VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Der Auftrag wird an die Firma OnlineDoctor 24 GmbH (nachfolgend: OnlineDoctor) vergeben. OnlineDoctor ist einziger Dienstleister mit einer ausreichenden Anzahl aktiver niedergelassener Dermatologen mit Kassenzulassung, die eine Plattform für dermatologische Online-Konsultationen zur Verfügung stellt. Durch die kooperierenden Vertragsärzte wird eine bruchfreie durchgängige Behandlung der Versicherten in einem akzeptablen Zeitraum (durchschnittlich 7 Tage) und einem angemessenen Einzugsgebiet sichergestellt. Das bedeutet:
• Der Patient wählt sich auf der OnlineDoctor-Plattform unter den teilnehmenden Vertragsärzten den Arzt seines Vertrauens. Die teilnehmenden Dermatologen verpflichten sich im Rahmen eines Behandlungsfalles, den Patienten bei Erfordernis in einem angemessenen Zeitraum persönlich zu behandeln. Weiterführende diagnostische Untersuchungen vor Ort in der Praxis umfassen Basisdiagnostik und ggf. eine notwendige Abklärung im Bereich der Infektiologie, Biopsie, Histologie und Labor. Die Schnittstelle zur weiteren Diagnoseklärung im Rahmen der Regelversorgung kann nur ein Vertragsarzt mit Kassensitz in seiner Arztpraxis erbringen. Die Behandlung wird, sofern der Patient dies wünscht, nach der Online-Konsultation vom gleichen Arzt in der Praxis weiter betreut.
• OnlineDoctor pflegt als einziger Anbieter von dermatologischen Telekonsultationen eine Exklusivpartnerschaft mit dem Berufsverband der niedergelassenen Dermatologen in Deutschland (BVDD). Sowohl für den BVDD als auch für teilnehmende Krankenkassen ist die Sicherstellung und Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung ein wesentliches Ziel des Programms. Die Wartezeit für einen Termin beim Vertragsarzt wird verkürzt und die Arztpraxis in ihrem Praxisablauf entlastet. Aufgrund der Zusammenarbeit mit dem BVDD wird eine Steigerung der Teilnehmerzahl der niedergelassenen Dermatologen in den teilnehmenden Regionen erwartet. OnlineDoctor trägt dazu bei, dass die Qualität der Behandlung in den Vertragsarztpraxen durch frühzeitige Intervention verbessert wird.
• OnlineDoctor ist einziger Anbieter mit CE-Zertifizierung gem. Richtlinie 93/42/EWG, mit dem die teilnehmenden Krankenkassen einen Vertrag nach §140a Abs. 3 Nr. 6 und Abs. 4a SGB V schließen dürfen, womit sichergestellt ist, dass Mindestqualitätskriterien eingehalten werden.
• Durch die Möglichkeit einer Triagierung zwischen leichten und schweren Krankheitsfällen, können die Telekonsultationen mehrheitlich online gelöst werden. Schwerere Fälle werden zügig zur weiteren Diagnostik vom Arzt der Wahl in dessen Praxis weiterbehandelt. Somit können lange Wartezeiten in der Dermatologie reduziert werden. Im Ergebnis trägt die Verzahnung durch hybride Versorgung von Online-Konsultationen und Präsenzterminen zu einer effizienteren und besseren Versorgungslage bei.
• OnlineDoctor ist einziger Anbieter, bei dem der behandelnde Arzt ein Kassenrezept ausstellen kann. Aufgrund dessen ist es möglich, von Rabattverträgen § 130a SGB V zu profitieren und den Verwaltungsaufwand gegenüber der Abrechnung eines Privatrezeptes § 13 SGB V zu reduzieren.