Die zu ergänzenden Winden müssen baugleich zu den vorhandenen fünf Elektroseilwinden mit Gleichlaufregelung der Fa. Columbus-McKinnon (CMCO) aus dem Jahr 2012 ausgeführt werden, um aus technischen Gründen für alle 8 Winden eine Gleichlaufregelung nach den Vorgaben der BetrSichV als sichere Maschine zu erfüllen. Ergänzender Bestandteil der Lieferung ist der Erhalt der Gesamtkonformität durch den ursprünglichen Hersteller, indem er die Erweiterung mit baugleichen Winden und gleichartiger Steuerung aus der Ursprungsleistung technisch abnimmt und die Erstinbetriebnahme mit Bestätigung der Gesamtkonformität durchführt. Die Auswahl eines anderen Herstellers, der nicht über die Ausführungszeichnungen der jetzigen Windenbauart der Fa. CMCO verfügt, würde durch die notwendige Erneuerung der gesamten Hellinganlage mit Gleichlaufsteuerung zu einem deutlich höheren und damit unverhältnismäßigem Kostenaufwand führen.