Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund der Komplexität und vielen Beteiligten zwischen den Objekten und der umzuverlegenden Gasleitungen sollen die
Verbauten im Bereich der o.g. Bauwerken von Werner Consult für die Ausarbeitung der Entwurfsplanung LPh 3 übernommen
werden. Eine Beauftragung eines weiteren unabhängigen Büros würde zu erheblich mehr Aufwand für alle Beteiligten führen. Es
ist mit erheblichen Schwierigkeiten/ Zusatzkosten hinsichtlich der Koordination aller Beteiligten, Abgrenzung der Leistungen
voneinander, überdurchschnittlich hohe Schnittstellen sowie die Gefahr der Einreichung von weiteren NA auf Seiten der bereits
beauftragten Unternehmen zu rechnen. Zudem ist eine Gefährdung der Terminschiene bis zur Einreichung der
Genehmigungsplanung aufgrund von einem gestörtem Bearbeitungsablaufs der beauftragten Planern/ Gutachtern auszugehen.