Beschreibung der Beschaffung
Die Sichtbetonfassade am MPI für Biophysik weist massive Schädigungen (Risse, Abplatzungen, etc.) auf. Um das Ausmaß der Schädigungen und den daraus resultierenden Sanierungsbedarf ein-schätzen zu können wurde ein Betongutachten beauftragt. Aus dem Schlussbericht geht hervor, dass die Sichtbetonfassade abgetragen und durch eine neue Konstruktion der Außenhaut ersetzt werden muss. Da die bestehende Sichtbetonfassade als tragende Konstruktion ausgebildet wurde dient diese gleichzeitig als Attika. Die Planung / Ausführung der Konstruktion zur Ausbildung einer neuen Attika muss die angrenzenden Bauteile: Anbindung Glasfassaden, Technikzentrale, Stahltragwerk Hallendach sowie die Anforderungen an die aktuell gültigen DIN-Normen sowie anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen. Dieser Punkt betrifft unter anderem die bestehende Wärmedämmung, die aufgrund der gestiegenen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz, ebenfalls erneuert werden muss.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Leistungsphasen 2-9 der HOAI 2021. Es ist eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen (siehe hierzu Ziffer II.2.11). Die wesentlichen planerischen Anforderungen bestehen in folgenden Aspekten:
Bei der Architektenauswahl wird großer Wert auf die Kompetenz und Erfahrung von Sanierungsarbeiten bei Bestandsfassaden gelegt. Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Institutsbetrieb und unter Rücksichtnahme der angrenzenden Gebäude. Bei der Ausführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren zum einen Wert auf eine qualitativ hochwertige, kosten- und termingerechte Planung und Ausführung und dass die Bewerber auf profunde Kenntnisse im Bereich der Planung und im Besonderen bei der Ausführung der geforderten Nutzungen zurückgreifen können.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind die Leistungen innerhalb des Zeitraumes, wie unter Ziffer II.2.7 genannt, zu erbringen, und dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen und sachlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungs¬gesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.