CPV-Code Hauptteil 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Nachtrag Nr. 63_Aufstellen Gesamtablaufplan Nr. 4
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:
BAB 72, Abschnitt 5.1, Borna-Rötha
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Gegenstand des Nachtrags Nr. 63 ist die Erarbeitung eines Gesamtablaufplans (Nr. 4) aufgrund von Planungsänderungen und der Teilung der Baulose in Flutungsleitung, Spezialtiefbau Magarethenhain und Erd- und Deckenbau mit Spezialtiefbau Hainer See.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 10/11/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 22-L139-12-Nr. 63
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 07/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Prof. Dr. Ing. Heinrich Bechert + Partner Ingenieurbüro für Bauwesen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 02/12/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
A72, Abschnitt 5.1, Borna-Rötha
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Nachtrags Nr. 63 ist die Erarbeitung eines Gesamtablaufplans (Nr. 4) aufgrund von Planungsänderungen und der Teilung der Baulose in Flutungsleitung, Spezialtiefbau Magarethenhain und Erd- und Deckenbau mit Spezialtiefbau Hainer See.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 30/12/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 24 192,24 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Prof. Dr. Ing. Heinrich Bechert + Partner Ingenieurbüro für Bauwesen
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Auf der Grundlage der Beschilderungskonzeption von 2019 sind für die Bereiche außerhalb des Abschnittes 5.2 der A 72, an der A 38, der B 2 und des nachgeordneten Netzes die zu verändernde wegweisende Beschilderung sowie neu aufzustellende Verkehrszeichen zu planen und in die Lose für die Beschilderung des Bauabschnitts mit aufzunehmen.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Leistungsinhalt des Ingenieurvertrages ist die Ausführungsplanung auf der Basis der Planung mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 26.06.2012 für den Abschnitt 5.1 rechtskräftig geworden ist. Im Rahmen der Ausführungsplanung sowie der Bauausführung waren die erforderlichen Planänderungen auch mit größtmöglicher Sorgfalt der Projektbeteiligten nicht vorhersehbar.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)