Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren
die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle
der EK-UNICO GmbH innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den
Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4
Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle der EK-UNICO GmbH zu rügen
sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle der EK-UNICO GmbH einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden
diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB).