Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV darf der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann.
Die Firma Qiagen GmbH kann nicht nur aus technischen Gründen als einziger Marktteilnehmer die geforderte Leistung erbringen. Sie verfügt darüber hinaus auch über einen Patentschutz ihrer Produkte, sodass zusätzlich gewerbliche Schutzrechte vorliegen, die eine Beteiligung anderer Marktteilnehmer ausschließt.