Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine unverschuldete Dringlichkeitsvergabe für "Sicherheitsdienstleistungen in der zentralen Unterkunft für Vertriebene in der Gebläsehalle". Die in Deutschland eintreffenden und noch zu erwartenden Flüchtlingsströme erfordern aus humanitärer Sicht ein sofortiges Eingreifen bzw. Handeln des Staates u. seiner Kommunen um Schäden und Gefahren für die Allgemeinheit und insbesondere für Leib u. Leben von den Kriegsflüchtlingen abzuwenden.
Diese Umstände sind auch nicht vom Deutschen Staat und seinen Kommunen verschuldet worden.
Die der Flüchtlingsströme aus der Ukraine zugrundeliegende Ursache des kriegerischen Überfalls der Ukraine durch Russland war auch so nicht vorauszusehen. Kein europäisches Nachbarland und auch nicht Deutschland, konnte aufgrund der Einlassungen des russischen Präsidenten damit rechnen.
Eine Dringlichkeit i. S. d. geltenden Vergaberechts kann damit festgestellt warden.