Verwendung der Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Erklärungen vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG); b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 gemäß Formblatt Sanktionsverordnung; c) Formblatt Zusicherung (Kenntnisnahme der Zuwendungsbescheide der beworbenen Lose, Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen und Zusicherung der Einhaltung der Mindestanforderungen). Förderung: Die Vorhaben werden nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – für die Lose 1, 2, 5, 7, 9, 10 und 11 in der Fassung vom 26.04.2021, für die Lose 3, 4, 6 und 8 in der Fassung der Gigabit-Richtlinie 2.0 – sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung dieser Richtlinie (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 bzw. vom 27.07.2023 gefördert; gefördert wird jeweils ein Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie (Einzelheiten: Losbeschreibungen und Anlage Zuwendungsbescheide). Für die Lose 3 bis 11 liegen seitens des Bundes bislang Bescheide über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vor; die in den Vergabeunterlagen mitgeteilten Mengen und Versorgungsbereiche können sich im Zuge der Festsetzung in abschließender Höhe sowie durch eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben Dritter noch ändern. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten; er hat dies auch im Rahmen seiner Rechtsbeziehungen zu Dritten sicherzustellen, deren Verhalten ihm wie eigenes zugerechnet wird. Die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden stehen unter https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ (Bund) bzw. https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w (Land) zum Download bereit. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht den Vergabeunterlagen entsprechen, werden ausgeschlossen. Laufzeit: Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande; der Vertragsbeginn steht unter den aufschiebenden Bedingungen des § 15.1 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die Aufnahme des Netzbetriebs ist für Juli 2027 vorgesehen. Die Erstlaufzeit endet am 30.06.2039. Die Vertragslaufzeit kann anschließend bis zu dreimal um je zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen). Die angegebene Laufzeit von 216 Monaten entspricht der maximalen Vertragslaufzeit einschließlich der Verlängerungsoptionen (01.07.2027 bis 30.06.2045). Schwellenwert: Der geschätzte Vertragswert der Konzession beträgt unter Berücksichtigung des Gesamtwerts aller Lose 41.229.105,61 Euro netto und überschreitet den seit dem 01.01.2026 geltenden EU-Schwellenwert für Konzessionen von 5.404.000 Euro netto. Das Auswahlverfahren wird europaweit bekannt gemacht; die KonzVgV wird wegen der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB freiwillig bzw. entsprechend angewendet. Veröffentlichung: Die Ausschreibung wird zusätzlich auf der Online-Plattform des Projektträgers unter https://projekttraeger-breitband.de/ publicProcedures veröffentlicht (§ 5 Abs. 2 Gigabit-Rahmenregelung).
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 11
Auftragsbedingungen: 
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 11
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: 
Betrug: 
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: 
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: 
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: 
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: 
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: 
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: 
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: 
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: 
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: 
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: 
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: 
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: 
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: 
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: 
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: 
Zahlungsunfähigkeit: 
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: 
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: 
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Balgheim graue Flecken
Beschreibung: Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Balgheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 39 GAP, Höchstmenge 194 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022, zuletzt geändert am 15.05.2025; Bescheid über die Zuwendung in abschließender Höhe vom 25.07.2025 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21507 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid über die endgültige Höhe vom 15.08.2025; Az. 7-8433.5/181-890586130 bzw. 4-8433.5/181-890586130 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 216 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 373 033,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt; eine Addition der Deckungssummen mehrerer Mitglieder oder mehrerer Versicherungen genügt nicht.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den für das jeweilige Los nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben (Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Balgheim: 263.000,00 Euro netto Los 2 Bärenthal: 106.000,00 Euro netto Los 3 Fridingen an der Donau: 430.000,00 Euro netto Los 4 Geisingen: 952.000,00 Euro netto Los 5 Immendingen: 988.000,00 Euro netto Los 6 Kolbingen: 307.000,00 Euro netto Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 289.000,00 Euro netto Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000,00 Euro netto Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000,00 Euro netto Los 10 Renquishausen: 234.000,00 Euro netto Los 11 Spaichingen: 158.000,00 Euro netto Der Mindestjahresumsatz gilt je Los. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist er für jedes beworbene Los gesondert zu erreichen; eine Addition der Mindestjahresumsätze der beworbenen Lose erfolgt nicht. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Der gegenüber § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (drei Jahre) verlängerte Referenzzeitraum wird zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Als Referenzen dürfen nur selbst erbrachte Leistungen benannt werden; im Falle der Eignungsleihe ist für den Eignungsgeber ein eigenes Referenzblatt vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Netzpacht (Wertung je Los gesondert gemäß Anlage Zuschlagskriterien: 1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Zudem unterschreitet der geschätzte Vertragswert den EU-Schwellenwert für Konzessionen (§ 106 GWB); die europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Bärenthal graue Flecken
Beschreibung: Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Bärenthal errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 16 GAP, Höchstmenge 79 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 30.01.2023 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Bescheid über die Zuwendung in abschließender Höhe vom 08.06.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21971 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 30.06.2026; Az. 4-8433.5/228-999689245 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 216 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 962 293,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt; eine Addition der Deckungssummen mehrerer Mitglieder oder mehrerer Versicherungen genügt nicht.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den für das jeweilige Los nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben (Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Balgheim: 263.000,00 Euro netto Los 2 Bärenthal: 106.000,00 Euro netto Los 3 Fridingen an der Donau: 430.000,00 Euro netto Los 4 Geisingen: 952.000,00 Euro netto Los 5 Immendingen: 988.000,00 Euro netto Los 6 Kolbingen: 307.000,00 Euro netto Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 289.000,00 Euro netto Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000,00 Euro netto Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000,00 Euro netto Los 10 Renquishausen: 234.000,00 Euro netto Los 11 Spaichingen: 158.000,00 Euro netto Der Mindestjahresumsatz gilt je Los. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist er für jedes beworbene Los gesondert zu erreichen; eine Addition der Mindestjahresumsätze der beworbenen Lose erfolgt nicht. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Der gegenüber § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (drei Jahre) verlängerte Referenzzeitraum wird zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Als Referenzen dürfen nur selbst erbrachte Leistungen benannt werden; im Falle der Eignungsleihe ist für den Eignungsgeber ein eigenes Referenzblatt vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Netzpacht (Wertung je Los gesondert gemäß Anlage Zuschlagskriterien: 1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Zudem unterschreitet der geschätzte Vertragswert den EU-Schwellenwert für Konzessionen (§ 106 GWB); die europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Fridingen an der Donau graue Flecken
Beschreibung: Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Fridingen an der Donau errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 63 GAP, Höchstmenge 317 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 04BW21097 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.6/35 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 216 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 877 199,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt; eine Addition der Deckungssummen mehrerer Mitglieder oder mehrerer Versicherungen genügt nicht.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den für das jeweilige Los nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben (Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Balgheim: 263.000,00 Euro netto Los 2 Bärenthal: 106.000,00 Euro netto Los 3 Fridingen an der Donau: 430.000,00 Euro netto Los 4 Geisingen: 952.000,00 Euro netto Los 5 Immendingen: 988.000,00 Euro netto Los 6 Kolbingen: 307.000,00 Euro netto Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 289.000,00 Euro netto Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000,00 Euro netto Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000,00 Euro netto Los 10 Renquishausen: 234.000,00 Euro netto Los 11 Spaichingen: 158.000,00 Euro netto Der Mindestjahresumsatz gilt je Los. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist er für jedes beworbene Los gesondert zu erreichen; eine Addition der Mindestjahresumsätze der beworbenen Lose erfolgt nicht. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Der gegenüber § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (drei Jahre) verlängerte Referenzzeitraum wird zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Als Referenzen dürfen nur selbst erbrachte Leistungen benannt werden; im Falle der Eignungsleihe ist für den Eignungsgeber ein eigenes Referenzblatt vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Netzpacht (Wertung je Los gesondert gemäß Anlage Zuschlagskriterien: 1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Zudem unterschreitet der geschätzte Vertragswert den EU-Schwellenwert für Konzessionen (§ 106 GWB); die europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Geisingen graue Flecken
Beschreibung: Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Geisingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 140 GAP, Höchstmenge 702 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 03BW21045 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; Az. 4-8433.6/63 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 216 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 576 551,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt; eine Addition der Deckungssummen mehrerer Mitglieder oder mehrerer Versicherungen genügt nicht.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den für das jeweilige Los nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben (Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Balgheim: 263.000,00 Euro netto Los 2 Bärenthal: 106.000,00 Euro netto Los 3 Fridingen an der Donau: 430.000,00 Euro netto Los 4 Geisingen: 952.000,00 Euro netto Los 5 Immendingen: 988.000,00 Euro netto Los 6 Kolbingen: 307.000,00 Euro netto Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 289.000,00 Euro netto Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000,00 Euro netto Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000,00 Euro netto Los 10 Renquishausen: 234.000,00 Euro netto Los 11 Spaichingen: 158.000,00 Euro netto Der Mindestjahresumsatz gilt je Los. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist er für jedes beworbene Los gesondert zu erreichen; eine Addition der Mindestjahresumsätze der beworbenen Lose erfolgt nicht. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Der gegenüber § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (drei Jahre) verlängerte Referenzzeitraum wird zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Als Referenzen dürfen nur selbst erbrachte Leistungen benannt werden; im Falle der Eignungsleihe ist für den Eignungsgeber ein eigenes Referenzblatt vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Netzpacht (Wertung je Los gesondert gemäß Anlage Zuschlagskriterien: 1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Zudem unterschreitet der geschätzte Vertragswert den EU-Schwellenwert für Konzessionen (§ 106 GWB); die europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Immendingen graue Flecken
Beschreibung: Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Immendingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 146 GAP, Höchstmenge 728 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 26.01.2023, geändert am 13.11.2024 (Änderung der Adresspunkte), mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21841 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.5/227-992446311 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 216 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 894 201,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt; eine Addition der Deckungssummen mehrerer Mitglieder oder mehrerer Versicherungen genügt nicht.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den für das jeweilige Los nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben (Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Balgheim: 263.000,00 Euro netto Los 2 Bärenthal: 106.000,00 Euro netto Los 3 Fridingen an der Donau: 430.000,00 Euro netto Los 4 Geisingen: 952.000,00 Euro netto Los 5 Immendingen: 988.000,00 Euro netto Los 6 Kolbingen: 307.000,00 Euro netto Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 289.000,00 Euro netto Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000,00 Euro netto Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000,00 Euro netto Los 10 Renquishausen: 234.000,00 Euro netto Los 11 Spaichingen: 158.000,00 Euro netto Der Mindestjahresumsatz gilt je Los. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist er für jedes beworbene Los gesondert zu erreichen; eine Addition der Mindestjahresumsätze der beworbenen Lose erfolgt nicht. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Der gegenüber § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (drei Jahre) verlängerte Referenzzeitraum wird zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Als Referenzen dürfen nur selbst erbrachte Leistungen benannt werden; im Falle der Eignungsleihe ist für den Eignungsgeber ein eigenes Referenzblatt vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Netzpacht (Wertung je Los gesondert gemäß Anlage Zuschlagskriterien: 1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Zudem unterschreitet der geschätzte Vertragswert den EU-Schwellenwert für Konzessionen (§ 106 GWB); die europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6 - Kolbingen graue Flecken
Beschreibung: Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Kolbingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 45 GAP, Höchstmenge 226 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheiden vom 27.11.2025 und 27.07.2026 (Aufstockung); Az. 832.6/10-23 04BW21098 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.6/34 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 216 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 765 424,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt; eine Addition der Deckungssummen mehrerer Mitglieder oder mehrerer Versicherungen genügt nicht.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den für das jeweilige Los nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben (Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Balgheim: 263.000,00 Euro netto Los 2 Bärenthal: 106.000,00 Euro netto Los 3 Fridingen an der Donau: 430.000,00 Euro netto Los 4 Geisingen: 952.000,00 Euro netto Los 5 Immendingen: 988.000,00 Euro netto Los 6 Kolbingen: 307.000,00 Euro netto Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 289.000,00 Euro netto Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000,00 Euro netto Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000,00 Euro netto Los 10 Renquishausen: 234.000,00 Euro netto Los 11 Spaichingen: 158.000,00 Euro netto Der Mindestjahresumsatz gilt je Los. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist er für jedes beworbene Los gesondert zu erreichen; eine Addition der Mindestjahresumsätze der beworbenen Lose erfolgt nicht. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Der gegenüber § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (drei Jahre) verlängerte Referenzzeitraum wird zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Als Referenzen dürfen nur selbst erbrachte Leistungen benannt werden; im Falle der Eignungsleihe ist für den Eignungsgeber ein eigenes Referenzblatt vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Netzpacht (Wertung je Los gesondert gemäß Anlage Zuschlagskriterien: 1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Zudem unterschreitet der geschätzte Vertragswert den EU-Schwellenwert für Konzessionen (§ 106 GWB); die europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7 - Königsheim graue Flecken (GFP 1.0)
Beschreibung: Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Königsheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 43 GAP, Höchstmenge 213 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 01.09.2022, geändert am 12.07.2024, mit Änderungsbescheiden vom 18.11.2025, 23.12.2025 und 27.03.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21244 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 08.04.2026; Az. 7-8433.5/74 bzw. 4-8433.5/74 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 216 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 606 599,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt; eine Addition der Deckungssummen mehrerer Mitglieder oder mehrerer Versicherungen genügt nicht.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den für das jeweilige Los nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben (Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Balgheim: 263.000,00 Euro netto Los 2 Bärenthal: 106.000,00 Euro netto Los 3 Fridingen an der Donau: 430.000,00 Euro netto Los 4 Geisingen: 952.000,00 Euro netto Los 5 Immendingen: 988.000,00 Euro netto Los 6 Kolbingen: 307.000,00 Euro netto Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 289.000,00 Euro netto Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000,00 Euro netto Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000,00 Euro netto Los 10 Renquishausen: 234.000,00 Euro netto Los 11 Spaichingen: 158.000,00 Euro netto Der Mindestjahresumsatz gilt je Los. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist er für jedes beworbene Los gesondert zu erreichen; eine Addition der Mindestjahresumsätze der beworbenen Lose erfolgt nicht. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Der gegenüber § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (drei Jahre) verlängerte Referenzzeitraum wird zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Als Referenzen dürfen nur selbst erbrachte Leistungen benannt werden; im Falle der Eignungsleihe ist für den Eignungsgeber ein eigenes Referenzblatt vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Netzpacht (Wertung je Los gesondert gemäß Anlage Zuschlagskriterien: 1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Zudem unterschreitet der geschätzte Vertragswert den EU-Schwellenwert für Konzessionen (§ 106 GWB); die europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8 - Königsheim graue Flecken (GFP 2.0)
Beschreibung: Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Königsheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 36 GAP, Höchstmenge 182 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 06.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 03BW20708 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; Az. 4-8433.6/33 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 216 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 223 550,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt; eine Addition der Deckungssummen mehrerer Mitglieder oder mehrerer Versicherungen genügt nicht.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den für das jeweilige Los nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben (Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Balgheim: 263.000,00 Euro netto Los 2 Bärenthal: 106.000,00 Euro netto Los 3 Fridingen an der Donau: 430.000,00 Euro netto Los 4 Geisingen: 952.000,00 Euro netto Los 5 Immendingen: 988.000,00 Euro netto Los 6 Kolbingen: 307.000,00 Euro netto Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 289.000,00 Euro netto Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000,00 Euro netto Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000,00 Euro netto Los 10 Renquishausen: 234.000,00 Euro netto Los 11 Spaichingen: 158.000,00 Euro netto Der Mindestjahresumsatz gilt je Los. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist er für jedes beworbene Los gesondert zu erreichen; eine Addition der Mindestjahresumsätze der beworbenen Lose erfolgt nicht. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Der gegenüber § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (drei Jahre) verlängerte Referenzzeitraum wird zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Als Referenzen dürfen nur selbst erbrachte Leistungen benannt werden; im Falle der Eignungsleihe ist für den Eignungsgeber ein eigenes Referenzblatt vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Netzpacht (Wertung je Los gesondert gemäß Anlage Zuschlagskriterien: 1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Zudem unterschreitet der geschätzte Vertragswert den EU-Schwellenwert für Konzessionen (§ 106 GWB); die europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 9 - Neuhausen ob Eck graue Flecken
Beschreibung: Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Neuhausen ob Eck errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 89 GAP, Höchstmenge 443 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 02.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 16.10.2025 und 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21720 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid vom 22.10.2025; Az. 7-8433.5/208 bzw. 4-8433.5/208 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 216 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 409 393,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt; eine Addition der Deckungssummen mehrerer Mitglieder oder mehrerer Versicherungen genügt nicht.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den für das jeweilige Los nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben (Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Balgheim: 263.000,00 Euro netto Los 2 Bärenthal: 106.000,00 Euro netto Los 3 Fridingen an der Donau: 430.000,00 Euro netto Los 4 Geisingen: 952.000,00 Euro netto Los 5 Immendingen: 988.000,00 Euro netto Los 6 Kolbingen: 307.000,00 Euro netto Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 289.000,00 Euro netto Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000,00 Euro netto Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000,00 Euro netto Los 10 Renquishausen: 234.000,00 Euro netto Los 11 Spaichingen: 158.000,00 Euro netto Der Mindestjahresumsatz gilt je Los. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist er für jedes beworbene Los gesondert zu erreichen; eine Addition der Mindestjahresumsätze der beworbenen Lose erfolgt nicht. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Der gegenüber § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (drei Jahre) verlängerte Referenzzeitraum wird zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Als Referenzen dürfen nur selbst erbrachte Leistungen benannt werden; im Falle der Eignungsleihe ist für den Eignungsgeber ein eigenes Referenzblatt vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Netzpacht (Wertung je Los gesondert gemäß Anlage Zuschlagskriterien: 1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Zudem unterschreitet der geschätzte Vertragswert den EU-Schwellenwert für Konzessionen (§ 106 GWB); die europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 10 - Renquishausen graue Flecken
Beschreibung: Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Renquishausen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 35 GAP, Höchstmenge 173 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022 mit Änderungsbescheiden vom 27.11.2025 und 19.06.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21046 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid vom 25.06.2026; Az. 7-8433.5/190-915121494 bzw. 4-8433.5/190 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 216 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 111 438,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt; eine Addition der Deckungssummen mehrerer Mitglieder oder mehrerer Versicherungen genügt nicht.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den für das jeweilige Los nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben (Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Balgheim: 263.000,00 Euro netto Los 2 Bärenthal: 106.000,00 Euro netto Los 3 Fridingen an der Donau: 430.000,00 Euro netto Los 4 Geisingen: 952.000,00 Euro netto Los 5 Immendingen: 988.000,00 Euro netto Los 6 Kolbingen: 307.000,00 Euro netto Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 289.000,00 Euro netto Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000,00 Euro netto Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000,00 Euro netto Los 10 Renquishausen: 234.000,00 Euro netto Los 11 Spaichingen: 158.000,00 Euro netto Der Mindestjahresumsatz gilt je Los. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist er für jedes beworbene Los gesondert zu erreichen; eine Addition der Mindestjahresumsätze der beworbenen Lose erfolgt nicht. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Der gegenüber § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (drei Jahre) verlängerte Referenzzeitraum wird zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Als Referenzen dürfen nur selbst erbrachte Leistungen benannt werden; im Falle der Eignungsleihe ist für den Eignungsgeber ein eigenes Referenzblatt vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Netzpacht (Wertung je Los gesondert gemäß Anlage Zuschlagskriterien: 1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Zudem unterschreitet der geschätzte Vertragswert den EU-Schwellenwert für Konzessionen (§ 106 GWB); die europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 11 - Spaichingen graue Flecken
Beschreibung: Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Spaichingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 23 GAP, Höchstmenge 117 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21539 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023; Az. 7-8433.5/193-897049503 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0011
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 216 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 429 425,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt; eine Addition der Deckungssummen mehrerer Mitglieder oder mehrerer Versicherungen genügt nicht.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den für das jeweilige Los nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben (Mindestanforderung im Teilnahmewettbewerb): Los 1 Balgheim: 263.000,00 Euro netto Los 2 Bärenthal: 106.000,00 Euro netto Los 3 Fridingen an der Donau: 430.000,00 Euro netto Los 4 Geisingen: 952.000,00 Euro netto Los 5 Immendingen: 988.000,00 Euro netto Los 6 Kolbingen: 307.000,00 Euro netto Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 289.000,00 Euro netto Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000,00 Euro netto Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000,00 Euro netto Los 10 Renquishausen: 234.000,00 Euro netto Los 11 Spaichingen: 158.000,00 Euro netto Der Mindestjahresumsatz gilt je Los. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist er für jedes beworbene Los gesondert zu erreichen; eine Addition der Mindestjahresumsätze der beworbenen Lose erfolgt nicht. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Der gegenüber § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (drei Jahre) verlängerte Referenzzeitraum wird zugelassen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Als Referenzen dürfen nur selbst erbrachte Leistungen benannt werden; im Falle der Eignungsleihe ist für den Eignungsgeber ein eigenes Referenzblatt vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; falls keine Eintragungspflicht besteht, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Jahre 2023 bis 2025 (nur Angabe, keine Mindestanforderung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Netzpacht (Wertung je Los gesondert gemäß Anlage Zuschlagskriterien: 1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Die ausgeschriebenen Verträge dienen hauptsächlich dazu, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Zudem unterschreitet der geschätzte Vertragswert den EU-Schwellenwert für Konzessionen (§ 106 GWB); die europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Hierzu wendet er die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV freiwillig bzw. entsprechend an. Diese Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte und eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Soweit auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, gilt die Fassung ab dem 01.07.2026 (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Bahnhofstraße 100
Stadt: Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@iuscomm.de
Telefon: +49 74619269135
Internetadresse: http://www.breitband-tut.de
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 05d179cd-76bc-4bbf-bcad-583f371a294d
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: 6bcfa062-122b-4e1c-b7e9-6e5ee2d2865a
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@iuscomm.de
Telefon: +49 71125359390
Internetadresse: https://www.iuscomm.de
Rollen dieser Organisation: 
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7dcd7f95-636a-4daf-b90b-83c320f71516  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2026 17:09:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 678245-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 191/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2026