681936-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Rotenburg (Wümme): Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge
OJ S 217/2023 10/11/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Hopfengarten 2
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@lk-row.de
Telefon: +49 42619832182
Fax: +49 4261983882182
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-row.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Umrüstung von stationären Messplätzen mit Beschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38561100 Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Umrüstung von drei Messplätzen in der Ortsdurchfahrt Seedorf im Zuge der der B 71, an der B 495 in der Gemarkung Ebersdorf und der B 215 Gemarkung Rotenburg (Wümme). Hierbei handelt es sich um die Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen des Typs TraffiPhot S auf die TraffiStar S350 (TraffiTower). Es erfolgt eine Produktvorgabe im Sinne des § 31 Abs. 6 VgV zu Gunsten des Gerätes TraffiStar S350 der Fa. JENOPTIK AG, Jena. Gründe hierfür sind die erforderliche Variabilität der Geräte zwischen einzelnen Standorten, die Vermeidung von Fehlern bei der Nutzung unterschiedlicher Systeme bei der Handhabung der Elektronik und auch bei der Auswertung der ausgelesenen Daten, die Reduzierung der Kosten (Equipment vorhanden, vorhandene Technik und die Fundamente können übernommen werden. Neugeräte werden ausschließlich über den Hersteller Jenoptik vertrieben, sodass auf Grund der vorgenannten Produktvorgabe kein Wettbewerb hergestellt werden kann.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 299 410,90 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Hauptort der Ausführung: Kreisgebiet Landkreis Rotenburg (Wümme)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Umrüstung von drei Messplätzen in der Ortsdurchfahrt Seedorf im Zuge der der B 71, an der B 495 in der Gemarkung Ebersdorf und der B 215 Gemarkung Rotenburg (Wümme). Hierbei handelt es sich um die Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen des Typs TraffiPhot S auf die TraffiStar S350 (TraffiTower). Es erfolgt eine Produktvorgabe im Sinne des § 31 Abs. 6 VgV zu Gunsten des Gerätes TraffiStar S350 der Fa. JENOPTIK AG, Jena. Gründe hierfür sind die erforderliche Variabilität der Geräte zwischen einzelnen Standorten, die Vermeidung von Fehlern bei der Nutzung unterschiedlicher Systeme bei der Handhabung der Elektronik und auch bei der Auswertung der ausgelesenen Daten, die Reduzierung der Kosten (Equipment vorhanden, vorhandene Technik und die Fundamente können übernommen werden. Neugeräte werden ausschließlich über den Hersteller Jenoptik vertrieben, sodass auf Grund der vorgenannten Produktvorgabe kein Wettbewerb hergestellt werden kann.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Umrüstung von drei Messplätzen in der Ortsdurchfahrt Seedorf im Zuge der der B 71, an der B 495 in der Gemarkung Ebersdorf und der B 215 Gemarkung Rotenburg (Wümme). Hierbei handelt es sich um die Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen des Typs TraffiPhot S auf die TraffiStar S350 (TraffiTower). Es erfolgt eine Produktvorgabe im Sinne des § 31 Abs. 6 VgV zu Gunsten des Gerätes TraffiStar S350 der Fa. JENOPTIK AG, Jena. Gründe hierfür sind die erforderliche Variabilität der Geräte zwischen einzelnen Standorten, die Vermeidung von Fehlern bei der Nutzung unterschiedlicher Systeme bei der Handhabung der Elektronik und auch bei der Auswertung der ausgelesenen Daten, die Reduzierung der Kosten (Equipment vorhanden, vorhandene Technik und die Fundamente können übernommen werden. Neugeräte werden ausschließlich über den Hersteller Jenoptik vertrieben, sodass auf Grund der vorgenannten Produktvorgabe kein Wettbewerb hergestellt werden kann.
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV muss daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter alleiniger Beteiligung der Fa. Jenoptik AG erfolgen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
06/11/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: JENOPTIK AG
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 299 410,90 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/11/2023