678610-2022 - ErgebnisDeutschland-Nürnberg: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 235/2022 06/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: Service-Haus.Einkauf-Infrastruktur@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 911-179-4043
Fax: +49 911-179-908811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Administration von Incentives
Referenznummer der Bekanntmachung: 13-22-00023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag bezüglich der Administration von Incentives für wissenschaftliche Befragungen des IAB.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Bundesagen-tur für Arbeit (BA) und einem Auftragnehmer zur Administration von Gutscheinen in Befragungsprojekten am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), um Befragungsteilnehmerinnen und -teilnehmer für Ihre Teilnahme zu incentivieren. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung (voraussichtlich im Sommer 2022) und endet nach Ablauf von vier Jahren. Die Administration von Gutscheinen umfasst folgende Leistungen: 1. Der Auftraggeber muss entsprechend der verschiedenen Inhalte bzw. der Zielgruppe der Befragung aus einem möglichst umfangreichen Portfolio von Gutscheinen auswählen können, welche Gutscheine je Befragung zur Verfügung gestellt werden sollen. Dabei müssen pro Warengruppe immer mindestens zwei konkurrierende Anbieter zur Auswahl stehen. 2. Bereitstellung von Gutscheinen der ausgewählten verschiedener Anbieter. Dabei müssen den Teilnehmenden an den Befragungen nicht nur Gutscheine für den Online-Handel angeboten werden, sondern auch Gutscheine, die im stationären Einzelhandel eingelöst werden können. Darüber hinaus soll gelten: o Insgesamt sollten möglichst viele Unternehmen zur Auswahl stehen o Die Reihenfolge der Liste der Unternehmen soll auf den ersten Blick nachvollziehbar und neutral sein, also z.B. alphabetisch. Keinesfalls sollte eine Reihenfolge nach Bekanntheitsgrad, o.ä. erfolgen. o Unternehmen, die weltanschaulich oder politisch kritisch sind (z.B., weil sie bestimmten Organisationen nahestehen), sind zu vermeiden. o Es sollten keine Unternehmen genannt werden, mit denen die BA in direkten Vertragsverhältnissen (z.B. auch Rahmenverträgen) steht. 3. Auszahlung der Gutscheine an den oder die Befragte/-n über eine geeignete Plattform. 4. Die Bereitstellung der Gutscheine muss unabhängig von der aktuellen Befragungsplattform/Umfragesoftware ingress möglich sein. 5. Es muss sichergestellt sein, dass jeder Befragte nur persönlich zugewiesene Gut-scheincodes einlösen kann. Das Vorgehen für die Administration der Gutscheine könnte wie folgt aussehen. 1. Der Auftragnehmer stellt eine Liste mit gültigen Gutscheincodes bereit. 2. Am Ende der Online-Befragung bekommen die Befragten einen Gutscheincode. Die Vergabe des Gutscheincodes erfolgt durch den Auftraggeber mit der vorher bereitgestellten Liste des Auftragnehmers. 3. Die Befragten müssen diesen Code auf der Website des Auftragnehmers angeben, um einen Gutschein zu erhalten. 4. Nachdem der Code eingegeben wurde, kann die Person einen von mehreren Gutscheinen auswählen. 5. Der ausgewählte Gutschein wird an eine von der Person bereitgestellten E-Mailadresse versendet. Das dargestellte Vorgehen ist eine beispielhafte und minimalistische Beschreibung. Das IAB ist aufgeschlossen gegenüber anderen Varianten zur Auszahlung von Gutscheinen bei Online-Befragungen und begrüßt Vorschläge im Angebot. Jede vorgeschlagene Variante sollte dabei möglichst datensparsam und nutzerfreundlich sein. Zum Beispiel: anstatt den Gutschein an eine E-Mail zu senden, könnte der Gutschein auch von der Person als PDF heruntergeladen werden. Dadurch müsste das personenbezogene Merkmal E-Mail nicht erhoben werden und der Prozess wäre datenschutzfreundlicher. Am datenschutzfreundlichsten wäre eine Variante, in der der Auftragnehmer keine personenbezogenen Daten von Personen erheben muss, um einen Gutschein zu vergeben (siehe "VI. Datenschutz" für die Rahmenbedingungen zum Datenschutz). Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass Personen auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Zugang zu ihrem Gutschein gewährt werden kann. Pro Jahr sollen insgesamt ca. 100.000 Euro in Gutscheinen ausgezahlt werden. Um kein Unternehmen zu bevorteilen, sollten die Befragten aus Gutscheinen von mindestens 20 verschiedenen Unternehmen auswählen können. Ein Gutscheinwert von fünf Euro muss als Standard-wert von jedem Anbieter angeboten werden, allerdings müssen auch andere Gutscheinbeträge bis zu 20 Euro möglich sein. Eine verbindliche Aussage über künftige Auftragsmengen kann nicht gemacht werden. Deshalb kann aus dem Rahmenvertrag keine Abrufverpflichtung in bestimmter Höhe für den Auftraggeber abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann im Rahmen seiner Preiskalkulation jedoch grundsätzlich von dem angegebenen Gesamtvolumen i.H.v. 400.000 Euro über die Vertragslaufzeit ausgehen. Es muss für den Auftragnehmer auch eine Überschreitung des angegebenen Gesamtvolumens realisierbar sein.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 181-512646
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.Bund.de
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: Service-Haus.Einkauf-Infrastruktur@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 911-179-5777
Fax: +49 911-179-908811
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/12/2022