5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33195100 Monitoren
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrags beträgt 48 Monate ab Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung ist vorbehaltlich einer erfolgreichen Teststellung voraussichtlich in der 39. KW 2025 vorgesehen. Die genauen Lieferzeiten und Liefermodalitäten sind der Leistungsbeschreibung in Teil B zu entnehmen. Während der Vertragsdauer ist nicht von einem zeitlich gleichverteilten Abruf der vereinbarten Stückzahl auszugehen. Im Hinblick auf die jeweiligen Abrufe kann die KBS – gemäß dem jeweiligen Projektfortschritt – eigenständig disponieren. Der Schwerpunkt der Abrufe dürfte in den ersten beiden Jahren der Geltungsdauer des Vertrags liegen. Wird die in Teil B Punkt 1.1 genannte Höchstmenge ausgeschöpft, endet die Abrufmöglichkeit. Die vom Auftragnehmer einzuhaltende Frist zwischen Eingang des Einzelabrufs beim zukünftigen Auftragnehmer und Anlieferung der betreffenden Geräte an der Anlieferstelle beträgt maximal 15 Arbeitstage. Sämtliche zu liefernden Geräte und Hardware-Komponenten müssen fabrikneu sein.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die KBS besitzt Dienststellen beziehungsweise Organisationseinheiten in folgenden Orten: Aachen, Ahlen, Alsdorf, Altenburg, Amberg, Aue, Bad Driburg, Badenweiler, Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Neuenahr, Bad Soden-Salmünster, Bergheim, Berlin, Bietschied, Bochum, Borkum, Borna, Bottrop, Bremen, Bremerhaven, Castrop-Rauxel, Chemnitz, Cottbus, Datteln, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Dresden, Duisburg, Emden, Erfurt, Essen, Frankfurt/Main, Geislingen, Gelsenkirchen, Gera, Gladbeck, Goslar, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Herne, Herten, Hoyerswerda, Hückelhoven, Ibbenbüren, Kamp-Lintfort, Karlsruhe, Kassel, Leipzig, Lennestadt, Lünen, Lutherstadt Eisleben, Magdeburg, Marl-Hüls, Marquartstein, Moers, München, Münster, Oberhausen, Philippsthal, Püttlingen, Recklinghausen, Rosenheim, Rostock, Saarbrücken, Saarlouis, Senftenberg, Siegen, Sondershausen, Spremberg, Sankt Wendel, Vacha, Wolkenstein-Warmbad, Weilburg, Wilhelmshaven, Winterberg, Würzburg. Diese Orte sind Liefer- beziehungsweise Erfüllungsorte im Sinne des abzuschließenden Vertrags. Während der Vertragslaufzeit können weitere Dienststellen im Bundesgebiet hinzukommen oder entfallen; die neuen Dienststellen werden ebenfalls Erfüllungsorte im Sinne des abzuschließenden Vertrags. Wegfallende Dienststellen werden ohne weitere Konsequenzen für die KBS nicht mehr beliefert. Die Lieferung der DV-Komponenten während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Grundlage spezifizierter Abrufbestellungen der KBS. Den Lieferungen sind Lieferscheine, versehen mit der Bestellnummer, Menge und Warenbezeichnung, wahlweise in Papier- oder elektronischer Form als Exceldatei, der KBS zur Verfügung zu stellen. Weitere Anforderungen bezüglich der Lieferungen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Mit der Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, auf Anforderung der KBS jeweils zwei Exemplare der angebotenen Systeme zum Test ohne Berechnung (einschließlich An- und Rücklieferung) zur Verfügung zu stellen, damit eine Bewertung beziehungsweise Verifizierung der Ausschluss- und Bewertungskriterien (A- und B-Kriterien) durch die KBS durchgeführt werden kann. Für die angebotenen Monitore sind im Rahmen der Angebotsabgabe Produktbeschreibungen inklusive technischer Angaben in deutscher Sprache beizufügen. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit der KBS zulässig. Sofern ein Abgleich der in den technischen Leistungsbeschreibungen genannten A-Kriterien mit den Datenblättern nicht möglich ist, sind entsprechende Herstellererklärungen beizufügen. Die jeweils in den Leistungsbeschreibungen geforderten Nachweise von Prüfprotokollen (Teil B Punkte 2.2.1 und 2.2.2) sind zwingend dem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Energieeffizienz werden von der KBS mit den zur Verfügung gestellten Exemplaren des angebotenen Systems getestet. Im Falle von festgestellten Abweichungen zwischen Bieteraussage im Prüfprotokoll und Testergebnis der KBS behält sich die KBS vor, die Diskrepanz durch einen unabhängigen Sachverständigen (zum Beispiel TÜV Rheinland) prüfen zu lassen, sofern der Bieter das negative Testergebnis der KBS nicht akzeptiert. Falls der Sachverständige die Abweichung bestätigt, sind die Kosten dieser Prüfung vom Bieter zu übernehmen, andernfalls von der KBS. Im Rahmen der Bewertung der Angebote hat die Anlieferung der Teststellung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die KBS zu erfolgen. Die Anforderung erfolgt über die Nachrichtenfunktion der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Systeme der Teststellung müssen dem angebotenen System entsprechen. Der Bieter hat während der Teststellung zur Klärung von technischen Fragen oder zur Inbetriebnahme der gelieferten Teststellung innerhalb von drei Kalendertagen nach Aufforderung qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung ist für 30 Kalendertage zu ermöglichen. Wird das Testsystem nicht oder nicht in der angebotenen Konfiguration beziehungsweise nicht in der geforderten Frist funktionsfähig für den Betriebszweck bereitgestellt, wird dies wie eine Änderung der Vergabeunterlagen gewertet. Dies hat den Ausschluss des Angebots zur Folge. Die hier beschriebenen Verpflichtungen hinsichtlich der Teststellungen gelten nach erfolgtem Zuschlag für den späteren Auftragnehmer auch bezüglich der Nachfolgemodelle bei Abkündigung der bis dato bestellten Gerätetypen. Eine gültige Hersteller-Preisliste (Stichtag 11.08.2025) und Bestätigung des Herstellers über die Gültigkeit der Preisliste zum betreffenden Stichtag (s. S. 17 der Bewerbungsbedingungen und Leistungsbeschreibung) ist dem Angebot beizufügen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: s. Punkt "Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann"
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: s. Punkt "Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann"
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Offerte, die unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot darstellt, erhält den Zuschlag. Das wirtschaftlichste Angebot wird dabei nach der Erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 (Teil A Punkt 3.7.1) ermittelt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Das Entscheidungskriterium ist die Leistung. Es werden A- und B-Kriterien unterschieden. A-Kriterien stellen Ausschlusskriterien dar. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebotes. B-Kriterien stellen Bewertungskriterien dar. Die B-Kriterien mit entsprechender Bepunktung (Leistungspunkte) sind in Anlage 2 aufgeführt. Der Schwankungsbereich für die erweiterte Richtwertmethode beträgt 10 %, das Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl. Das Angebot mit den meisten Leistungspunkten im Schwankungsbereich ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Anlage 23). Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl aus dem Quotienten von erzielten Leistungspunkten und Angebotspreis gebildet. Die so gebildeten Kennzahlen werden mit dem Faktor 10.000.000 skaliert. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl wird zum führenden Angebot. Den Zuschlag erhält das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs die höchsten Leistungspunkte erzielt hat. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. Die beigefügte Anlage 23 – Beispiel Auswertungsmatrix UfAB 2018 dient als Hilfsmittel und soll beispielhaft die Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 darstellen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verfahrensrügen waren ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt