Beschreibung der Beschaffung
Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr.
9 (4. Auflage) für den Neubau eines Ausstellungs- und Besucherzentrums im Bereich des Nationalparktors.
Die Standortfindung und ein Architektenwettbewerb sowie das Vergabeverfahren für die Beauftragung der Objektplanung sowie die Durchführung der Vergabeverfahren für die TGA-Planung, die Tragwerksplanung und die Freianlagenplanung sind bereits abgeschlossen. Diese Vergabeverfahren betreffen die Leistung der zu vergebenden Projektsteuerung also nicht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an den Projektstufen 1-5 des o. g. AHO-Heftes. Zunächst erfolgt nur die Vergabe einschließlich Projektstufe 2. In einem nächsten Schritt werden dann voraussichtlich die Projektstufen 3 und 4 und in einem letzten Schritt die Projekstufe 5 beauftragt. Ein Anspruch auf die Gesamt-Beauftragung ab Projektstufe 3 besteht nicht.
Neben dem Leistungsbestandteil der Projektsteuerung umfasst der Auftrag zwei weitere Leistungsbestandteile:
- Vergabeverfahren/-management der Bauleistungen
- Fördermittelmanagement.
Die Vergabe dieser Besonderen Leistungen erfolgt kongruent zur stufenweisen Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen.
Die Leistungsbilder sind als Anlage in den Vergabeunterlagen enthalten.
Der entsprechende derzeit gültige Schwellenwert in Höhe von 5,548 Mio. Euro netto ist überschritten, so dass alle Vergabeverfahren europaweit unter Beachtung der 80/20-Regelung durchgeführt werden müssen.
Der geschätzte Gesamtwert (einschl. Planungskosten) beträgt ca. 6,5 Mio. EUR (netto). Geplanter Leistungsbeginn ist unmittelbar nach Beauftragung, voraussichtlich Mitte Februar 2020.
Es wird darauf hingewiesen, dass das mit der Projektsteuerung zu beauftragende Unternehmen, nicht gleichzeitig auch mit Planungsleistungen für das Vorhaben beauftragt werden soll.
Ein erhöhter Aufwand in der Projektsteuerung ergibt sich daraus, dass die Abstimmungsprozesse jeweils unter Einbeziehung aller im Zweckverband zusammengeschlossenen Institutionen und der Vertreter des länderübergreifenden Nationalparks erfolgen muss.
Ein Vertragsmuster ist beigefügt.