Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Änderungen betrafen im Einzelnen eine notwendige Umverlegung
der Kabel (BOS-Funk Gateway Gardens), eine Umverlegung der
Signalanlagen (da diese von der neuen Entrauchungsanlage verdeckt
werden), Vorschriftenänderungen bzgl. EIGV-Anträgen gegenüber dem
EBA, einer Planung der Lüftung und Klimatisierung für alle
Technikräume, der Planung und Berücksichtigung der
Gebäudeautomation (GA) in allen sicherheitstechnischen Belangen
sowie die Koordination zusätzlicher Vermessungsarbeiten, um die
Plangrundlagen der Fachplaner den aktuellen Gegebenheiten
anzupassen, haben sich diese wesentlichen Leistungsinhalte in Bezug
auf den ursprünglich kalkulierten Projektsteuerungsvertrag verändert und
ergänzt.