Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Oberleitungsarbeiten
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 22/03/2021Ende: 31/12/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 143-381360
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI49017
Bezeichnung des Auftrags:
ESTW Linke Rheinseite 1. BS
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 16/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 686 693,20 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 01/12/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 22/03/2021Ende: 31/12/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 686 693,20 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Gemäß der Planung zum Einbau von Streckentrennern im Bahnhof Hürth-Kalscheuren ist die Bauausführung durchzuführen. Der Umfang der Arbeiten erstreckt sich auf den Einbau von zwei neuen Streckentrennern (Bauart Flury), dem Austausch eines vorhandenen Streckentrenners in Schaltgruppe 11 sowie der Montage von vier Handschaltern auf Mastaufsätzen, welche auf den Bestandsmasten 9-16, 9-17, 9-20 und 9-22 zu montieren sind.
(MKA 13_12)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Einbau der Streckentrenner ist notwendig, da in künftigen und bereits zugesagten Sperrpausen eine Abschaltung der Schaltgruppen 1 und 2 (nach Einbau der Trenner SG 3 und 4) im Bahnhof Hürth-Kalscheuren bis auf Höhe des Signals N1 erforderlich ist. Die Sperrpausen könnten nicht genutzt werden, wenn an den notwendigen Stellen keine Streckentrenner eingebaut werden, da der Umleitverkehr über Gleis 3 und 4 im Bahnhof Hürth-Kalscheuren und das Befahren der Strecke von und nach Brühl nur hiermit möglich sind. Ohne diese Streckentrenner können die Sperrpausen nicht inkraft treten und das Bausoll
erreicht werden.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)