683292-2023 - ErgebnisDeutschland-Krefeld: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
OJ S 217/2023 10/11/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland
Postanschrift: Hansastraße 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf.rheinland@autobahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/die-autobahn
Adresse des Beschafferprofils: www.Autobahn.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung Großkehrmaschine
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-254
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung einer selbstfahrenden Großkehrmaschine
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Köln Dürener Straße 466 50858 Köln Die konkrete Lieferanschrift wird vor der Endabnahme bekannt gegeben.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung einer selbstfahrenden Großkehrmaschine nach den Vorgaben des Auftraggebers. Die Lieferung einschließlich Einweisung muss spätestens bis zum 30.06.2024 erfolgen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die schnellstmögliche Bereitstellung der Großkehrmaschine ist für die Aufgabenwahrnehmung des Auftraggebers essentiell. Dies betrifft insbesondere die Sicherheit des unter seine Zuständigkeit fallenden Verkehrsraumes. Dem Auftraggeber ist die Kürze der anvisierten Lieferfrist bewusst. Vor diesem Hintergrund erscheint die Wahl eines beschleunigten Verfahrens unumgänglich, da die Lieferfrist andernfalls nochmals verkürzt werden müsste.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung, insbesondere der ordnungsgemäßen Säuberung der in den Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers fallenden Verkehrsflächen, ist die schnellstmögliche Bereitstellung der Großkehrmaschine unabdingbar. Der Auftraggeber hat die üblichen Lieferfristen bereits unterschritten. Um eine weitere Verkürzung der Lieferfrist und damit das Risiko des Ausbleibens von Angeboten zu vermeiden, erscheint die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens unumgänglich.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 160-508053
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023-254
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung einer Groß-Kehrmaschine
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Walter & Co. GmbH
Postanschrift: Auf der Haardt 1
Ort: Mettlach
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66693
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Angebotsunterlagen zu verwenden. Die Angebotsunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
2. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatzdes Landes NRW
www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
Die elektronischen Angebote sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen, d. h. sie sind nicht mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden. Die Einreichung erfolgt durch Hochladen mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Einreichung des Angebots im Verantwortungsbereich des Bieters liegt. Es ist dabei zu beachten, dass der Vorgang zum Hochladen des Angebots - je nach Dateimenge und -größe - eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich.
4. Das Angebot muss die in der Unterlage "Vorzulegende Unterlagen" in Abschnitt 1 aufgeführten Unterlagen enthalten.
Das Angebot muss vollständig sein, die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten sowie sämtliche in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben erfüllen.
Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Auf die Ausnahme in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV wird hingewiesen.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass die von ihm eingereichten Unterlagen vollständig, verständlich und eindeutig sind. Sämtliche Angebotsbestandteile müssen daher insbesondere strukturiert und eindeutig gekennzeichnet sein.
5. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDJLJ
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/11/2023