Die Anpassung war aufgrund einer Vielzahl von Schwierigkeiten und Besonderheiten im laufenden Betrieb, die in diesem Umfang zuvor nicht bekannt und im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar waren, erforderlich. Eine Trennung ist aufgrund der schon erbrachten Leistungen und der damit verbundenen Vorkenntnisse in techn. und wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne gravierende Auswirkungen auf Qualität, Zeit und Kosten des Gesamtprojektes möglich. Um zudem Gewährleistungsansprüche und die damit zusammenhängenden bzw. nicht zu trennenden Haftungsfragen eindeutig definieren und durch die interne Fachbauleitung durchsetzen und sicherstellen zu können, können die Leistungen nur durch den Auftragnehmer Objektplanung erbracht werden.