686311-2022 - ErgebnisDeutschland-Herford: Straßenreinigung
OJ S 238/2022 09/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Herford im Auftrag der Stadt Löhne
Postanschrift: Amtshausstr. 3
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@kreis-herford.de
Telefon: +49 522113-2472
Fax: +49 5221/13-173100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Löhne, Straßenreinigung in der Stadt Löhne im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027
Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VGV-O-LÖ 82/2022 ZV 319/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90611000 Straßenreinigung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Stadt Löhne, Straßenreinigung in der Stadt Löhne im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90611000 Straßenreinigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA43 Herford
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Nach Straßenreinigungsgesetz NRW und Straßenreinigungssatzung der Stadt Löhne obliegt der Stadt u.a. die regelmäßige Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage. Die Stadt betreibt die Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung. Soweit die Reinigung der Fahrbahnen nach der Straßenreinigungssatzung nicht auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen ist, verbleibt sie bei der Stadt Löhne, die vom 1. Januar 2023 bis zum 31.12.2027 hiermit einen Fremdunternehmer beauftragt.Die jeweiligen Reinigungspflichten ergeben sich aus den als Anlage zum Leistungsverzeichnis beigefügten Straßenverzeichnissen.Ausgenommen bleibt der Winterdienst, mit dem die Stadt Löhne die Stadtwerke Löhne beauftragt hat. Maßgeblich für die durch den Unternehmer zu reinigenden Straßen sind die beigefügten Straßenverzeichnisse.Vor Auftragsabgabe hat sich der Unternehmer eingehend über die örtlichen Verhältnisse zu informieren, um so den Reinigungsumfang zutreffend einschätzen zu können.  Zur ordnungsgemäßen Reinigung gehört die Reinigung der Straßen mit allen Bestandteilen, wie Fahrbahnen, Haltestellenbuchten, Parkbuchten, Straßenrinnen, Parkstreifen, Mittelinseln, Schrammborde, Überquerungshilfen, Mehrzweckstreifen, den Flächen rund um die Straßenrabatten, um die Blumenkübel etc. sowie die Beseitigung des anfallenden Kehrichts, und zwar unabhängig von dessen Herkunft.Es ist z. B durch den Einsatz von Wildkrautbesen dafür Sorge zu tragen, dass kein Wildwuchs auf den zu reinigenden Flächen entsteht. Falls die Reinigung mit der Straßenkehrmaschine nicht möglich ist, sind die genannten Straßenteile ggf. von Hand, mittels handgeführter Kehrmaschine bzw. durch die Kleinkehrmaschine vergütungsneutral nachzureinigen.Blüte- und Laubzeitbeeinträchtigungen sowie Rückstände aus der Winterdiensttätigkeit gelten nicht als außergewöhnliche Verschmutzungen und entbinden nicht von der Reinigungspflicht.Sollte sich die Reinigung durch die vorher genannten Erschwernisse erheblich verzögern, hat der Unternehmer ohne Aufforderung dafür zu sorgen, dass die Verzögerungen durch den Einsatz von zusätzlichen Maschinen aufgeholt werden.Durch parkende Fahrzeuge kann die maschinelle Reinigung behindert werden. Ein Anspruch auf Ersatzreinigung besteht nicht. Die Fahrzeuge sind jedoch in einem geringst möglichen Radius zu umfahren.Bei dem Aufstellen des Kehrplanes werden Unternehmer und Stadt auf diese aus der Praxis der zurückliegenden Jahre bekannten besonderen Situationen Rücksicht nehmen.Außergewöhnlich verschmutzte Fahrbahnen, z. B. durch Baustellenfahrzeuge oder landwirtschaftliche Fahrzeuge, entbinden nicht von der turnusmäßigen Reinigung dieser Straßenabschnitte.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 191-541229
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: EQQO GmbH
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48485
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werdenKurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
Bietergemeinschaft: Berg Abfallbeseitigung GmbH, Dieselstraße 24, 32120 Hiddenhausen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 47174
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-2734
Fax: +49 251411-2165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/12/2022