VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
1) Das bestehende Videoüberwachungssystem der Jugendstrafanstalt (JSA) Schifferstadt wurde in 2017 errichtet. Der Errichter ist seitdem auch Wartungsnehmer. Die damals durchgeführten Arbeiten umfassten die Kameraüberwachung des Außenrings, Innenrings und der Hafthäuser.
Nunmehr sollen die letzten verbliebenen analogen Kameras zur Überwachung besonders gesicherter Hafträume in den Hafthäusern ausgetauscht sowie die Anlage um zusätzliche Kameras zur Überwachung weiterer Bereiche entsprechend überarbeiteter Vorgaben der Anstaltsleitung zum Vollzug erweitert werden.
Durch die vergrößerte Anzahl aufgeschalteter Kameras auf das System und aus Gründen der Systemsicherheit/Lastverteilung werden in diesem Zusammenhang auch weitere Server erforderlich.
2) Vorliegend werden zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft. Diese sind zur teilweisen Erneuerung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt und werden dem ursprünglichen Auftragnehmer in Auftrag gegeben.
Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste. Eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung können hierbei nicht ausgeschlossen werden.
Bei einem Anlagenwechsel des Videoüberwachungssystems kann die Kompatibilität der Nachfolgeprodukte nicht uneingeschränkt gewährleistet werden. Alle Komponenten müssen über Systemlizenzen in das bestehende Videoüberwachungssystem eingebunden werden. Dabei ist zu beachten, dass das Zusammenspiel von Hardware und Software sehr komplex und anfällig für gegenseitige Störungen ist.
Die Komplexität und Gefährdung der Gesamtanlage ergibt sich aus dem Erfordernis der Kompatibilität und Funktionsfähigkeit von Peripheriegeräten, Performance und Systemstabilität der gesamten Infrastruktur, Datenaustausch und -auswertung inkl. Störungsbehebung und Sicherstellung der Cybersicherheit durch regelmäßige und/oder anlassbezogene Updates der Firmware der verbauten Komponenten, sowie regelmäßige Anpassung an die Bedürfnisse der JSA.
3) Die Maßnahme muss zudem während des laufenden Nutzerbetriebs unter Beibehaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen realisiert werden. Dabei müssen die vorhandenen Funktionen während der Dauer der Um- und Erweiterungsarbeiten an der Videoanlage vollständig und durchgängig in Betrieb bleiben. Der Austausch der Kameras erfolgt Zug um Zug mit anschließender Integration der neuen Komponenten in das Managementsystem der Videoanlage und Konfiguration der erforderlichen Parameter zur Sicherstellung der Anforderungen der JSA. Als solche sind zu benennen:
a) Sicherheitstechnische Anforderungen der Jugendstrafanstalt an die Videoanlage sind:
- Erfassung und Dokumentation der Abläufe im Dienstbetrieb, auch nachts,
- für Situationsanalysen (Risiko- und Gefahrenabwehr für Menschen und Sachen),
- Klärung von Verschulden/Ablauf bei besonderen Vorfällen (körperliche Auseinandersetzungen, aggressiven Verhalten, medizinische Notsituationen, Fluchtversuche) in und außerhalb der Hafthäuser;
- Beweissicherung für polizeiliche Ermittlungsverfahren.
- Außenkameras: Zutrittskontrolle in Zeiten, wenn die Eingangstüren verriegelt sind.
b) Technische Anforderungen sind:
- lückenlose Überwachung,
- hochauflösende Kameras,
- nicht störungsanfällige Anlage,
c) Organisatorische Anforderungen sind:
- kurze Reaktionszeiten
- ein verantwortlicher Ansprechpartner für die Gesamtanlage