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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ABS 46/2 BA 3: Südkopf Wesel VP 16 Strecke km 25,900 . 27,100 mit KIB inkl. GSH
Beschreibung: ABS 46/2 BA 3 Südkopf Wesel Vergabepaket 16 Strecke km 25,900 - 27,100 mit KIB (EÜ (F) Wesel, EÜ (F) Bf Wesel, Stützwand 608, Erschütterungstrog 1, Schallschutzwände 511 bis 514) und GSH Bf Wesel (Gleiserneuerung und Bettungsreinigung Gleis 6-9 und drei Weichen)
Kennung des Verfahrens: 37b4fed6-70a5-476e-933d-a651c2d89ce3
Interne Kennung: 24FEI76559
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45236000 Oberbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wesel
Postleitzahl: 46483
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB E&C GmbH 2. ICL Rail GmbH 3. Büro Drecker, Bottrop Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ABS 46/2 BA 3: Südkopf Wesel VP 16 Strecke km 25,900 . 27,100 mit KIB inkl. GSH
Beschreibung: ABS 46/2 BA 3 Südkopf Wesel Vergabepaket 16 Strecke km 25,900 - 27,100 mit KIB (EÜ (F) Wesel, EÜ (F) Bf Wesel, Stützwand 608, Erschütterungstrog 1, Schallschutzwände 511 bis 514) und GSH Bf Wesel (Gleiserneuerung und Bettungsreinigung Gleis 6-9 und drei Weichen)
Interne Kennung: d91a9034-7b5e-4007-823a-166818965e43
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45236000 Oberbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wesel
Postleitzahl: 46483
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb Konstruktiver Ingenieurbau: Massive Stützbauwerke Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb Spezialtiefbau: Verankerungen Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB E&C GmbH 2. ICL Rail GmbH 3. Büro Drecker, Bottrop Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: KAF Falkenhahn Bau AG
Angebot:
Kennung des Angebots: 20241000353
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - KAF Falkenhahn Bau AG
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 24/01/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 7de17a82-0199-4467-9c6f-fd41b884653c-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - KAF Falkenhahn Bau AG
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 004 Die Änderung wurde erforderlich, da zusätzliche Leistungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des ursprünglichen Vertrages notwendig waren. Ursache waren unvollständige, widersprüchliche und nicht freigegebene Planungsunterlagen. Die Unterlagen lagen in unterschiedlichen Planungsständen vor und mussten im Zuge der Ausführungsplanung ergänzt, abgestimmt und korrigiert werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen auf bereits erbrachten Planungsleistungen aufbauten und eng mit diesen verzahnt waren. Ein Auftragnehmerwechsel hätte erhebliche Schwierigkeiten sowie beträchtliche Zusatzkosten verursacht. 009 Die zusätzlichen Rückbauleistungen wurden erforderlich, da im Zuge der Bauausführung weitere Gleis- und Weichenanlagen in den Arbeitsbereich einbezogen werden mussten, die im ursprünglichen Vertrag nicht berücksichtigt waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen unmittelbar in den laufenden Bauablauf, die Sperrpausenplanung sowie die vorhandene Baustellenlogistik integriert waren. Eine getrennte Vergabe hätte zu erheblichen Schnittstellenproblemen sowie zu beträchtlichen Zusatzkosten und Verzögerungen geführt. 103 Vorbereitende Arbeiten Kabelverlegung Rhomberg (AVA103) Im Zuge der Bauausführung wurden zusätzliche Leistungen im Bereich der Personenunterführung und des Bahnsteigs erforderlich. Hierzu gehörten das Aufbrechen mehrerer Schachtrahmen, die Erneuerung einer Deckenplatte mit Einstiegsöffnung einschließlich Deckelkonstruktion sowie die Herstellung von Leerrohrtrassen für die Verlegung von Beleuchtungskabeln. Für die Herstellung der Leerrohrtrasse mussten Bahnsteigbeläge aufgenommen, Betonschichten aufgebrochen, Gräben hergestellt und nach Abschluss der Arbeiten wiederhergestellt werden. Die zusätzlichen Leistungen wurden in die laufende Bauausführung integriert. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 109 Die Änderung wurde erforderlich, da zusätzliche Leistungen zum Rückbau von OLA-Masten und Mastfundamenten auszuführen waren, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfangs waren. Die Leistungen standen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung der erforderlichen Bauzustände innerhalb der Maßnahme. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da die Arbeiten in die laufende Bauabwicklung eingebunden waren und auf vorhandene Baustelleneinrichtungen sowie abgestimmte Bauabläufe zurückgriffen. Ein Auftragnehmerwechsel hätte erhebliche Schwierigkeiten sowie beträchtliche Zusatzkosten durch zusätzlichen Geräte-, Personal- und Koordinierungsaufwand verursacht. 010 Die zusätzliche Leistung wurde erforderlich, da die fehlende Triebstromrückführung im Bestand eine Durchführung der Rückbauarbeiten ohne zusätzliche Erdungsmaßnahme technisch ausschloss. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die Leistungen unmittelbar im Zusammenhang mit laufenden Bauarbeiten standen und eine Unterbrechung zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen geführt hätte. Die Änderung erfolgte im Rahmen des bestehenden Bauablaufs, wobei der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert blieb. 083 Die Änderung wurde erforderlich, da eine für die funktionale Herstellung der Schallschutzwände notwendige Leistung im Leistungsverzeichnis nicht enthalten war. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, da die Leistung unmittelbar in den laufenden Bauablauf integriert war und enge Abhängigkeiten zu den bereits ausgeführten Arbeiten bestanden. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers hätte zusätzliche Schnittstellen, Koordinationsaufwand sowie Mehrkosten verursacht. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 112 LSW Verankerung KIB (AVA112) Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass für mehrere Ingenieurbauwerke zusätzliche Ankerkörbe zur Verankerung der Lärmschutzwandpfosten hergestellt und eingebaut werden mussten. Die entsprechenden Leistungen waren nur für einzelne Bauwerke im Leistungsverzeichnis enthalten, für weitere Torsionsbalken und die Stützwand 608 jedoch nicht vorgesehen. Zur Herstellung der vertraglich vorgesehenen Lärmschutzwände wurden zusätzliche Leistungen für Herstellung, Lieferung und Einbau der Ankerkörbe erforderlich. Die Leistungen wurden in die laufende Bauausführung integriert. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 116 Die Änderung wurde erforderlich, da zusätzliche Leistungen zur Herstellung von Kabelwegen für die Anbindung des Betonschalthauses auszuführen waren. Diese Leistungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfangs und bauten unmittelbar auf den bereits hergestellten Kabeltiefbauleistungen auf. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen in die bestehende Kabelinfrastruktur eingebunden werden mussten und auf den vorhandenen Bauzuständen aufbauten. Ein Auftragnehmerwechsel hätte erhebliche Schwierigkeiten sowie beträchtliche Zusatzkosten durch zusätzlichen Koordinierungs-, Einarbeitungs- und Baustellenaufwand verursacht.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 004 Die Änderung betraf zusätzliche Planungsleistungen infolge unvollständiger, widersprüchlicher und nicht freigegebener Entwurfsplanungsunterlagen. Die bereitgestellten Planungsgrundlagen lagen in unterschiedlichen Versionen vor und wiesen inhaltliche Lücken sowie Inkonsistenzen auf. Eine vertragsgerechte Ausführungsplanung war auf dieser Basis nicht möglich. Es wurden daher zusätzliche Leistungen zur Ergänzung der Grundlagenermittlung, zur Vervollständigung und Korrektur der Entwurfsplanung sowie zur Abstimmung der Planungsgrundlagen erbracht. Die Leistungen standen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausführungsplanung, der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 009 Im Rahmen der Bauausführung wurden zusätzliche Rückbauarbeiten an Gleisen und Weichen im Südkopf des Bahnhofs Wesel erforderlich. Diese umfassten den Rückbau der Gleise 10 bis 13 sowie der Weichen 719 bis 723 und 745 bis 747, die ursprünglich nicht Bestandteil des vertraglichen Leistungsumfangs waren. Darüber hinaus ergaben sich erschwerte Ausführungsbedingungen, da die Anlagen stark bewachsen und mit Unrat belastet waren, was einen erhöhten Rückbauaufwand verursachte. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 010 Nach Beginn der Rückbauarbeiten von Gleis 2 und Weiche 1 wurde festgestellt, dass die für den sicheren Rückbau erforderliche Triebstromrückführung im betroffenen Gleisabschnitt nicht vorhanden war. Zur Herstellung der betrieblich notwendigen elektrischen Rückführung wurde nachträglich die Ausführung einer Längserde angeordnet. Die Leistung umfasste Lieferung, Einbau, Vorhaltung sowie Rückbau der Erdungsanlage im Bereich Gleis 2. Die Maßnahme war Voraussetzung für die Fortführung der Rückbauarbeiten und wurde in den bestehenden Bauablauf integriert. 083 Im Zuge der Ausführung der Schallschutzwände im Bauabschnitt Südkopf Bf Wesel wurden zusätzliche Leistungen erforderlich. Hierzu gehörte das beidseitige Anfüllen der Sockelelemente der Schallschutzwände mit KG2 Material zur Herstellung des Randweges sowie zur funktionalen Einbindung der Bauwerke. Die Leistung war im Leistungsverzeichnis nicht enthalten. Der Umfang der Änderung umfasste die Lieferung, den Einbau und die Verdichtung des Verfüllmaterials entlang der Schallschutzwände über die gesamte Länge. 103 Die Änderung wurde erforderlich, da zusätzliche bauliche Leistungen zur Herstellung der Voraussetzungen für die Kabelverlegung im Bereich der Personenunterführung und des Bahnsteigs auszuführen waren. Die Leistungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfangs und gingen über die vertraglich geschuldeten Rückbauarbeiten der Beleuchtungsanlage hinaus. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen unmittelbar in die laufende Bauausführung eingebunden waren und auf den bereits vorhandenen Bauzuständen aufbauten. Ein Auftragnehmerwechsel hätte erhebliche Schwierigkeiten sowie beträchtliche Zusatzkosten durch zusätzlichen Koordinierungs-, Sperr- und Baustellenaufwand verursacht. 109 Rückbau OLA-Maste im Bahnhofsbereich Rhomberg (AVA109) Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass vier OLA-Maste einschließlich ihrer Mastfundamente im Bahnhofsbereich zurückgebaut werden mussten. Hierfür waren zusätzliche Leistungen zum Anheben, Umsetzen, Schneiden, Verladen und Vorbereiten der Entsorgung sowie zum Abbruch der Fundamente erforderlich. Die Arbeiten wurden unter Einsatz von Hebegeräten, Bedienpersonal und Abbruchgeräten ausgeführt und in die laufende Bauausführung integriert. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 112 Die Änderung wurde erforderlich, da zusätzliche Leistungen zur Herstellung und zum Einbau von Ankerkörben für die Verankerung von Lärmschutzwandpfosten auf mehreren Ingenieurbauwerken benötigt wurden. Obwohl vergleichbare Leistungen für einzelne Bauwerke im Leistungsverzeichnis enthalten waren, fehlten entsprechende Ansätze für weitere Bauwerke. Die Leistungen waren zur vertragsgemäßen Herstellung der Lärmschutzwände technisch erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen unmittelbar mit den bereits ausgeführten Beton- und Lärmschutzwandarbeiten verbunden waren. Ein Auftragnehmerwechsel hätte erhebliche Schwierigkeiten sowie beträchtliche Zusatzkosten verursacht. 116 Kabeltrassen km 26,2 Bereich Schalthaus herstellen (AVA116) Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass zur Anbindung eines Betonschalthauses bei km 26,2 zusätzliche Kabelwege hergestellt werden mussten. Hierfür waren von der bestehenden Kabeltrasse aus zusätzliche Kabeltrassen herzustellen und einzusanden. Über die neu hergestellten Kabelwege wurden mehrere Kabel zum Schalthaus geführt. Die zusätzlichen Leistungen wurden in die laufende Bauausführung integriert. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-W-B
Telefon: +49 20330174749
Fax: +49 20330174724
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: KAF Falkenhahn Bau AG
Registrierungsnummer: b8d809b0-a50f-43d7-bfca-8ccc64ad6139
Postanschrift: Siegener Straße 39
Stadt: Kreuztal
Postleitzahl: 57223
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein (DEA5A)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e75079e6-b7f9-4556-9207-a2ff5bd33bc7 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2026 13:22:10 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 680418-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 191/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2026