686336-2024 - Ergebnis
Deutschland – Internetdienste – BZV_Bundesförderung_II_Betreiber
OJ S 219/2024 11/11/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge (BZV)
E-Mail: betz@amt-huettener-berge.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: BZV_Bundesförderung_II_Betreiber
Beschreibung: Breitbandversorgung durch Betrieb einer (vom BZV noch zu errichtenden) Breitband-Netzinfrastruktur für insgesamt 609 Hausanschlüsse in "grauen Flecken" gem. Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes im Zielgebiet mit ca. 730 Nutzungseinheiten, Ausstattung mit aktiver Technik, Sicherstellung der Breitbandversorgung. Evtl. können bis zu ca. 1200 weitere Nutzungseinheiten entlang der ohnehin zu erstellenden Zuführungen (ohne Förderung) mit erschlossen werden ("Fischgräten"-Regelung). Der Betreiber hat das Breitbandnetz auf eigenes Risiko zu betreiben (Betreibermodell im Sinne von § 3 Abs.1 Buchst. b Gigabit-Rahmenregelung). Der Betreiber hat eine gigabitfähige Breitbandanbindung mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch im Rahmen des Netzes flächendeckend zu gewährleisten.
Kennung des Verfahrens: d7ad3bc9-f149-49db-a39f-0c3053a39a7f
Interne Kennung: BZV_2024_001
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wurde als Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach GWB und Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV, beruhend auf Richtlinie 2014/23/EU) geführt. Wegen technischer Einschränkungen der e-Vergabe-Plattform wird dort teilweise auf die VgV und die Richtlinie 2014/24/EU Bezug genommen, das ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich. Das Verfahren wurde zweistufig geführt (Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Groß Wittensee
Postleitzahl: 24631
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verbandsgebiet des BZV (28 Gemeinden der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge)
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 840 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YX85YQL
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: BZV_Bundesförderung_II_Betreiber
Beschreibung: Vgl. "Kurze Beschreibung". Einzelheiten waren in den Vergabeunterlagen mitgeteilt worden.
Interne Kennung: BZV_2024_001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Groß Wittensee
Postleitzahl: 24631
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verbandsgebiet des BZV (28 Gemeinden der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgte nach GWB und KonzVgV (Richtlinie 2014/23/EU). Nur wegen technischer Einschränkungen der e-Vergabe-Plattform werden dort tw. Bezüge zur VgV und zur Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Die Angabe zum "geschätzten Gesamtwert" bezieht sich daher auf den Vertragswert nach Maßgabe von § 2 KonzVgV (Umsätze des Konzessionärs über die gesamte Vertragslaufzeit); die Methode zur Ermittlung wurde in den Vergabeunterlagen (Verfahrensregeln) erläutert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe des Pachtentgelts
Beschreibung: Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium: 
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der technischen Lösung
Beschreibung: Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium: 
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenpreise und Leistungen der Endkundenprodukte
Beschreibung: Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium: 
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Vertriebskonzepts
Beschreibung: Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt nach Auffassung des BZV den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016). Es wird darauf hingewiesen, dass in der nationalen Rechtsprechung z.T. entschieden wurde, ein Vergabeverfahren betreffend eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung unterliege aufgrund von § 149 Nr. 8 GWB nicht dem förmlichen Konzessionsvergaberecht, weil die Konzession hauptsächlich dazu diene, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze zu ermöglichen. Der BZV ist der Auffassung, dass diese Rechtsprechung auf ein Betreibermodell der vorliegenden Art nicht zu übertragen ist, weil der BZV vorliegend lediglich eine passive Netzinfrastruktur zur Verfügung stellt und betreiben lässt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Streitfall eine Vergabenachprüfungsinstanz ihre Zuständigkeit verneinen würde. Ausgehend von der Rechtsauffassung des BZV, dass das Verfahren dem Konzessionsvergaberecht des GWB unterliegt, ist zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die in der Bekanntmachung angegebene Vergabekammer. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2 GWB unberührt bleibt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers - hier: des Konzessionsgebers -, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i. V. m. § 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i. V. m. § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gemäß § 134 GWB oder wegen unzulässig unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzessions-) Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - die Auftragsvergabe - hier: Konzessionsvergabe - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Dem dient die vorliegende Bekanntmachung, so dass die letztgenannte Frist maßgeblich ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge (BZV)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 07/11/2034
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner: 
Leiter der anbietenden Partei: net services GmbH & Co. KG
Angebot: 
Kennung des Angebots: net services
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag: 
Kennung des Auftrags: 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 17/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: 
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge (BZV)
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Mühlenstraße 8
Stadt: Groß Wittensee
Postleitzahl: 24631
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Amt Hüttener Berge, Amtsdirektor Andreas Betz
E-Mail: betz@amt-huettener-berge.de
Telefon: +49 4356 99490
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: net services GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE278692101
Stadt: Flensburg
Postleitzahl: 24941
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
E-Mail: info@netservices.de
Telefon: +494614048480
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer: 
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a21c175d-4f55-4e58-a0a8-9fa3debd0b26  -  01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/11/2024 09:33:20 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 686336-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 219/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/11/2024