681082-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein - Bauleistungen
OJ S 191/2026 02/10/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
E-Mail: mehmet.ertugrul@deutschebahn.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein - Bauleistungen
Beschreibung: Generalsanierung Unkel-Koblenz-Wiesbaden, Strecke 2324 / 3507 Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein - Bauleistungen in 4 Losen Los bzw. Bauabschnitt 1: Wiesbaden bis Lorchhausen Erneuerung von 21 Gleisen mit 33 Km Erneuerung von 26 Weichen Neubau von 6 Überleitweichen Rückbau von 3 Weichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 1 Brücke Erneuerung von 5 Stützwänden Instandsetzung von 10 Stützwänden (2,3 Km) 2 Felshangsicherungen Neubau Verkehrsstation Rüdesheim 17x Ersatzneubau Bahnsteige je 180 m 1x Neubau PU/ 3x Sanierung PU 2x Neubau Aufzug/ 2x Neubau Rampe 10x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Überspannung der neuen Überleitweichen Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 9 Whz Neubau Whz für Überleitweichen Los bzw. Bauabschnitt 2: Kaub bis Oberlahnstein Erneuerung von 27 Gleisen mit 16 Km Erneuerung von 13 Weichen Neubau von 20 Überleitweichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 3 Brücken Erneuerung von 1 Durchlass Rückbau von 1 Brücke Instandsetzung von 5 Brücken Instandsetzung von 2 Durchlässen Instandsetzung von 7 Stützwänden (4,2 km) 6 Felshangsicherungen 9x Ersatzneubau Bahnsteige je 180 m 5x Verlängerung Bahnsteige je 15 m 2x Sanierung PU 4x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Überspannung der neuen Überleitweichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 2 Whz Neubau Whz für Überleitweichen Los bzw. Bauabschnitt 3: Niederlahnstein bis Neuwied Erneuerung von 22 Gleisen mit 6 Km Erneuerung von 34 Weichen Rückbau von 3 Gleisen Rückbau von 11 Weichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Stützwand (0,2 Km) 7x Ersatzneubau Bahnsteige 1x Neubau PU/ 2x Sanierung PU 5x Neubau Aufzug 6x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 8 Whz Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung Neubau von 1 SSW Los bzw. Bauabschnitt 4: Leutesdorf bis Unkel Erneuerung von 9 Gleisen mit 4,5 Km Erneuerung von 6 Weichen Neubau von 8 Überleitweichen Rückbau von 1 Weiche Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 4 Brücken Erneuerung von 1 Stützwand Rückbau von 1 Brücke Instandsetzung von 2 Durchlässen Instandsetzung von 3 Stützwänden (5,2 Km) 12x Ersatzneubau Bahnsteige je 215 m 2x Neubau PU/ 4x Sanierung PU 3x Neubau Aufzug 3x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Überspannung der neuen Überleitweichen Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Neubau Whz für Überleitweichen Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung Neubau von 1 SSW
Kennung des Verfahrens: d9e7b1fa-4773-41ec-8a8f-f95f5fd60d24
Interne Kennung: 24FEI75164
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Unkel – Koblenz - Wiesbaden
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consutling GmbH 2. Weihermüller & Vogel GmbH 3. INGENIEURGESELLSCHAFT KEMPA mbH 4. Emch+Berger Holding GmbH 5. BERNARD Gruppe ZT GmbH 6. Ingenieurbüro für Bauwesen Schmidt GmbH 7. Ingenieurbüro Merkin & Völker GmbH 8. LPI Ingenieurgesellschaft mbH 9. IBES Freiberg GmbH 10. GI-Consult GmbH 11. Riemenschneider GmbH 12. Spettmann + Kahr GmbH 13. Afry GmbH 14. DB Kommunikationstechnik GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/03/2025
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 3 / Bauabschnitt 3: Niederlahnstein bis Neuwied
Beschreibung: Bauabschnitt 3: Niederlahnstein bis Neuwied Erneuerung von 22 Gleisen mit 6 Km Erneuerung von 34 Weichen Rückbau von 3 Gleisen Rückbau von 11 Weichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Stützwand (0,2 Km) 7x Ersatzneubau Bahnsteige 1x Neubau PU/ 2x Sanierung PU 5x Neubau Aufzug 6x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 8 Whz Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung Neubau von 1 SSW
Interne Kennung: 19e3e58f-e584-4fbd-907c-94b2cdda9cc0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Unkel – Koblenz - Wiesbaden
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Konstruktiver Ingenieurbau: Massive Stützbauwerke Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Konstruktiver Ingenieurbau: Eisenbahn- und Straßenüberführungen–Stahl Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle Spezialtiefbau: Stützbauwerke Spezialtiefbau: Verankerungen Elektrische Weichenheizanlagen: Mittel- und Niederspannung Oberleitungsanlagen Errichtung: 15 kV Bahnstromleitungen: Neuerrichtung, Umbau, Invest; Planung Oberleitungen: Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen Planung E-Technik: Planung elektrischer Weichenheizanlagen Planung E-Technik: Planung von elektrischen Energieanlagen Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consutling GmbH 2. Weihermüller & Vogel GmbH 3. INGENIEURGESELLSCHAFT KEMPA mbH 4. Emch+Berger Holding GmbH 5. BERNARD Gruppe ZT GmbH 6. Ingenieurbüro für Bauwesen Schmidt GmbH 7. Ingenieurbüro Merkin & Völker GmbH 8. LPI Ingenieurgesellschaft mbH 9. IBES Freiberg GmbH 10. GI-Consult GmbH 11. Riemenschneider GmbH 12. Spettmann + Kahr GmbH 13. Afry GmbH 14. DB Kommunikationstechnik GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/03/2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner: 
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot: 
Kennung des Angebots: 20251039028 - Los: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag: 
Kennung des Auftrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 18/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 18/03/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 19541c73-c23a-4bb3-9719-c256c93db045-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA 018 Die erforderliche Kampfmittelsondierung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten und durch den AN auszuführenden Leistungen zur Herstellung der Kabeltrassen. Ein Wechsel des AN für die zusätzlich erforderliche Leistung wäre daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden zusätzliche Aufwendungen entstehen, insbesondere für die erneute Einarbeitung und Koordination, die Abstimmung der Arbeitsabläufe und Schnittstellen sowie gegebenenfalls für zusätzliche Baustelleneinrichtungen und Vorhaltekosten. Darüber hinaus bestünde ein erhöhtes Risiko von Behinderungen und Verzögerungen im Bauablauf. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich zunächst umfassend in die vorhandenen Planungsstände sowie der örtlichen Besonderheiten einarbeiten. Dies würde zu erheblichen Zeitverzögerungen und zusätzlichen Mehrkosten führen. MKA 030 Ein Auftragnehmerwechsel wäre wirtschaftlich nicht vertretbar, da der bisherige Auftragnehmer bereits über projektspezifische Kenntnisse, Planungsstände, Abstimmungsergebnisse sowie örtliche und technische Detailkenntnisse verfügt. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinations , Prüf und Abstimmungsaufwand, Doppelarbeiten sowie zu Verzögerungen im Planungs und Bauablauf führen, wodurch Synergieeffekte verloren gehen. Es bestünden zudem erhebliche Schnittstellen und Haftungsrisiken, ein erhöhter Abstimmungsbedarf sowie die Gefahr widersprüchlicher Planungsergebnisse. Die Vergabe der zusätzlichen Leistungen an einen anderen Auftragnehmer wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistungen technisch, inhaltlich und zeitlich eng mit den bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen des bestehenden Auftragnehmers verzahnt sind. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten durch Mehrfachprüfungen, Koordinationsleistungen und Terminverschiebungen entstehen. 148 Zusätzliche Leistung gemäß §2 Abs.6 VOB/B Aufgrund der Veränderung von Lage und Höhe der Masten im Zuge der Bauarbeiten waren diese Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und Gefahren abzuwehren. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde die Erstellung eines neuen Leistungsverzeichnisses, eine erneute Ausschreibung sowie zusätzliche Abstimmungs- und Koordinationsaufwände verursachen. Hierdurch würden zeitliche Verzögerungen im Projektablauf entstehen. Die Übertragung der Leistungen an den bereits beauftragten AN ist daher sowohl aus technischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, um Mehrkosten, Terminverzögerungen und Risiken für die Projektabwicklung zu vermeiden. 149 Die Medienhilfsbrücke ist ein für den Ersatzneubau der EÜ notwendiges Provisorium. Ein Wechsel des NU somit nicht ohne Weiteres möglich. Eine separate Beauftragung eines anderen AN wäre weder zeitlich noch technisch/baubetrieblich darstellbar gewesen; zudem ist bei der Beauftragung des AN mit diesen geänderten Leistungen sichergestellt, dass hier keine zusätzliche Schnittstelle geschaffen wird. MKA 247 Ein Auftragnehmerwechsel wäre wirtschaftlich nicht vertretbar, da der bisherige Auftragnehmer bereits über projektspezifische Kenntnisse, Planungsstände, Abstimmungsergebnisse sowie örtliche und technische Detailkenntnisse verfügt. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinations , Prüf und Abstimmungsaufwand, Doppelarbeiten sowie zu Verzögerungen im Planungs und Bauablauf führen, wodurch Synergieeffekte verloren gehen. Es bestünden zudem erhebliche Schnittstellen und Haftungsrisiken, ein erhöhter Abstimmungsbedarf sowie die Gefahr widersprüchlicher Planungsergebnisse. Die Vergabe der zusätzlichen Leistungen an einen anderen Auftragnehmer wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistungen technisch, inhaltlich und zeitlich eng mit den bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen des bestehenden Auftragnehmers verzahnt sind. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten durch Mehrfachprüfungen, Koordinationsleistungen und Terminverschiebungen entstehen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA 018 Im Zuge der Herstellung der Kabeltrassen zur Anbindung der neuen Stellwerkstechnik im Stellbereich Niederlahnstein hat sich herausgestellt, dass zusätzlich zu den im Entwurfsplan dargestellten Kabeltrassen weitere Kabeltrassen erforderlich sind. Diese zusätzlichen Kabeltrassen liegen in Bereichen, die nicht auf Kampfmittelfreiheit untersucht wurden. Um die Arbeiten ordnungsgemäß durchführen zu können, ist eine Kampfmittelfreigabe durch Oberflächensondierung notwendig. Da diese Leistung nicht vertraglich vereinbart ist, handelt es sich gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B um eine zusätzliche Leistung, die gesondert zu vergüten ist. MKA 030 Die Leistung ist notwendig, da sich die Standorte der Signalausleger gegenüber den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und der Entwurfsplanung mehrfach geändert haben. Durch den Entfall einzelner Signalausleger sowie die Neuplanung und Verlagerung weiterer Standorte auf Grundlage der fortgeschriebenen PT1-Planungen mussten die Planungsunterlagen angepasst werden. Die Änderungen der vom Auftraggeber bereitgestellten Planungsgrundlagen erfordern eine Überarbeitung der bereits begonnenen Planungen und führen zu zusätzlichem Planungsaufwand. Diese gesonderte Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden. 148 Die Mehrkostenanzeige für den Mehraufwand der SoFo-Maßnahmen zur Sicherung der Masten 142-17 &142-18. Diese Sicherungsmaßnahmen waren aufgrund der Veränderung von Lage und Höhe der Masten im Zuge der Bauarbeiten erforderlich , um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. 149 Änderung an der Medienhilfsbrücke Eisenbahnüberführung Engerser Straße in Bendorf. MKA 247 Die Leistung ist notwendig, da sich durch die Verschiebung des Ausführungszeitraums von 2025 auf 2026 wesentliche Randbedingungen geändert haben. Statt einer durchgehenden Totalsperrpause können die Arbeiten nur noch in Nachtsperrpausen durchgeführt werden, was die Ausführung deutlich erschwert. Zusätzlich werden die Arbeiten innerhalb der Nachtsperrpausen durch logistische und betriebliche Einschränkungen Dritter beeinträchtigt. Darüber hinaus führen Preissteigerungen bei Material, Geräten und Personal zu höheren Kosten. Die kleinteilige, aufeinanderfolgende Ausführung der Arbeiten verursacht ineffiziente Logistik- und Transportabläufe sowie Produktivitätsverluste. Schließlich entsteht durch die geänderten Rahmenbedingungen ein erhöhter Aufwand für die Disposition von Material, Geräten, Personal und zusätzlichen Nachunternehmern. Diese gesonderte Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Mitte (FE.EI-M-B)
E-Mail: mehmet.ertugrul@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926545695
Fax: +49 6926520071
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aa895b95-cd8c-41fa-832f-b2ad12b4b7bd  -  01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2026 12:03:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 681082-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 191/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2026