Zusätzliche Angaben
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in digitaler Form (PDF-Dateien) auf der Vergabeplattform einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für den Teilnahmeantrag die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass der Teilnahmeantrag vollständig ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur Vorbereitung des Präsentationstermins bei den ausgewählten Bewerbern ergänzende Unterlagen abzufordern.
Die Präsentation und Verhandlungsrunde mit den späteren Bietern ist zum 07.06.2023 geplant.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass der Vergabestelle unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Die Vergabestelle behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, im Rahmen der Angebotsphase im Falle der späteren Absage von Bietern, Bewerber, die auf Basis der objektiven Kriterien nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden, aber geeignet sind, nachträglich in die Angebotsphase aufzunehmen und diese nachträglich noch zur Angebotsabgabe aufzufordern, falls im Rahmen der Angebotsphase insgesamt eine Bieterzahl von unter drei erreicht würde (z.B. durch spätere Absagen). Dabei wird die Vergabestelle die objektive Reihenfolge der Bewerber nach Maßgabe von Ziffer II.2.9) beachten.
Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber im Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen erfüllen und die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch ist, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
1. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt sind, mit folgendem Inhalt vorzulegen: Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt. Der für die Durchführung des Vertrages und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt. Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder wird bestätigt.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft unzulässig sind und in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
3. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmer in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so haben der Bewerber und der Unternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung dahingehend vorzulegen, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des § 47 VgV verwiesen.