2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90460000 Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung, 90410000 Abwassersammlung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schlossstraße 1
Stadt: Wiesenburg/Mark
Postleitzahl: 14827
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gemeindegebiet der Gemeinde Wiesenburg/Mark inkl. aller ihrer Ortsteile
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 120 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YC3H36N# Die Verordnung (EU) 2022/2560 findet Anwendung. Da der geschätzte Gesamtauftragswert dieser Ausschreibung jedoch unter der gesetzlichen Schwelle von 250 Mio. EUR liegt, besteht für die Bieter im Rahmen dieses Verfahrens keine formelle Notifizierungspflicht gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Betrug: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis erfolgt durch die Bieter im Rahmen der Eigenerklärungen in den Auftragsunterlagen (bzw. durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE).