68559-2023 - ErgebnisDeutschland-Mühlacker: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
OJ S 25/2023 03/02/2023
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Mühlacker GmbH
Postanschrift: Danziger Straße 17
Ort: Mühlacker
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75417
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Uwe Pfisterer
E-Mail: Uwe.Pfisterer@stadtwerke-muehlacker.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadtwerke-muehlacker.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stadtwerk
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Versorgungsunternehmen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Netzbetreiberausschreibung Glasfasernetz Stadtwerke Mühlacker GmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: 03273-21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH suchte einen Pächter und Betreiber für ein nach der "Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im Betreibermodell gefördertes, noch zu errichtendes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 2 800 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
64215000 Internet-Telefondienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH suchted einen Pächter und Betreiber für ein nach der "Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im Betreibermodell gefördertes, noch zu errichtendes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker.
Vergabeverfahren zur Suche nach einem Unternehmen, das die geförderten Glasfasernetze plant und errichtet, werden durch die Konzessionsgeberin gesondert durchgeführt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Konzession läuft 10 Jahre und verlängert sich, wenn keine der Vertragsparteien kündigt, automatisch jeweils um ein Jahr für maximal 5 weitere Jahre (Höchstlaufzeit 15 Jahre). Der Vertrag läuft mindestens bis zum Ende des Zweckmittelbindungszeitraums, den der Bund bzw. das Land Baden-Württemberg in ihren Zuwendungsbescheiden angeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 157-451429

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2.
Vergabe einer Konzession
V.2.1.
Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
30/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: NetCom BW GmbH
Postanschrift: Unterer Brühl 2
Ort: Ellwangen (Jagst)
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 2 800 000,00 EUREinnahmen aus der Zahlung von Gebühren und Geldbußen durch die Nutzer: 2 800 000,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Karlsruhe
Postanschrift: Hans-Thoma-Straße 7
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse: https://landgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bieter sind verpflichtet, Beanstandungen des Verfahrens innerhalb der nachfolgend genannten Fristen, die an das Fristenregime des § 160 Abs. 3 GWB angelehnt sind, mindestens in Textform gegenüber der Konzessionsgeberin geltend zu machen. Ansonsten sind sie mit ihren Verfahrensbeanstandungen ausgeschlossen (Präklusion). Beanstandungen sind unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einlegung des Rechtsmittels erkannt und gegenüber der Konzessionsgeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Konzessionsgeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB ist vorliegend nicht eröffnet, da die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB Anwendung findet. Die Bieter haben daher den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten (OVG Weimar, Beschl. v. 19.07.2021, Az. 3 VO 352/21). Die Konzessionsgeberin weist darauf hin, dass teilweise auch von einer Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ausgegangen wird (OVG Koblenz, Urt. v. 16.07.2021, Az. 6 A 10376/21).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/01/2023